Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 18.11.2015, Zl. 22 E 13074/14s-38, verhängte das Bezirksgericht Linz gegen den Beschwerdeführer - neben einer anderen Geldstrafe -- eine Geldstrafe idHv EUR 100.000,-- für einen Verstoß gegen ein ihn treffendes Unterlassungsgebot am 03.11.2015 ("[22. Strafantrag]"). Auf der Urschrift dieses Beschlusses findet sich ein Vermerk des zuständigen Richter des Bezirksgerichtes Linz vom 10.12.2016... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (BG) vom 18.11.2015, XXXX, wurde auf Grund einer gegen die Beschwerdeführerin (BF) als verpflichtete Partei bewilligten Exekution gemäß § 355 EO ua. nach dem 29. Strafantrag eine Geldstrafe von € 100.000,- 1. Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichtes römisch 40 (BG) vom 18.11.2015, römisch 40 , wurde auf Grund einer gegen die Beschwerdeführerin (BF) ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (BG) vom 22.05.2015, XXXX , wurde auf Grund einer gegen die Beschwerdeführerin (BF) als verpflichtete Partei bewilligten Exekution gemäß § 355 EO ua. nach dem 14. Strafantrag eine Geldstrafe von € 100.000,- verhängt, weil diese neuerlich Geräte zur Durchführung von Glücksspielen ohne Bewilligung betrieben hatte (ON 1). 1. Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (BG) vom 27.07.2015, XXXX , wurde auf Grund einer gegen die Beschwerdeführerin (BF) als verpflichtete Partei bewilligten Exekution gemäß § 355 EO ua. nach dem 16. Strafantrag eine Geldstrafe von € 100.000,- verhängt, weil diese neuerlich Geräte zur Durchführung von Glücksspielen ohne Bewilligung betrieben hatte (ON 1). 1. Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (BG) vom 18.11.2015,XXXX, wurde auf Grund einer gegen die Beschwerdeführerin (BF) als verpflichtete Partei bewilligten Exekution gemäß § 355 EO ua. eine Geldstrafe von € 20.000,- verhängt, weil diese Geräte zur Durchführung von Glücksspielen ohne Bewilligung betrieben hatte (ON 1). 1. Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichtes römisch 40 (BG) vom 18.1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX AG, vertreten durch XXXX Rechtsanwälte GmbH, beantragte aufgrund der vollstreckbaren Unterlassungsexekution gem. § 355 EO basierend auf einer einstweiligen Verfügung vom 02.10.2014,XXXX als betreibende Partei, gegen die nunmehrigen Beschwerdeführerin (die XXXX GmbH [vormals XXXX GmbH]) als verpflichtete Partei, die Verhängung von Geldstrafen wegen Verletzung des Exekutionstitels, durch das Betreiben von Ge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (folgend: BG) vom 16.06.2015, XXXX , (Zustelldatum 18.06.2015, Rechtskraftstempel vom 08.07.2015), wurden gegen die Beschwerdeführerin (folgend: BF) zur Durchsetzung eines vollstreckbaren Anspruches (Unterlassungsexekution gem. § 355 EO) der betreibenden Partei ( 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes römisch 40 (folgend: BG) vom 16.06.2015, römisch 40 , (Zustelldatum 18.06.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (folgend: BG) vom 23.06.2015, XXXX , (Zustelldatum 25.06.2015, Rechtskraftstempel vom 23.07.2015), wurden gegen die Beschwerdeführerin (folgend: BF) zur Durchsetzung eines vollstreckbaren Anspruches (Unterlassungsexekution gem. § 355 EO) der betreibenden Partei ( 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes römisch 40 (folgend: BG) vom 23.06.2015, römisch 40 , (Zustelldatum 25.06.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Zweitbeschwerdeführer (im Folgenden 2.BF), ist Geschäftsführer der Erstbeschwerdeführerin XXXX (im Folgenden 1.BF). Sowohl gegen ihn als Geschäftsführer als auch gegen die 1.BF wurden vom Diplomrechtspfleger des Landesgerichtes XXXX (LG), vom 22.04. 2014 mit jeweils 15 Zwangsstrafverfügungen Zwangsstrafen in Höhe von insgesamt € 50.408,- verhängt, weil er bzw. die 1.BF der Verpflichtung gem. § 277 ff Unternehme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 22.10.2015, Zl. 28 E 707/15p-20, verhängte das Bezirksgericht XXXX gegen die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe von EUR 70.000,-. Auf der Urschrift dieses Beschlusses findet sich ein Vermerk vom 16.11.2015, wonach der Beschluss rechtskräftig und vollstreckbar sei sei sowie eine Verfügung der zuständigen Richterin vom gleichen Tag, die Geldstrafe einzuheben. 1. Mit Beschluss vom 22.10.2015... