Norm: JN §49 Abs2 Z2b JN §49 Abs2 Z2c JN §76a ZPO §502 Abs5 Z1 JN § 49 heute JN § 49 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 JN § 49 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 49 g... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von ihrem Ehemann die Rückzahlung eines Betrages von 400.000 S mit der Behauptung, dem Beklagten diesen Betrag im August 1985 darlehensweise zugezählt und das Darlehen zum 30. April 1989 aufgekündigt zu haben. Ohne zusätzliches Tatsachenvorbringen erklärte die Klägerin, ihr Begehren auch auf den Rechtsgrund der Bereicherung zu stützen. Zur Zuständigkeit des angerufenen Bezirksgerichtes brachte die Klägerin vor, gleichzeitig mit ihrer Zahlungskl... mehr lesen...
Norm: JN §76a JN § 76a heute JN § 76a gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 JN § 76a gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 JN § 76a gültig von 01.01.2005 bis 31.03.2009 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12.Juni 1969 geborene Klägerin ist die uneheliche Tochter der Tuula Kyllikki S***, geborene R***. Mutter und Kind sind finnische Staatsbürger. Der Beklagte ist Staatsbürger der BRD. Mit der am 7.November 1974 beim Erstgericht, in dessen Sprengel der Beklagte damals seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte, eingebrachte Klage, begehrt die Klägerin einen monatlichen Unterhalt von zuletzt (nach mehrfacher Klagsausdehnung) FM 78.907,11 (unter Berücksichtigu... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §17EntmO §12EntmO §13 JN §71 JN §72 JN §73 JN §76 I JN §76a JN §76b JWG §17 Abs4RatenG §12 Abs1 JN § 71 heute JN § 71 gültig ab 01.01.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 403/1977 JN § 72 gültig von 01.01.1978 bis 01.01.1978 aufgehoben durch BGBl. Nr. 403/1977... mehr lesen...
Norm: ABGB §164c 4.DVEheG §12 JN §76a ABGB § 164c gültig von 01.07.1989 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 58/2004 JN § 76a heute JN § 76a gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 JN § 76a gülti... mehr lesen...
Mit der am 9. Oktober i972 beim Bezirksgericht Feldkirch eingebrachten Klage begehrte der am 11. Juli 1971 geborene Kläger, der bei seiner Mutterin F wohnhaft ist, gegenüber den - in der Schweiz bzw. in Liechtenstein wohnhaften - Beklagten als den Rechtsnachfolgern des am 21. Mai 1971 verstorbenen Ernst Werner S die Feststellung, daß Ernst Werner S sein Vater sei, weil der Genannte der Mutter des Klägers in der kritischen Zeit beigewohnt habe, infolge seines Todes aber die Feststell... mehr lesen...