Begründung: Die Beklagte bestellte am 5. Juni 2009 bei der Klägerin Tischwäsche. Der Geschäftsführer der Beklagten unterfertigte eine entsprechende Vertragsurkunde, welche eine Vereinbarung des Erfüllungsorts und Gerichtsstands Wels enthielt. Dieser Auftrag ist nicht klagegegenständlich. Am 11. November 2009 bestellte die Beklagte neuerlich bei der für die Klägerin tätigen Handelsvertreterin, die ein Auftragsformular ausfüllte. Dieses enthält wieder den Hinweis auf den Erfüllungsort... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Ordination nach § 28 Abs 1 Z 3 JN. Die Klägerin habe mit dem Beklagten einen „Werks-Engagement-Vertrag" am 7. 8. 2007 abgeschlossen, in dem unter Punkt 17 als Gerichtsstand „Wien" sowie die Anwendbarkeit österreichischen Rechts vereinbart worden sei. Die Slowakei sei seit 1. 5. 2004 Vertragspartnerin des EuGVVO, sodass die Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Art 23 leg cit zulässig sei. Es fehle aber an einem konkret genannten örtlich zuständigen Ge... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte mit der beim Bezirksgericht Vöcklabruck eingebrachten Mahnklage von der beklagten Partei Zahlung restlicher 7.732,27 EUR aus einer Rechnung vom 23. 6. 2006, wobei sie die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auf eine Gerichtsstandsvereinbarung stützte. Die beklagte Partei erhob in ihrem Einspruch gegen den Zahlungsbefehl die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit. Ihr Sitz befinde sich in E*****, Kärnten, eine wirksame Zuständigkeitsverein... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs1 A
Rechtssatz: Haben die Parteien im Text ihres Vertrags auf ein Angebot Bezug genommen, das seinerseits ausdrücklich auf die eine Gerichtsstandsklausel enthaltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen hatte und sind mit dem Angebot, auf das Bezug genommen worden ist, die die Gerichtsstandsklausel enthaltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei tatsächlich zugegangen, so sind, wenn die pauschal erfolg... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Speditionsversicherer der D***** AG & Co KG. Der Geschäftsbeziehung ihrer Versicherungsnehmerin mit dem Beklagten liegt die Beschäftigungsvereinbarung vom 12. 6. 2006 zugrunde. Darin wurde unter anderem Folgendes vereinbart: „8. Haftung 8.1 Der Transportunternehmer (= Beklagter) ist verpflichtet, der D***** AG & Co KG alle Schäden und Nachteile zu ersetzen, welche vom Transportunternehmer und/oder seinen Leuten, insbesondere seinen Fahrern der... mehr lesen...
Norm: JN §45JN §104 Abs1
Rechtssatz: Bejaht ein Gericht seine sachliche Zuständigkeit mit der
Begründung: , die Parteien hätten eine entsprechende Zuständigkeitsvereinbarung im Sinn des §104 Abs 1 JN getroffen, so ist diese Entscheidung gemäß § 45 JN unanfechtbar. Entscheidungstexte 8 Ob 128/08v Entscheidungstext OGH 13.11.2008 8 Ob 128/08v Veröff: SZ 2008/165 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24. 1. 2008 beim Bezirksgericht Saalfelden eingelangten Wechselmandatsklage beantragte die Klägerin unter Vorlage des Wechsels die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrags über 147.107,78 EUR samt Protestkosten und Zinsen. Das Erstgericht erließ den Wechselzahlungsauftrag antragsgemäß. Der im Sprengel desselben wohnhafte Beklagte erhob fristgerecht Einwendungen und wendete ua die Unzuständigkeit des Erstgerichts ein. Es bestehe eine ausschließliche Zuständig... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V***** reg GenmbH, *****, vertreten durch Peissl & Partner Rechtsanwälte in Köflach, gegen die beklagte Partei Matjaz K*****, vertreten durch Dr. Johann Grasch, Rechtsanwalt in Leibnitz, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Evelyn G*****, vertreten durch Dr. Harald Burmann, Dr. Peter Wallnöfer, Dr. Roman Bach... