RS OGH 1958/3/12 6Ob32/58

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Veröffentlicht am 12.03.1958
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Norm

AußStrG §165
AußStrG §170
AußStrG §174 Abs2 B
AußStrG §177
ProkG §1 Abs1
ProkG §2

Rechtssatz

Im Falle des Zusammentreffens einer Verlassenschaftsabhandlung mit einem Herausgabeverfahren nach den Bestimmungen der Vermögensverfallsamnestie, BGBl Nr 155/1956, bedarf es unter Umständen eines Zusammenwirkens des Gerichtes und der Verwertungsstelle, um die Grundlagen für die Herstellung der richtigen Grundbuchsverhältnisse zu schaffen. Dies gilt insbesondere im Fall eines Erbübereinkommens. Zur Frage, wie in einem solchen Fall die Einantwortungskunde zu fassen ist. Zum Rekusrecht der Finanzprokuratur.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 32/58
    Entscheidungstext OGH 12.03.1958 6 Ob 32/58

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0008329

Dokumentnummer

JJR_19580312_OGH0002_0060OB00032_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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