Begründung: Die Streitteile sind Hälfteeigentümer einer Liegenschaft. In dem darauf befindlichen Haus haben die Streitteile während aufrechter Lebensgemeinschaft seit 1978 gewohnt; nach deren Beendigung zog der Kläger 1991 aus dem Haus aus. Seit damals benützt die Beklagte die Liegenschaft allein. Sie zahlt dem Kläger kein Benützungsentgelt. Der Kläger hatte seine Liegenschaftshälfte von der Beklagten mit Übergabsvertrag vom 23. 10. 1979 übergeben erhalten. Der Kläger begehrte mit... mehr lesen...
Begründung: § 8 Abs 5 der Statuten des Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Beklagter) lautet wie folgt: Paragraph 8, Absatz 5, der Statuten des Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Beklagter) lautet wie folgt: "Der Vorstand ist berechtigt, Mitgliedschaften ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der Gekündigte verliert seine Mitgliedschaft dann, wenn der Vorstand nachweislich dem gekündigten Mitglied die Eintrittsgebühr und die aliquote Ja... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab dem Rekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Erstgerichtes auf Zurückweisung der Klage wegen rechtswirksamer Schiedsvereinbarung Folge. Es verwarf die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit des Landesgerichtes Linz, trug diesem die Fortsetzung des Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund auf und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Die vorliegende Schiedsgerichtsklausel sehe nur die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Kommanditgesellschaft war Eigentümerin eines Werksgeländes. Mit deren Liegenschaft war als herrschendem Gut die Dienstbarkeit des Wasserbezugs aus einer Quelle verbunden. Die Gesellschaft wurde nach dem ersten Weltkrieg aufgelöst. Einige Rechtsnachfolger im Eigentum realer Teile des herrschenden Guts bezogen weiterhin Quellwasser. Andere solcher Rechtsnachfolger verzichteten auf den Wasserbezug. Nunmehr sind die Klägerin und die Beklagten Eigentümer von G... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin hat zur Vergabe des Auftrags betreffend die Planung, Finanzierung, Errichtung und den Betrieb eines Systems zur Einhebung eines fahrleistungsabhängigen Entgelts für die Benutzung des mautpflichtigen Straßennetzes durch Kraftfahrzeuge mit einem höchstens zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (Mautsystem) vorab ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Das Preisgericht hat 5 Gewinner des Wettbewerbs ermittelt, darunter die Antragsteller. In weiterer ... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der T***** Gesellschaft mbH (in der Folge als Gemeinschuldnerin bezeichnet) wurde mit Beschluss vom 9. 11. 1992 der Konkurs eröffnet; der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Die Rechtsvorgängerin der Beklagten, die I***** GmbH (in der Folge als Beklagte bezeichnet) schloss hinsichtlich des Hauptsitzes der Gemeinschuldnerin am 10. 7. 1990 und hinsichtlich deren Zweigniederlassung in S***** (Deutschland) am 25. 7. 1990 jeweils gleichlautende Facto... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Der Antrag der klagenden Partei auf Durchführung einer mündlichen Revisionsverhandlung wird abgewiesen; und 2. zu Recht erkannt: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Einrede der Schiedsklausel: Die Beklagten halten in ihrer Revisionsbeantwortung den Einwand aufrecht, dass auch der vorliegende Rechtsstreit ein Streit aus dem Verbandsverhältnis im Sinne des § 20 der Satzungen des Klägers sei, weshalb ein "temporärer" Ausschluss der Anrufbarkeit des... mehr lesen...
Norm: JN §1 CIc. JN §1 CIIaJN §1 CXIXasbg SHG §46
Rechtssatz: Auf schadenersatzrechticher Grundlage beruhende Rückgriffsansprüche oder Regressansprüche gehören grundsätzlich vor die ordentlichen Gerichte. In verfassungskonformer Interpretation des §46 sbgSHG obliegt nur der Ausspruch über den Übergang von Ersatzansprüchen der Verwaltungsbehörde. Die rechtliche Durchsetzung eines (übergangenen) Ersatzanspruches fällt in die ausschließliche Kompe... mehr lesen...