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 24.10.2014, Zl. 8E 3444/14i-4, bewilligte das Bezirksgericht XXXX als betreibender Partei gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer als verpflichtete Partei die Exekution gemäß § 355 Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896 (EO). 1. Mit Beschluss vom 24.10.2014, Zl. 8E 3444/14i-4, bewilligte das Bezirksgericht römisch 40 als betreibender Partei gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer als verpfli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (folgend: BG) vom 16.10.2015, Zahlen: XXXX und XXXX , wurde über den Verpflichteten (nunmehriger Beschwerdeführer, folgend: BF) aufgrund des im zwanzigsten weiteren Strafantrages der betreibenden Partei ( XXXX , vertreten durch XXXX Rechtsanwälte GmbH) behaupteten Verstoßes gegen die vollstreckbare einstweilige Verfügung, wonach dieser am 07.10.2015 in dem von ihm be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss vom 16.10.2015, Zl. 11 E 5030/14w-58, verhängte das Bezirksgericht XXXX im Rahmen einer Unterlassungsexekution über die verpflichteten (zwei) Parteien des Exekutionsverfahrens - darunter die nunmehrige Beschwerdeführerin - wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel (aufgrund des Verstoßes am 13.10.2015 [13. Strafantrag]) Geldstrafen von je EUR 17.000,--. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (folgend: BG) vom 24.07.2015, Zahlen: XXXX und XXXX , wurde über den Verpflichteten (nunmehriger Beschwerdeführer, folgend: BF) aufgrund des im elften weiteren Strafantrages (ON XXXX ) der betreibenden Partei ( XXXX , vertreten durch XXXX Rechtsanwälte GmbH) behaupteten Verstoßes gegen die vollstreckbare einstweilige Verfügung, wonach dieser am 25.06.2015 in dem von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (folgend: BG) vom 24.07.2015, Zahlen: XXXX und XXXX (ON XXXX ), wurde über den Verpflichteten (nunmehriger Beschwerdeführer, folgend: BF) aufgrund des im vierten weiteren Strafantrages (ON XXXX ) der betreibenden Partei ( XXXX , vertreten durch XXXX Rechtsanwälte GmbH) behaupteten Verstoßes gegen die vollstreckbare einstweilige Verfügung, wonach dieser am 02.03.2015 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss vom 19.05.2015, Zl. 11 E 5030/14w-12, verhängte das Bezirksgericht XXXX über die nunmehrigen Beschwerdeführer im Rahmen einer Unterlassungsexekution wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel (aufgrund des Verstoßes am 12.05.2015) je eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 4.000,--. 1. Mit Beschluss vom 19.05.2015, Zl. 11 E 5030/14w-12, verhängte das Bezirksge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss vom 19.05.2015, Zl. 11 E 5030/14w-12, verhängte das Bezirksgericht XXXX über die nunmehrigen Beschwerdeführer im Rahmen einer Unterlassungsexekution wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel (aufgrund des Verstoßes am 12.05.2015) je eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 4.000,--. 1. Mit Beschluss vom 19.05.2015, Zl. 11 E 5030/14w-12, verhängte das Bezirksge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX AG, vertreten durch XXXX Rechtsanwälte GmbH, beantragte aufgrund der vollstreckbaren Unterlassungsexekution gem. § 355 EO aufgrund einer einstweiligen Verfügung vom 02.10.2014, XXXX als betreibende Partei, gegen die XXXX GmbH und deren Geschäftsführer Herrn XXXX (folgend: K.) als verpflichtete Parteien, die Verhängung einer Beugestrafe wegen Verletzung des Exekutionstitels, durch das Betreiben von Geräten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Bezirksgericht XXXX verhängte im Rahmen einer Unterlassungsexekution über die drei verpflichteten Parteien des Verfahrens - darunter die nunmehrige Beschwerdeführerin - wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel folgende Geldstrafen: 1. Das Bezirksgericht römisch 40 verhängte im Rahmen einer Unterlassungsexekution über die drei verpflichteten Parteien des Verfahren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 16.10.2015, Zl. 22 E 13074/14s-34, verhängte das Bezirksgericht XXXX gegen den Beschwerdeführer - neben anderen Geldstrafen -- eine Geldstrafe idHv EUR 100.000,-- für einen Verstoß gegen ein ihn treffendes Unterlassungsgebot am 16.09.2015 ("(18. Strafantrag)"). Mit Aktenvermerk vom 18.11.2015 hielt der zuständige Richter des Bezirksgerichtes XXXX - anlässlich der Verhängung weiterer Straf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 10.09.2015, Zl. 22 