Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Im Grundverfahren vor dem Bezirksgericht XXXX (in der Folge: Bezirksgericht) zur Zahl XXXX brachte der rechtsfreundlich vertretene Beschwerdeführer (als klagende Partei im Grundverfahren) am 21.10.2025 eine Klage betreffend die Kosten der Mängelbehebung eines gebrauchten KFZ (Streitwert EUR 7.592,90), nachdem die beklagte Partei (als Vertragspartner des Beschwerdeführers) pr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Grundbuchgesuch vom 20.03.2025 stellten die nunmehrigen Beschwerdeführerinnen durch den Beschwerdevertreter beim Bezirksgericht XXXX u.a. den Antrag auf Eintragung des Eigentumsrechtes je zur Hälfte an der Liegenschaft EZ XXXX , KG XXXX . Hinsichtlich der Eintragungsgebühr wurde die Gebührenbefreiung nach § 25a GGG begehrt. Diesbezügliche Nachweise wurden vorerst nicht übermittelt. 1. Mit Grundbuchgesuch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit einem im Wege des elektronischen Rechtsverkehres beim Bezirksgericht XXXX gestellten Antrag vom 27.11.2017 begehrte die Beschwerdeführerin die Vormerkung des Eigentumsrechts an neun verschiedenen B-Laufnummern (Wohnungseigentumseinheiten) desselben (unter einer Einlagezahl geführten) Grundbuchskörpers. In der Folge wurden diese Eintragungen auch bewilligt und im Grundbuch vollzogen. 1. Mit einem im Weg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Im Zivilverfahren hat die klagende Partei XXXX, vertreten durch XXXX Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, XXXX, die als Einvernehmensrechtsanwalt RA Dr. XXXX und als Zustellbevollmächtigte die XXXX Rechtsanwälte GmbH, beide per Adresse XXXXnamhaft machte, gegen die Beklagte Partei XXXX, mit Schriftsatz vom 17.9.2018 eine Klage elektronisch eingebracht. Auf der Seite eins der ele... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit ERV-Eingabe 13.07.2016 bracht der Beschwerdeführer eine Mietzins- und Räumungsklage wegen € 3.054,91 (Leistung € 2.304,91, Räumung € 750,00) ein und entrichtete hierfür eine Pauschalgebühr gemäß TP 1 GGG in Höhe von € 179,30. 2. Anlässlich der Tagsatzung am 20.09.2016 wurde vor dem Bezirksgericht Dornbirn ein gerichtlicher Vergleich mit folgendem Inhalt geschlossen: 1.) Der Erstbeklagte verpflichtet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 17.12.2014 erhob die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) im Grundverfahren Revisionsrekurs gegen den Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 30.10.2014 und entrichtete dafür keine Gebühren. 2. Mit Beschluss vom 18.02.2015 gab der Oberste Gerichtshof dem Revisionsrekurs der BF Folge und bestimmte als weitere Exekutionskosten der BF für ihren Revisionsrekurs EUR 3.943,60 (darin enthalten EUR 390,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 09.02.2015 erhob der Beschwerdeführer (BF) als Nebenintervenient auf Seite der klagenden Parteien im Grundverfahren das Rechtsmittel der Revision gegen das zweitinstanzliche Urteil des Handelsgerichts Wien zu Zl. 1 R 125/14z. Die klagenden Parteien selbst hatten bereits am 06.02.2015 Revision erhoben. Am 07.04.2017 wurden EUR 1.362,00 an Gebühren vom Konto des Vertreters des BF für dessen Revision vom 09... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte am 27.03.2017 beim Landesgericht Salzburg zur Zl. 1 Cg 38/17f eine Klage gegen die 1. XXXX und 2. 1. Die Beschwerdeführerin brachte am 27.03.2017 beim Landesgericht Salzburg zur Zl. 1 Cg 38/17f eine Klage gegen die 1. römisch 40 und 2. XXXX ein. römisch 40 ein. Die Beschwerdeführerin begehrte mit ihrer Klage die Aufhebung des mit der erstbeklagten Partei abgeschlossene... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die nunmehrige Beschwerdeführerin (BF) ist klagende Partei in einem Verfahren wegen Mietzins und Räumung. Die Pauschalgebühr für die Klage wurde eingezogen. Das Verfahren wurde mit Vergleich vom 25.10.2016 (BG Favoriten) beendet. Dieser Vergleich wurde von der belangten Behörde als höherwertig beurteilt, weshalb eine restliche Pauschalgebühr vom Konto des Rechtsvertreters der BF eingezogen wurde. 2. Mit Schriftsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Aufgrund einer Lastschriftanzeige des Präsidenten des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 17.12.2015 bezahlte die XXXX am 08.01.2016 die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z 4 GGG in Höhe von EUR 3.744,00. 1. Aufgrund einer Lastschriftanzeige des Präsidenten des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 17.12.2015 bezahlte die römisch 40 am 08.01.2016 die Eintragungsgebühr nach TP 9 Litera b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 08.04.2013 brachte eine klagende Partei beim Handelsgericht Wien zu XXXX gegen die beklagte Partei (nunmehrige Beschwerdeführerin im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht) eine Klage wegen Unterlassung (Streitwert EUR 35.000,--) samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ein. Die Pauschalgebühr nach Tarifpost 1 GGG in der Höhe von EUR 673,-- wurde durch Gebühreneinzug entrichtet. Am 08... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Die beschwerdeführende Genossenschaft stellte mit einem Gesuch, das am 19.12.2014 beim Bezirksgericht XXXX (in der Folge: Bezirksgericht) einlangte, den Antrag an dieses Gericht, auf Grund eines näher bezeichneten Schuldscheines vom 27.3.2003, einer Beurkundung vom 16.4.2014, zweier Pfandausdehnungs- und Löschungserklärungen vom 30.5.2014, einer Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 08.09.2003, einer A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer brachte durch seinen bevollmächtigten Rechtsvertreter am 13.05.2013 im elektronischen Rechtsverkehr, wobei ein Einziehungskonto angegeben war, eine Mahnklage über EUR 7.000,00 (Streitgegenstand: Schaden aus Verkehrsunfall) gegen eine beklagte Partei beim Bezirksgericht XXXX ein (wo sie zu XXXX protokolliert wurde), welche er mit dem Antrag auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die nunmehrige Beschwerdeführerin war die beklagte Partei in einem Zivilverfahren vor dem Bezirksgericht XXXX (zu GZ: XXXX). Mit Mahnklage vom 09.12.2013 begehrte die Klägerin dieses Verfahrens von der Beschwerdeführerin die Zahlung von EUR 2.831,47 s.A. - dieser Betrag wurde auch als Streitwert angegeben - aus dem Titel des Schadenersatzes (im Zusammenhang mit einem Verke... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Notar der Beschwerdeführerin (BF) beantragte am 05.04.2016 sowie zwei Mal am 11.04.2016 grundbücherliche Eintragungen und legte unter anderem den Kaufvertrag betreffend ein Superädifikat vom 05.10.2015 samt Nachtrag vom 31.10.2015 vor. Mit den Beschlüssen des BG Urfahr vom 07.04.2016 und 12.04.2016 wurden die Eintragungen bewilligt. Im Kaufvertrag vom 05.10.2015 wurde der Kaufpreis mit EUR 6.700.000,-- beziffer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren GZ XXXX des Bezirksgerichtes XXXX Ziv XXXX wurden der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) mit Lastschriftanzeige vom 28.01.2014 Gerichtsgebühren für eine Klage vom 18.04.2013 und die Einbringung eines Rechtsmittels in Höhe von € 1. Im Grundverfahren GZ römisch 40 des Bezirksgerichtes römisch 40 Ziv römisch 40 wurden der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) mit Lastschriftanzeige vom 28.01.20... mehr lesen...