Begründung: Die im Eigentum der Antragsteller befindliche Liegenschaft EZ 234, GB 45201 Ebelsberg mit dem Grundstück 923/3 (Wald) liegt in der Katastralgemeinde Ebelsberg, welche der Stadtgemeinde Linz zugeordnet wird. Die Antragsteller beantragten bei der Jagd- und Wildschadenskommission S***** gemäß § 70 oö JagdG die Entscheidung über den von ihnen geltend gemachten Anspruch auf Ersatz von Jagd- und Wildschäden. Bei der Verhandlung vom 22. Februar 2001 fasste die Kommission einst... mehr lesen...
Begründung: Am 20. 5. 1995 ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem Stefan O***** als Fußgänger vom Pkw der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Erstbeklagten niedergestoßen und schwerst verletzt wurde; er muss seither in einem Pflegeheim betreut werden. Im Vorverfahren 8 Cg 13/97y des Landesgerichtes Salzburg wurde rechtskräftig ausgesprochen, dass die beklagten Parteien dem Genannten "40 % seiner unfallskausalen Schäden zu ersetzen haben" (außerordentliche Rev... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der völlig einhelligen, dem klaren Wortlaut des § 806 ABGB folgenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs kann eine Erbserklärung - selbst dann, wenn sie vom Gericht noch nicht angenommen wurde - nicht mehr widerrufen werden. Die Unwiderruflichkeit der Erbserklärung tritt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem das Abhandlungsgericht - dem der Notar als Gerichtskommissär gleichsteht (SZ 54/98 mwN) - die Erklärung - wenn auch ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat in der
Begründung: seiner Entscheidung ausdrücklich ausgeführt, dass "der Rekurs an den Obersten Gerichtshof nicht zulässig" sei, und hat dies damit begründet, dass die Entscheidung nicht von einer Rechtsfrage erheblicher Bedeutung iSd § 46 Abs 1 ASGG abhänge und keiner der begünstigten Fälle des § 46 Abs 3 ASGG vorliege. Wenngleich auf Grund eines offenkundigen Versehens ein ausdrücklicher Ausspruch in... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten, die minderjährigen Kinder des Klägers, führen gegen diesen Forderungsexekution zur Hereinbringung der für den Monat März 1999 rückständigen Unterhaltsbeträge und des laufenden Unterhalts. Das Drittverbot wurde am 6. April 1999 dem damaligen Dienstgeber des Klägers zugestellt. Dieser gab mit Erklärung vom 7. April 1999 die Höhe der Entgeltsansprüche des Vaters mit monatlich 6.741 S bekannt. Mit Beschluss vom 6. Oktober 1999 schränkte das Erstgericht auf A... mehr lesen...
Begründung: In der Strafsache gegen Giancarlo Z***** und die Erstbeklagte Mara D***** verbot das Landesgericht Innsbruck mit einstweiliger Verfügung vom 17. 10. 2001, 38 Ur 1139/01y, 1. Giancarlo Z***** und Mara D***** über die Konten 0001-825363 und 0074-041690 gegenüber der Drittschuldnerin L***** Sparkasse AG zu verfügen, insbesondere damit zusammenhängende Forderungen gänzlich oder teilweise einzuziehen und Herausgabeansprüche geltend zu machen, und 2. der Drittschuldnerin L****... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehr volljährige Dieter S***** ist der eheliche Sohn von Karl S*****. Die Ehe der Eltern ist geschieden. Die Obsorge stand bis zur Volljährigkeit der Mutter zu. Am 26. 2. 1993 beantragte die Mutter des damals noch Minderjährigen als seine gesetzliche Vertreterin eine Unterhaltserhöhung. Soweit für das Revisionsrekursverfahren relevant, stellte der mittlerweile Volljährige dann im Unterhaltsverfahren vor dem Außerstreitgericht im Hinblick auf das Beweisverfahren am... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2JN §1 DVd3JN §42 Abs1 AaJN §42 Abs1 Ab
Rechtssatz: Individualansprüche gegen den Verlassenschaftskurator können nicht im Rechnungslegungsverfahren erhoben werden, sondern sind im streitigen Rechtsweg geltend zu machen. Insofern liegt Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges vor. Entscheidungstexte 4 Ob 231/02b Entscheidungstext OGH 05.11.2002 4 Ob 231... mehr lesen...