E 13074/14s-30, verhängte das Bezirksgericht XXXX gegen den Beschwerdeführer - neben einer anderen Geldstrafe -- eine Geldstrafe idHv EUR 100.000,-- für einen Verstoß gegen ein ihn treffendes Unterlassungsgebot am 27.08.2015 ("(16. Strafantrag)"). Mit Aktenvermerk vom 18.11.2015 hielt der zuständige Richter des Bezirksgerichtes XXXX - anlässlich der Verhängung weiterer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 24.07.2015, Zl. 22 E 13074/14s-23, verhängte das Bezirksgericht XXXX gegen den Beschwerdeführer - neben anderen Geldstrafen -- unter Punkt A)3. eine Geldstrafe idHv EUR 50.000,-- (für einen Verstoß gegen ein ihn treffendes Unterlassungsgebot am 27.04.2015). Mit Aktenvermerk vom 10.09.2015 hielt der zuständige Richter des Bezirksgerichtes XXXX - anlässlich der Verhängung weiterer Strafen g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 25.11.2015, Zl. 11 E 5030/14w-83, verhängte das Bezirksgericht Wels u.a. gegen die nunmehrige Beschwerdeführerin eine Geldstrafe von EUR 20.000,--. Die Urschrift des Beschlusses weist einen Stempelvermerk vom 21.12.2015, wonach der Beschluss rechtskräftig und vollstreckbar ist, sowie eine Verfügung der zuständigen Richterin vom gleichen Tag, die Geldstrafe einzuheben, auf. 2. Mit Zahlun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (folgend: BG) vom 24.09.2014, XXXX , wurde auf Grund einer gegen die Erstbeschwerdeführerin, die im
Spruch: genannte GmbH, sowie gegen den Zweitbeschwerdeführer als deren Geschäftsführer, als verpflichtete Parteien bewilligten Exekution, gemäß § 355 EO eine Geldstrafe von € 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes römisch 40 (folgend: BG) vom 24.09.2014, römisch 40 , wurde auf ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (folgend: BG) vom 10.12.2014, XXXX , wurde auf Grund einer gegen die Erstbeschwerdeführerin, die im
Spruch: genannte GmbH, sowie gegen den Zweitbeschwerdeführer als deren Geschäftsführer, als verpflichtete Parteien bewilligten Exekution, gemäß § 355 EO eine Geldstrafe von € 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes römisch 40 (folgend: BG) vom 10.12.2014, römisch 40 , wurde auf ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX AG, vertreten durch XXXX Rechtsanwälte GmbH, beantragte als betreibende Partei gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer (folgend: BF) als verpflichtete Partei die neuerliche Verhängung von Geldstrafen wegen Zuwiderhandelns gegen das Unterlassungsgebot, in angeführten Lokalen Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung ohne Bewilligung zu betreiben. 1. Die römisch 40 AG, vertreten d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX AG, vertreten durch XXXX Rechtsanwälte GmbH, beantragte als betreibende Partei gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer (folgend: BF) als verpflichtete Partei die neuerliche Verhängung von Geldstrafen wegen Zuwiderhandelns gegen das Unterlassungsgebot, in angeführten Lokalen Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung ohne Bewilligung zu betreiben. 1. Die römisch 40 AG, vertreten d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX AG, vertreten durch XXXX Rechtsanwälte GmbH, beantragte als betreibende Partei gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer (folgend: BF) als verpflichtete Partei die neuerliche Verhängung von Geldstrafen wegen Zuwiderhandelns gegen das Unterlassungsgebot, in angeführten Lokalen Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung ohne Bewilligung zu betreiben. 1. Die römisch 40 AG, vertreten d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss vom 30.04.2015, Zl. XXXX, verhängte das Bezirksgericht XXXX gegen die BF1 auf Antrag der XXXX als betreibender Gläubiger im Rahmen der Unterlassungsexekution eine Geldstrafe von EUR 20.000,00.-. 1. Mit Beschluss vom 30.04.2015, Zl. römisch 40 , verhängte das Bezirksgericht römisch 40 gegen die BF1 auf Antrag der römisch 40 als betreibender Gläubiger im Rahmen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss vom 13.11.2014, Zl. XXXX, verhängte das Bezirksgericht XXXX über die nunmehrige Beschwerdeführerin im Rahmen einer gegen die Beschwerdeführerin als verpflichtete Partei geführten Unterlassungsexekution aufgrund von fünf weiteren Strafanträgen der betreibenden Partei wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel fünf Geldstrafen, unter anderem unter Spruchpunk... mehr lesen...