RS OGH 1989/5/18 7Ob544/89 (7Ob545/89)

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Veröffentlicht am 18.05.1989
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Norm

JN §76a

Rechtssatz

Stützt die Klägerin ihren Unterhaltsanspruch primär auf die mit dem beklagten Vater ihres unehelichen Kindes getroffene Unterhaltsvereinbarung, so bildet die Vaterschaft des Beklagten keine entscheidungsrelevante Vorfrage. Insoweit liegt daher ein selbständiger Unterhaltsstreit vor, für den die inländische Gerichtsbarkeit jedenfalls aus der allgemeinen Gerichtsstandsindikation der §§ 65 ff und 99 JN abgeleitet werden kann.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 544/89
    Entscheidungstext OGH 18.05.1989 7 Ob 544/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0046558

Dokumentnummer

JJR_19890518_OGH0002_0070OB00544_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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