Norm: ZPO §40 ffBVergG 1997 §125 ffBVergG 1997 §177BVergG 2002 §177 Abs5JN §1 CXXa
Rechtssatz: Bei den für das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren vor der Verwaltungsbehörde des Bundesvergabeamtes aufgelaufenen Bearbeitungskosten, Teilnahmekosten und Vertretungskosten handelt es sich um solche zur (zwingenden) Vorbereitung der nachfolgenden Prozessführung, welche den Kostenersatzregeln der §§ 40 ff ZPO unterworfen sind, für welche der orden... mehr lesen...
Norm: FlVfGG §34 ABs4Tir FLG §72 Abs5JN §1 CVIIIa
Rechtssatz: Bei den auf § 34 Abs 4 des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951 (FlVfGG) beruhenden landesgesetzlichen Vorschriften, so insbesondere auch § 72 Abs 5 Tir FLG, handelt es sich um Sonderbestimmungen, die die Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde anordnen. Der ordentliche Rechtsweg ist demnach unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 156... mehr lesen...