Norm: JN §1 CIc. JN §1 CIIaJN §1 CXIXasbg SHG §46
Rechtssatz: Auf schadenersatzrechticher Grundlage beruhende Rückgriffsansprüche oder Regressansprüche gehören grundsätzlich vor die ordentlichen Gerichte. In verfassungskonformer Interpretation des §46 sbgSHG obliegt nur der Ausspruch über den Übergang von Ersatzansprüchen der Verwaltungsbehörde. Die rechtliche Durchsetzung eines (übergangenen) Ersatzanspruches fällt in die ausschließliche Kompe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2JN §1 DVd3JN §42 Abs1 AaJN §42 Abs1 Ab
Rechtssatz: Individualansprüche gegen den Verlassenschaftskurator können nicht im Rechnungslegungsverfahren erhoben werden, sondern sind im streitigen Rechtsweg geltend zu machen. Insofern liegt Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges vor. Entscheidungstexte 4 Ob 231/02b Entscheidungstext OGH 05.11.2002 4 Ob 231... mehr lesen...
Norm: nö FLG §97JN §1 AJN §1 CVIIa
Rechtssatz: Auch auf ein Wegerecht über Grundstücke, die im Kommassierungsgebiet eines Flurbereinigungsverfahrens liegen, gestütztes Begehren auf Beseitigung eines Zauns und Unterlassung derartiger oder ähnlicher Störungshandlungen, fallen gemäß § 97 nöFLG in die Zuständigkeit der Agrarbehörden. Entscheidungstexte 4 Ob 158/02t Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...