Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (im Folgenden: BG) vom 27.06.2012, Zahl: XXXX , wurde der nunmehrige Beschwerdeführer (folgend: BF) als geldunterhaltspflichtiger Elternteil verpflichtet (höheres Nettoeinkommen von nunmehr € 3.198,-), aufgrund des Unterhaltserhöhungsantrages seines minderjährigen Kindes, vertreten durch die Bezirkshauptmannschaft XXXX (folgend: BH), vom 23.05.2012 ab 01.01.2012 bis auf weite... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (im Folgenden: BG) vom 02.07.2015, Zahl: XXXX, wurde über Antrag der XXXX, vertreten durch 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes römisch 40 (im Folgenden: BG) vom 02.07.2015, Zahl: römisch 40 , wurde über Antrag der römisch 40 , vertreten durch XXXX & Partner Rechtsanwälte GmbH, als betreibender Partei wider die Beschwerdeführer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren brachte die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: BF) eine Räumungsklage beim Bezirksgericht (im Folgenden: BG) ein. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen GRAZ (im Folgenden: LG) entschied als Berufungsgericht in zweiter Instanz mit Urteil vom 27.04.2015 - wie schon das Gericht erster Instanz - entgegen der Rechtsmeinung der BF und ließ die Revision an den OGH gem. § 502 ZPO nicht zu. Das L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Mit Gebührenbeschluss des Bezirksgerichtes XXXX vom 27.03.2015, XXXX, wurden in einer Abstammungssache die Gebühren des Sachverständigen o. Univ. Prof. Dr. R. S. für dessen Gutachten in der Höhe von EUR 990,-- nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) bestimmt (Spruchpunkt 1.), die Buchhaltungsagentur des Bundes angewiesen, vor Rechtskraft des Beschlusses an den Sachverständigen den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit (auf Antrag der Admiral Casinos & Entertainment AG ergangenem) Beschluss vom 20.04.2015, Zl. XXXX, verhängte das Bezirksgericht XXXX gegen die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe idHv EUR 3.000,--. 1. Mit (auf Antrag der Admiral Casinos & Entertainment AG ergangenem) Beschluss vom 20.04.2015, Zl. römisch 40 , verhängte das Bezirksgericht römisch 40 gegen die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 10.10.2015, Zl. XXXX, (hinsichtlich des Bescheiddatums) berichtigt mit Beschluss vom 15.10.2015, Zl. XXXX, verhängte das Bezirksgericht XXXX gegen den Beschwerdeführer sowie gegen die XXXX Geldstrafen von je EUR 16.000,--. Die Urschrift des Beschlusses weist einen Stempelvermerk vom 03.11.2015, wonach der Beschluss rechtskräftig und vollstreckbar ist, sowie eine Verfügung der zuständigen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (im Folgenden: BG) vom 15.05.2015, Zahl: XXXX, wurde aufgrund der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes XXXX (folgend: LG) vom 03.04.2015, Zahl: XXXX, der XXXX, vertreten durch XXXX & Partner Rechtsanwälte GmbH, als betreibender Partei wider den Beschwerdeführer (folgend: BF) als verpflichteter Partei zur Durc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren klagte Mag. Anton P. (im Folgenden: Kläger) am 16.01.2014 vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen XXXX (im Folgenden: LG) Frau Mag. XXXX (im Folgenden: Beklagte) wegen Aufhebung des Miteigentums an einer Liegenschaft auf dem sich ein Standardzinshaus befand (Streitwert € 100.000,-). 1. Im Grundverfahren klagte Mag. Anton P. (im Folgenden: Kläger) am 16.01.2014 vor dem Landesgericht für Zivilre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 04.09.2015, Zl. 11 E 5030/14w-41, verhängte das Bezirksgericht XXXX gegen die nunmehrige Beschwerdeführerin sowie 1. Mit Beschluss vom 04.09.2015, Zl. 11 E 5030/14w-41, verhängte das Bezirksgericht römisch 40 gegen die nunmehrige Beschwerdeführerin sowie XXXX Geldstrafen von je EUR 11.000,-- sowie EUR 12.000,-- . Die Urschrift des Beschlusses weist einen Stempelvermerk vom 08.10.2015, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (im Folgenden: BG) vom 