Norm: JN §66 JN § 66 heute JN § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Von einem Wohnsitz kann nur dann die Rede sein, wenn neben dem körperlichen Moment des tatsächlichen Aufenthaltes an einem bestimmten Ort das Willensmoment der erweislichen Absich... mehr lesen...
Norm: JN §42 Af JN §66 BZVN 1983 ArtXVII §2 JN § 42 heute JN § 42 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 42 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.1997 JN § 66 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §66 JN § 66 heute JN § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Ist von einer getrennten Wohnungsnahme des Beklagten und seiner Ehefrau auszugehen, dann sind Wochenendaufenthalte des Beklagten bei seiner Frau in Salzburg ungeachtet ihrer fes... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §66 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 66 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §66 JN § 66 heute JN § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt hat zwei Wohnsitze im Sinne des § 66 JN , nämlich am Ort seiner Wohnung und am Ort seiner Rechtsanwaltskanzlei. Ein Rechtsanwalt hat zwei Wohnsitze im Sinne de... mehr lesen...
Norm: JN §66 KFG 1967 §51 Abs1 KFG 1967 §64 JN § 66 heute JN § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 KFG 1967 § 51 heute KFG 1967 § 51 gültig ab 01.08.2007 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
Norm: JN §66 JN § 66 heute JN § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob auch ein zweiter Wohnsitz im Inland begründet wurde, kommt es weder auf die polizeiliche Anmeldung oder deren Unterbleiben, noch auf die Überzeugung, zwei ... mehr lesen...
Norm: JN §66 JN § 66 heute JN § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Für die
Begründung: eines Wohnsitzes ist neben dem faktischen Aufenthalt die Absicht notwendig, an dem Ort der Niederlassung bleibenden Aufenthalt zu nehmen.
... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §17Flüchtlingskonvention KapI Art1 CFlüchtlingskonvention KapII Art12 JN §66 JN §72 JN §109 JN §113a JN § 66 heute JN § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 72 gültig von 01.01.1978 bis 01.01.1978 aufgehoben durch BGBl. Nr. 403/... mehr lesen...
Norm: JN §66 JN § 66 heute JN § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Ein Aufenthalt von über einem Jahr am gleichen Ort aus beruflichen Gründen stellt einen bleibenden Aufenthalt im Sinne des § 66 Abs 1 JN dar und kann den allgemeinen Gerichtsst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht hob die auf den Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 11 MietG gestützte Aufkündigung des Bestandverhältnisses bezüglich der Wohnung W*****, bestehend aus 2 Zimmer, Küche und Nebenräumen, auf Grund folgender Feststellungen und rechtlichen Erwägungen auf: Das Erstgericht hob die auf den Kündigungsgrund des Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 11, MietG gestützte Aufkündigung des Bestandverhältnisses bezüglich der Wohnung W*****, bestehend aus 2 Zimmer, Kü... mehr lesen...
Norm: JN §66 MG §19 Abs2 Z11 JN § 66 heute JN § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Daß der Gekündigte den Wohnsitz nach § 66 JN in den aufgekündigten Räumen hat, schließt nicht die Annahme eines mangelnden gemeinsamen Haushaltes aus. Daß der Ge... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof lehnte in der Todeserklärungssache die Bestimmung des Gerichtes, welches für diese Rechtssache als örtlich zuständig zu gelten hat, ab. Rechtliche Beurteilung Begründung: Die Antragstellerin verlangt die Todeserklärung ihrer Schwiegertochter Gertrud Margarete P., die am 20. Juli 1945 im Internierungslager "K. Lager 5", in der Gegend des Ural, gestorben sein soll. Der Sohn der Antragstellerin und Gatte der Gertrud P., Josef P., is... mehr lesen...
Norm: JN §66 JN §67 TEG §13 JN § 66 heute JN § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 67 heute JN § 67 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: JN §66 JN §67 JN § 66 heute JN § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 67 heute JN § 67 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat die von der beklagten Partei erhobene Einrede der örtlichen Unzuständigkeit des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien mit der Begründung: zurückgewiesen, daß die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Wien hatten. Über Rekurs der beklagten Partei hat das Rekursgericht in Abänderung dieses Beschlusses dieser Einrede stattgegeben. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der Klägerin nicht Folge. Rechtliche ... mehr lesen...
Norm: JN §66 JN § 66 heute JN § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Unbefugter Aufenthalt begründet nicht rechtliche Folgen des Wohnsitzes.
Entscheidungstexte 1 Ob 753/23 Entscheidungs... mehr lesen...