Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Herausgabe eines Druckgeräts der Marke Xerox DC 242. Alternativ stellte sie ein Zahlungsbegehren über EUR 31.035,-- sA. Sie brachte vor, dass sie das Gerät als Eigentümerin an den Beklagten vermietet habe. Der Mietvertrag sei von ihr wegen Verzugs der Mietzahlungen aufgelöst worden. Der Beklagte verweigere die Ausfolgung des Geräts. Der Listenpreis des Geräts betrage EUR 31.035,--. Die Zuständigkeit des Erstgerichts sei ausdrück... mehr lesen...
Norm: JN §51 JN §56 JN §104 JN § 51 heute JN § 51 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gültig ab 01.01.201... mehr lesen...
Norm: JN §51 JN §81 Abs1 JN § 51 heute JN § 51 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gültig ab 01.01.2015 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Erstgericht die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Der dagegen fristgerecht erhobene Rekurs der Klägerin ist berechtigt. Rechtliche Beurteilung Nach Ansicht des Erstgerichtes ist die beklagte Partei nach den Klagsangaben Kaufmann und das der Klage zugrundeliegende Geschäft für die beklagte Partei ein Handelsgeschäft. Zumindest sei nichts vorgebracht worden, was diese Vermutung widerl... mehr lesen...
Norm: JN §51 GenG §1 Abs3 GenG §13 GenG §24 JN § 51 heute JN § 51 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gül... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei die Zahlung von S 7,000.000,--, den Betrag, den er in den Jahren von 1993 bis 1996 in den Spielcasinos der beklagten Partei verloren habe. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Erstgericht die Klage mit der
Begründung: zurück, der Kläger leite seinen Anspruch nicht aus bestimmten Handelsgeschäften, sondern aus der behaupteten Verletzung eines Schutzgesetzes (§ 25 Abs 3 GlSpG) ab, sodaß die Kausalgerichtsbarkeit nicht... mehr lesen...
Norm: JN §51 Z1GlückspielG §25 Abs3 JN § 51 heute JN § 51 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gültig ab 01.0... mehr lesen...
Norm: JN §51 Z1GlückspielG §25 Abs3 JN § 51 heute JN § 51 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gültig ab 01.0... mehr lesen...
Norm: JN §51 PHG §1 JN § 51 heute JN § 51 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gültig ab 01.01.2015 ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstrichter erließ zur Sicherung des von der Klägerin geltend gemachten, auf das UWG gestützten Unterlassungsanspruches als Einzelrichter des Landesgerichtes für ZRS Graz eine einstweilige Verfügung, ohne dabei auszusprechen, daß er in Ausübung der besonderen Gerichtsbarkeit in Handelssachen tätig gewesen sei. Das Gericht zweiter Instanz, das dem von der Beklagten gegen die einstweilige Verfügung erhobenen Rekurs Folge gab und den Sicherungsauftrag abwies, entsch... mehr lesen...
Norm: JN §7 Abs2 JN §8 Abs2 JN §51 ZPO §259 Abs3 ZPO §417 Abs1 Z1 ZPO §429 Abs2 ZPO §446 ZPO §479a JN § 7 heute JN § 7 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 JN § 7 gültig von 01.03.1993 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 91/1993 ... mehr lesen...
Der Kläger beantragt die Verurteilung des Beklagten, es zu unterlassen, Geschäftsmethoden des Klägers und dessen Geschäftsverbindungen zu benützen, sowie ihm anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder ihm durch seine Tätigkeit für den Kläger bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu verwenden; ferner ihn zur Zahlung eines Betrages von 25.000 S s. A. sowie einer Geldbuße von 10.000 S zu verurteilen. Der Kläger betreibe im Standort W. einen Handel mit Bürobed... mehr lesen...
Der Antragsteller stellte beim Handelsgericht Wien den Antrag, gemäß § 338 HGB. anzuordnen, daß der Antragsgegner die Bilanzen des Jahres 1952 bis zur Gegenwart und die Bücher vorlege und sonstige erforderliche Erklärungen abgebe, mit der Begründung: , er sei als stiller Gesellschafter an dem vom Antragsgegner unter der Anschrift Wien I., S.-Gasse 3, betriebenen Handelsgewerbe beteiligt; der Antragsgegner verweigere seit Jahren die Vorlage der Bilanzen, der Bücher und Papiere. Der An... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt in ihrer Klage die Feststellung gegenüber der beklagten Partei, daß sie berechtigt sei, bestimmte, im Markenregister des österreichischen Patentamtes eingetragene Marken in Österreich weiter zu benutzen, und daß die beklagte Partei nicht berechtigt sei, die Löschung dieser für die klagende Partei registrierter Marken zu begehren. Die klagende Partei begrundet dies damit, diese Marken seien ursprünglich für die Firma L. Werk Ges. m. b. H. in W. eingetragen... mehr lesen...
Der Rechtsanwalt Dr. M. hatte den Kaufmann L., der nach der Okkupation ein Unternehmen arisiert und unter der auf seinen Namen geänderten Firma geführt hatte, durch Jahre vertreten. L. ist anläßlich des Zusammenbruches des nationalsozialistischen Regimes geflüchtet. Für sein Unternehmen ist in der Folge ein öffentlicher Verwalter bestellt worden. Dr. M. brachte gegen die durch den Verwalter vertretene Firma beim Handelsgericht die Klage auf Bezahlung seines Honorars in der Höhe von ... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVb JN §51 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 JN § 51 heute JN § 51 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 ... mehr lesen...
Norm: JN §51 JN § 51 heute JN § 51 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gültig ab 01.01.2015 zule... mehr lesen...
Norm: JN §51 JN § 51 heute JN § 51 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012 JN § 51 gültig ab 01.01.2015 zule... mehr lesen...