23.06.2015, Zahl: XXXX , wurde aufgrund der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes XXXX (folgend: LG) vom 20.05.2015, Zahl: XXXX , der XXXX , vertreten durch XXXX OSWALD & Partner Rechtsanwälte GmbH, als betreibender Partei wider den Beschwerdeführer (folgend: BF) als verpflichteter Parte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (folgend: BG) vom 19.05.2015, Zahl: XXXX , wurde über den Verpflichteten (nunmehriger Beschwerdeführer, folgend: BF) aufgrund des im dritten weiteren Strafantrages der betreibenden Partei ( XXXX , vertreten durch XXXX & Partner Rechtsanwälte GmbH) behaupteten Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung, wonach dieser auch am 09.04.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) bewilligte mit 1. Das Bezirksgericht römisch 40 (im Folgenden: BG) bewilligte mit Beschluss vom 06.11.2014, Zahl: XXXX, aufgrund der einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes (folgend: LG)XXXX vom 02.09.2014, Zahl:XXXX, der betreibenden Partei (XXXX, vertreten durch XXXX Partner Rechtsanwälte GmbH) wider die verpflichtete Parte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) bewilligte mit 1. Das Bezirksgericht römisch 40 (im Folgenden: BG) bewilligte mit Beschluss vom 23.12.2014, Zahl: XXXX, aufgrund der einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes (folgend: LG) XXXX vom 02.10.2014, Beschluss vom 23.12.2014, Zahl: römisch 40 , aufgrund der einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes (folgend: LG) röm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das BezirksgerichtXXXX (im Folgenden: BG) bewilligte mit Beschluss vom 23.12.2014, Zahl: XXXX, aufgrund der einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes (folgend: LG) XXXX vom 02.10.2014, Beschluss vom 23.12.2014, Zahl: römisch 40 , aufgrund der einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes (folgend: LG) römisch 40 vom 02.10.2014, Zahl: XXXX, der betreibenden Partei (XXXX, v... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes XXXX (folgend: BG) vom 19.03.2009, Zahl: XXXX, sowie vom 22.02.2010, Zahl: XXXX, wurden im Pflegschaftsverfahren betreffend die mj. Kinder der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die Gebühren des Sachverständigen mit € 2.688,- und € 264,- bestimmt, deren Auszahlung aus Amtsgeldern angeordnet und ausgesprochen, dass die Ersatzpflicht beide Elternteile je zur Hälfte träfe, weil ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (im Folgenden: BG) vom 06.07.2015, Zahl: XXXX wurde über Antrag der XXXX vertreten durch 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes römisch 40 (im Folgenden: BG) vom 06.07.2015, Zahl: römisch 40 wurde über Antrag der römisch 40 vertreten durch XXXX als betreibender Partei wider den Beschwerdeführer (folgend: BF) als verpflichteter Part... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit (auf Antrag der Admiral Casinos & Entertainment AG ergangenem) Beschluss vom 26.03.2015, Zl. 7 E 988/15m-5, verhängte das Bezirksgericht XXXX gegen die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe idHv EUR 2.200,--. 1. Mit (auf Antrag der Admiral Casinos & Entertainment AG ergangenem) Beschluss vom 26.03.2015, Zl. 7 E 988/15m-5, verhängte das Bezirksgericht römisch 40 gegen die Beschwerdeführerin eine G... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX , vertreten durch XXXX Rechtsanwälte GmbH, beantragte aufgrund der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: LG) vom 22.08.2014, 5 Cg 112/14v als betreibende Partei gegen die nunmehrigen Beschwerdeführer (folgend: BF) als verpflichtete Parteien die Unterlassungsexekution samt Verhängung einer Geldstrafe wegen Zuwiderhandelns. 