Begründung: Das Abhandlungsgericht bestellte mit Beschluss vom 11. 10. 1999 Rechtsanwalt Dr. Markus F***** zum Verlassenschaftskurator. Mit Einantwortungsurkunde vom 27. 4. 2000, ON 117, wurde der Nachlass den 10 Kindern der Erblasserin aufgrund des Gesetzes zu je einem Zehntel rechtskräftig eingeantwortet. Der Rechtsmittelwerber ist ein Sohn der Verstorbenen. Mit Beschluss vom 6. 12. 2001 genehmigte das Erstgericht die Schlussrechnung des Verlassenschaftskurators mit einem Übern... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die damalige Ehefrau des Klägers hatte seit 10. 6. 1999 ein Verhältnis mit dem Beklagten. Nach der Rückkehr vom zweiten in diesem Jahr gemeinsam verbrachten Urlaub teilte sie dem Kläger am 6. 8. 1999 mit, dass sie einen Freund habe. Die Frage des Klägers nach dem Namen des Mannes ließ sie unbeantwortet. Am 7. oder 14. 8 1999 fragte der Kläger den Beklagten, seinen Nachbarn und Freund, ob er wisse, wer der Freund seiner Frau sei. Der Beklagte gab zu, dieser Freu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte beauftragte als Masseverwalterin in einem Konkursverfahren mit Schreiben vom 30. 1. 1997 die klagende Steuerberatungsgesellschaft zur Abgabe von Steuererklärungen für den Gemeinschuldner. Die Klägerin bestätigte im Schreiben vom folgenden Tag den Auftrag und wies darauf hin, dass die Akontozahlung von S 17.000,-- ihre Leistungen nicht abdecken werde. In weiterer Folge legte sie verschiedene Honorarnoten an den Gemeinschuldner in der Gesamthöhe von ü... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und seine Ehefrau stellten am 22. 8. 1989 einen Antrag auf Mitgliedschaft beim beklagten Verein, der einen Golfclub betreibt. Sie wählten unter den angebotenen Varianten der Mitgliedschaft jene aus, bei der um den "Kaufpreis" von 100.000 S ein unbeschränktes Spielrecht des jeweiligen Karteninhabers und ein statutengemäßes "Weiterverkaufsrecht" der Mitgliedschaft zugesichert war ("übertragbare Mitgliedschaft/Firmenmitgliedschaft"). Der jährliche Mitgliedsbeitra... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren mit ihrer am 7.3.2002 beim Erstgericht eingelangten Klage von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Bezahlung des Klagsbetrages aus dem Titel des Schadenersatzes. Die Drittbeklagte sei einzige Gesellschafterin und Geschäftsführerin der V***** GesmbH (in der Folge: V*****) mit dem Sitz in Bregenz, deren Geschäftsgegenstand Finanzdienstleistungen sei. Die V***** sei weltweit der einzige Vermittler für diverse Anlageformen (EACC-Vorzugsaktien bzw EACC-D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** GB *****, bestehend aus dem Grundstück 337/5. Die Rechtsvorgänger der Streitteile habe am 11. 12. 1958 im Verfahren C 119/58 des Bezirksgerichtes Mondsee folgenden Vergleich abgeschlossen: 1.) Die Klägerin und die beiden Beklagten sind Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****, zu deren Gutsbestand das Waldgrundstück 330/3 gehört, auf dem das Haus Nr 189 errichtet ist. Die Beklagten... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bis 16. 1. 1997 mit Markus L***** verheiratet; an diesem Tag wurde ihre Ehe gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. Die Klägerin hatte am 23. 9. 