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage Entgelte aus einem Mietvertrag über zwei Bürogeräte. Die Beklagte wendet ein, die Klägerin habe ihre vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, weswegen sie vom Vertrag zurückgetreten sei. Beide Parteien haben ihren Sitz in Wien; zu liefern waren die Geräte an eine Niederlassung der Beklagten in Brixlegg. Der Vertrag wurde geschlossen, indem die Beklagte ein von der Klägerin vorbereitet... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte von der in den Niederlanden ansässigen Antragsgegnerin zu GZ 15 Cg 64/07i des Handelsgerichts Wien 50.000 EUR aus dem Titel des Schadenersatzes; sie habe mit ihr einen Lizenvertrag betreffend ein Softwarepaket geschlossen, welches jedoch mangelhaft sei. Mit Beschluss vom 20. 6. 2007 wies das Handelsgericht Wien diese Klage zurück. Im Lizenzvertrag hätten die Parteien zwar vereinbart, dass für den Vertrag betreffende Rechtsstreitigkeiten aus... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs1 CZPO §266 CZPO §272 C
Rechtssatz: Der in § 104 Abs 1 JN geforderte urkundliche Nachweis ist keine Formvorschrift, sondern eine Beweisregel. Auf diesen Nachweis ist daher die auch für verfahrensrechtliche Tatbestände geltende allgemeine Beweislastregel anzuwenden, wonach jede Partei die Beweislast für das Vorliegen aller tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnormen trägt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Österreichischen Bundesbahnen (Immobilien & Recht, Region Süd) schlossen am 16. 12. 1997 als Verpächter mit dem Beklagten einen Pachtvertrag über die Bahnhof-Gastwirtschaft Z*****. Als ausschließlicher Gerichtsstand im bezirksgerichtlichen Verfahren wurde das Bezirksgericht Villach vereinbart. Die Klägerin begehrt bei diesem - nicht nach § 83 Abs 1 JN zuständigen - Bezirksgericht aus dem Pachtvertrag Zahlung von EUR 17.567,34 s.A. sowie Räumung des Bestandobjek... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen den Ausführungen im außerordentlichen Revisionsrekurs (zur Zulässigkeit des Rechtsmittels iSd § 528 Abs 1 ZPO) kann von einem Fehlen oberstgerichtlicher Rechtsprechung keine Rede sein. Entgegen den Ausführungen im außerordentlichen Revisionsrekurs (zur Zulässigkeit des Rechtsmittels iSd Paragraph 528, Absatz eins, ZPO) kann von einem Fehlen oberstgerichtlicher Rechtsprechung keine Rede sein. § 104 JN enthält kei... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank mit dem Sitz in Prag eröffnete über Auftrag der beklagten österreichischen Handelsgesellschaft Akkreditive. Der Rahmenvertrag vom 26. 7. 1999 sieht ein Akkreditivvolumen von 200 Mio USD und nähere Bestimmungen über die Eröffnung und Rückführung der Akkreditive sowie über Sicherheiten vor. P 11. des Rahmenvertrages lautet (in deutscher Übersetzung): "Dieser Vertrag richtet sich nach dem tschechischen Recht und das zuständige Gericht ist das Kreishandelsg... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte letztlich die Zahlung von letztlich S 132.490,42 sA aus dem Titel des Schadenersatzes. Die beklagte Partei habe ihm auf Grund eines Exklusiv-Vertriebsvertrags Dachziegel geliefert, die mangelhaft gewesen seien. Dieser Umstand habe Schäden in Höhe des Klagsbetrags hervorgerufen. Im Vertriebsvertrag sei als Gerichtsstand Ried im Innkreis vereinbart worden. Die beklagte Partei erhob unter anderem die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit des Erstgerich... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Verurteilung der beklagten Parteien zur ungeteilten Hand zur Zahlung von "Schadensbehebungskosten" im Gesamtbetrag von S 1,626.219,16. Das Erstgericht sei gemäß § 92a JN zur Verhandlung und Entscheidung zuständig; hilfsweise stützte die klagende Partei die Zuständigkeit des Gerichts erster Instanz auf den Gerichtsstand des Erfüllungsorts. Die klagende Partei begehrte die Verurteilung der beklagten Parteien zur ungeteilten Hand zur Za... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs1 CJN §104 Abs1 DEGG §4 Abs1HGB §128HGB §129 Abs1