1. Die römisch 40 , vertreten durch römisc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit (auf Antrag der XXXX ergangenem) Beschluss vom 13.11.2015, Zl. 22 E 8372/14w-18, verhängte das Bezirksgericht XXXX gegen die Beschwerdeführerin - neben Geldstrafen idHv EUR 8.000,-- für einen Verstoß gegen das ihr auferlegte Unterlassungsgebot am 21.08.2014, idHv EUR 15.000,-- für einen Verstoß am 17.09.2014, idvH EUR 20.000,-- für einen Verstoß am 29.09.2015 sowie idHv EUR 50.000,-- für einen Verstoß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit (auf Antrag der Admiral Casinos & Entertainment AG ergangener) Einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 07.07.2014, Zl. XXXX , wurde den nunmehrigen Beschwerdeführern aufgetragen, es zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit (auf Antrag der Admiral Casinos & Entertainment AG ergangener) Einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 07.07.2014, Zl. XXXX , wurde den nunmehrigen Beschwerdeführern aufgetragen, es zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 09.01.2015, 1 Cg 208/14z, erließ das Landesgericht Linz auf Antrag der XXXX die einstweilige Verfügung, dass es der Beschwerdeführer zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu ermöglichen, solange er oder der Dritte nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1 Mit Beschluss vom 22.08.2014, Zl. 4 Cg 81/14 s - 6, erließ das Landesgericht Steyr auf Antrag der XXXX die einstweilige Verfügung, dass es der Beschwerdeführer zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu ermöglichen, solange er oder der Drit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Aufgrund der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung vom 19.08.2013 des Landesgerichtes XXXX(im Folgenden: LG), Zahl: XXXX, beantragte die XXXX als betreibende Partei beim Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) zur Zahl: XXXX gegen die nunmehrigen Beschwerdeführer (folgend: BF) als verpflichtete Parteien die Unterlassungsexekution samt Verhängung einer Geldstrafe wegen Zuwid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Einstweiliger Verfügung vom 02.09.2014, Zl. 6 Cg 108/14k, erließ das Landesgericht XXXX auf Antrag der Admiral Casinos & Entertainment AG die einstweilige Verfügung, dass es der Beschwerdeführer zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspiel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 11.06.2015, Zl. 11 E 5030/14w-20, verhängte das Bezirksgericht XXXXgegen den Beschwerdeführer sowie gegen dieXXXX Geldstrafen von je EUR 7.000,--. Die Urschrift des Beschlusses weist einen Stempelvermerk vom 20.08.2015, wonach der Beschluss rechtskräftig und vollstreckbar ist, sowie eine Verfügung der zuständigen Richterin vom gleichen Tag, die Geldstrafen von je EUR 7.000,-- einzuheben, a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 09.01.2015, XXXX, erließ das Landesgericht XXXX auf Antrag der Admiral Casinos & Entertainment AG die einstweilige Verfügung, dass es der Beschwerdeführer zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu ermöglichen, solang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 24.02.2015, Zl. 22 E 13074/14s-8, verhängte das Bezirksgericht XXXX gegen den Beschwerdeführer - neben einer Geldstrafe idHv vom EUR 10.000,-- (für einen Verstoß gegen ein ihn treffendes Unterlassungsgebot am 21.01.2015) - eine Geldstrafe idHv EUR 20.000,-- (für einen Verstoß am 12.02.2015). Die Urschrift des Beschlusses weist einen Stempelvermerk vom 24.07.2015 auf, wonach der Beschluss ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 22.08.2014, Zl. 4 Cg 81/14 s - 6, erließ das Landesgericht Steyr auf Antrag der XXXX die einstweilige Verfügung, dass es der Beschwerdeführer zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu ermöglichen, solange er oder der Dri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 24.10.2014, Zl. 8E 3444/14i-4, bewilligte das Bezirksgericht XXXX der XXXX als betreibender Partei gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer als verpflichtete Partei die Exekution gemäß § 355 Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896 (EO). 1. Mit Beschluss vom 24.10.2014, Zl. 8E 3444/14i-4, bewilligte das Bezirksgericht römisch 40 der römisch 40 als betreibender Partei gegen den nunmehrigen Bes... mehr lesen...