RS OGH 1996/10/17 4R228/96w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.1996
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Norm

JN §51 Z1
GlückspielG §25 Abs3

Rechtssatz

Sachliche Zuständigkeit der Handelsgerichte bei Rückforderung von Spieleinsätzen.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 29 Kt 90/04 (29 Kt 150/04). Diese ist nunmehr unter RW0000628 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000158

Im RIS seit

08.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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