Norm: AußStrG §170 MRG §30 Abs3 AußStrG § 170 heute AußStrG § 170 gültig ab 01.01.2005 MRG § 30 heute MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §170 WEG §8 Abs1 AußStrG § 170 heute AußStrG § 170 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Handelt es sich bei der nachgelassenen Sache um ein Wohnungseigentumsobjekt, so muß - soll die Versteigerung des Mindestanteiles vermieden werden - bereits vor der Einantwortung eine dem ... mehr lesen...
Norm: ABGB §550 AußStrG §170 ABGB § 550 heute ABGB § 550 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 550 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 AußStrG § 170 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §819 ABGB §1278 Abs1 AußStrG §170 ABGB § 819 heute ABGB § 819 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 819 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2004 ABGB § 819 gültig ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §170 AußStrG § 170 heute AußStrG § 170 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Eine Auslegung des Gesetzes, daß die ausdrücklich in das Belieben eigenberechtigter Miterben gestellte Entscheidung, ihre gemeinschaftliche Berechtigung an den einzelnen Teilen der Verlassenschaft be... mehr lesen...
Norm: AußStrG §170 AußStrG § 170 heute AußStrG § 170 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Kein Verfahrensverstoß vom Gericht einer Nichtigkeit, wenn der Gerichtskommissär die vor ihm erschienenen Miterben nicht über die Möglichkeit einer bereits im Abhandlungsverfahren vor der Einantwortu... mehr lesen...
Der Vater der Prozeßparteien Johann H hinterließ bei seinem Ableben am 4. 12. 1957 seine Witwe und die sechs Kinder, die er in seinem Testament vom 2. 3. 1956 als Erben eingesetzt hatte. Der Witwe vermachte er auf Lebenszeit den Fruchtgenuß am gesamten Nachlaß. Die Kinder Hans, Arthur, Agnes und Karl sollten je ein Fünftel, die Kinder Bruno und Maria je ein Zehntel erben. Die Kinder erklärten, daß sie die Erbschaft aus dieser letztwilligen Anordnung mit diesen Quoten annehmen. Die V... mehr lesen...
Norm: ABGB §608 AußStrG §170 ABGB § 608 heute ABGB § 608 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 608 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 AußStrG § 170 heute ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §170 KO §44 AußStrG § 170 heute AußStrG § 170 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Die aus einem Erbteilungsübereinkommen abgeleiteten Ansprüche sind sogenannte Verschaffungsansprüche, mit welchen eine Leistung aus der Masse begehrt, also gerade die Zugehörigkeit des Leistung... mehr lesen...
Mit den rechtskräftigen und vollstreckbaren Versäumungsurteilen des Landes- als Handelsgerichtes Linz, je vom 8. 6. 1977, 10 Cg 292/77 und 10 Cg 293/77, wurde der Gegner der gefährdeten Partei verpflichtet, der gefährdeten Partei binnen 14 Tagen die Beträge von 1 318 350.10 S und 1 176 853.91 S, je samt Anhang, zu bezahlen. Exekutive Schritte zur Hereinbringung dieser Forderungen hatten nur teilweise Erfolg. Es haften jedenfalls mehr als 200 000 S aus. Die Pfändung des Arbeitseinkom... mehr lesen...
Norm: AußStrG §170 AußStrG § 170 heute AußStrG § 170 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Ein Erbteilsübereinkommen ist ein Verpflichtungsgeschäft, das den Rechtsgrund für den Erwerb der einzelnen Nachlaßteile durch die einzelnen Miterben schafft und durch entsprechende Übertragungsgeschäft... mehr lesen...
Norm: 3.ABGBTeilnov §75 AußStrG §170 AußStrG § 170 heute AußStrG § 170 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Ein Erbteilsübereinkommen kann nicht dazu führen, dass der Erbengläubiger zur Befriedigung oder Sicherung seiner Forderung auf das dem Erben nach diesem Übereinkommen zustehende Gu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §170 AußStrG § 170 heute AußStrG § 170 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Das Erbteilsübereinkommen regelt das Rechtsverhältnis der Miterben untereinander, lässt aber das Rechtsverhältnis zu Dritten grundsätzlich unberührt. Die Miterben können daher nicht mit Wirkung für d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §170 AußStrG § 170 heute AußStrG § 170 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Die Miterben können erst nach Annahme ihrer Erbserklärung ein Erbteilungsübereinkommen schließen.
Entscheidungstexte 6 Ob 654/82 Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §550 AußStrG §165 AußStrG §170 ABGB § 550 heute ABGB § 550 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 550 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 AußStrG § 165 heute ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §170 LiegTeilG §29 AußStrG § 170 heute AußStrG § 170 gültig ab 01.01.2005 LiegTeilG § 29 gültig von 07.04.1930 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 112/2003
Rechtssatz:
Den großj... mehr lesen...
Norm: ABGB §820 ABGB §821 ABGB §917 AußStrG §170 ABGB § 820 heute ABGB § 820 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 820 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ABGB § 821 heute ... mehr lesen...
Norm: AnerbenG §10 AußStrG §170 AußStrG §173 AußStrG § 170 heute AußStrG § 170 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 173 heute AußStrG § 173 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §170 AußStrG § 170 heute AußStrG § 170 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Auch wenn die großjährigen Erben erklären, sie würden die Erbteilung schriftlich vornehmen, also eine gerichtliche Erbteilung vor der Einantwortung des Nachlasses vorzunehmen beabsichtigen, hat desse... mehr lesen...
Norm: ABGB §428 AußStrG §170 ABGB § 428 heute ABGB § 428 gültig ab 01.01.1812 AußStrG § 170 heute AußStrG § 170 gültig ab 01.01.2005 Rechtssa... mehr lesen...
Norm: AußStrG §165 AußStrG §170 AußStrG §174 Abs2 B AußStrG §177 ProkG §1 Abs1 ProkG §2 AußStrG § 165 heute AußStrG § 165 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 AußStrG § 165 gültig von 17.08.2015 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §170 AußStrG §174 C2 AußStrG § 170 heute AußStrG § 170 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 174 heute AußStrG § 174 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §149 AußStrG §170 AußStrG §174 Abs1 A AußStrG § 149 heute AußStrG § 149 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 170 heute AußStrG § 170 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §170 AußStrG § 170 heute AußStrG § 170 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Erbschaftskauf über Liegenschaftsanteile unter eigenberechtigten Miterben im Laufe der Verlassenschaftsabhandlung. Anführung des Geschäftes als Grundlage der Eigentumseinverleibung in der Einantwortu... mehr lesen...