1996 die Ehescheidungsklage eingebracht. Das Klagebegehren stützte sich unter anderem darauf, dass ihr Gatte zumindest seit August 1996 eine intime Beziehung zur Beklagten habe. Der Klägerin waren Gerüchte zu Ohren gekommen, dass ihr Gatte ein intimes "Verhältnis" mit der Beklagten habe; er selbst stellte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer einer aus drei Grundstücken bestehenden Liegenschaft im Gemeindegebiet von Villach. Der Flächenwidmungsplan der Stadt hatte die Grundstücke dieser Liegenschaft als "Bauland Wohngebiet" ausgewiesen. Mit Beschluss des Gemeinderats der Stadt vom 29. 11. 1974 wurde für diese Grundstücke die Sonderwidmung "Bundesschule" festgelegt. Dieser Beschluss wurde mit dem am 24. 3. 1975 in der Kärntner Landeszeitung kundgemachten Bescheid der Kärntner Landesre... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der beklagten Partei vom 10. 2. bis 21. 10. 2000 als Telefonistin in einem "Call Center" im Rahmen einer Sexhotline beschäftigt und begehrt die vom Berufungsgericht bejahte Feststellung, dass sie diese Beschäftigung nicht im Rahmen eines Werkvertrages, sondern eines freien Dienstvertrages ausgeübt hat: Dies sei für ihre sozialversicherungsrechtliche Stellung von Interesse; die beklagte Partei habe sie nämlich gesetzwidrigerweise nicht zur Sozialversi... mehr lesen...
Begründung: Dem klagenden - und in Österreich ansässigen - Rechtsanwalt wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 2. 2. 2000 zu 8 E 386/00a als betreibender Partei zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von insgesamt S 158.320,-- sA gegen die verpflichtete Partei Firma I***** GmbH mit Sitz in Klagenfurt die Exekution gemäß § 294 EO ua durch Pfändung und Überweisung der der Verpflichteten gegen die nunmehrige Beklagte als Drittschuldnerin (einer Gesellschaf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Für das von der auch hier klagenden Partei (im Folgenden nur klagende Partei) gegen eine am 30. November 1999 insolvent gewordene Schlossverwaltungsgesellschaft wegen Zahlung einer Honorarforderung von 2,301.774,82 S sA geführten Vorprozess ist von folgendem hier relevanten Verfahrensablauf auszugehen: Das Erstgericht zog den Beklagten und einen weiteren Gutachter als Sachverständige (im Folgenden SV) bei. Deren Gebühren für ihre Gutachten und Gutachtenserörteru... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Tiroler Gemeinde beantragte die Bewilligung der Fahrnisexekution zur Hereinbringung von Steuer- und Abgabenrückständen im Gesamtbetrag von 2,648.012,40 S (= 192.438,57 EUR) aufgrund von fünf Rückstandsausweisen. Die dem Exekutionsantrag angeschlossenen Rückstandsausweise sind jeweils datiert, tragen jedoch keine AZ. Sie enthalten den Vermerk "Dieser Rückstand ist vollstreckbar. Es wird hiermit die Rechtskraft, Exekutionsfähigkeit und Berechtigung zur Ein... mehr lesen...
Norm: nö FLG §97JN §1 AJN §1 CVIIa
Rechtssatz: Auch auf ein Wegerecht über Grundstücke, die im Kommassierungsgebiet eines Flurbereinigungsverfahrens liegen, gestütztes Begehren auf Beseitigung eines Zauns und Unterlassung derartiger oder ähnlicher Störungshandlungen, fallen gemäß § 97 nöFLG in die Zuständigkeit der Agrarbehörden. Entscheidungstexte 4 Ob 158/02t Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Beseitigung eines Zauns, der auf dem Grundstück Nr 422/2 KG W***** an der an das Grundstück Nr. 418 KG W***** angrenzenden Grundstücksgrenze errichtet worden ist, weiters die Unterlassung derartiger oder ähnlicher Störungshandlungen. Er stützt sein Begehren auf ein seinen Behauptungen nach zu seinen Gunsten bestehendes Wegerecht über die genannten Grundstücke, die beide im Kommassierungsgebiet des Flurbereinigungsverfahrens W***** liegen. Mit Bes... mehr lesen...