Rechtssatz: Die Gerichtsstandsvereinbarung einer offenen Erwerbsgesellschaft ist wie auch jene einer offenen Handelsgesellschaft nicht in geradezu typischer Weise so auszulegen, daß auch die (unterfertigten) persönlich haftenden Gesellschafter gebunden sein sollen; ein derartiger - im Bestreitungsfall urkundlich nachzuweisender - Parteiwille muß sich vielmehr ausdrücklich aus de... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Partei, eine offene Erwerbsgesellschaft mit Sitz in St. Johann im Pongau, wurde von drei physischen Personen, die ihre ursprünglichen Gesellschafter waren, gegründet. Die Gesellschaft wurde am 7. April 1995 zur Eintragung im Firmenbuch angemeldet und am 30. Mai 1995 eingetragen. Die Kreditverträge, auf die der Klageanspruch gestützt wird, wurden am 5. April und 18. Mai 1995 zwischen der klagenden Partei als Kreditgeberin und der erstbeklagten Partei al... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Gesellschaft mit dem Sitz in Wien begehrt von der beklagten Gesellschaft, die ihren Sitz in China hat, Schadenersatz wegen Schlechterfüllung eines Kaufvertrages. Die Klägerin berief sich zur Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes auf eine Gerichtsstandsvereinbarung und legte dazu das aus dem Englischen übersetzte Kaufanbot vom 6.3.1996 und die ebenfalls aus dem Englischen übersetzte Kaufbestätigung der Beklagten vom 20.3.1996 vor. Im Kaufanbot der Kläge... mehr lesen...
Begründung: In ihrer Klage, die auf Rückzahlung von an die Beklagte "doppelt überwiesene" Frachtkosten gerichtet ist, brachte die Klägerin vor, sie habe die Beklagte mit dem Transport von vier LKW-Ladungen von Berlin nach Taschkent beauftragt. Zwischen den Streitteilen sei die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes vereinbart worden, darüberhinaus sei der gegenständliche Vertrag von der Beklagten vereinbarungsgemäß am Sitz desselben zu erfüllen, sodaß die Voraussetzungen der §... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten S 112.160 als Kaufpreis für ein Kopiergerät. Zum Beweis ihrer Behauptungen berief sich die Klägerin - neben Urkunden - auf einen unter ihrer W***** Anschrift zu ladenden Zeugen (S. 21). Die Beklagte beantragt die Abweisung des Klagebegehrens. Das gelieferte Gerät habe nicht funktioniert. Auf sofortige Rüge der Beklagten hin habe ein Mitarbeiter der Klägerin sich vergeblich bemüht, das Gerät zu verbessern. Es sei daher von der ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht ist bei der Bejahung des Erfüllungsgerichtsstandes und des urkundlichen Nachweises nicht von der oberstgerichtlichen Rechtsprechung abgewichen. Der von beiden Parteien gefertigte Werkvertrag (Beil 1) kam aufgrund des von der Beklagten gefertigten Anbots vom 24.4.1992 (Beil V) zustande. Danach sollten die Badezimmer "ab Werk .... bis frei Baustelle Veldidena - Park aufgestellt, geliefert" werden (P.D in... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs1
Rechtssatz: Auch ein Schriftwechsel unter Verwendung moderner Kommunikationstechniken (z.B. Telefax) stellt einen urkundlichen Nachweis gemäß § 104 Abs 1 JN dar. Entscheidungstexte 3 R 105/95 Entscheidungstext OLG Innsbruck 09.11.1995 3 R 105/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:1995:... mehr lesen...