Norm: IPRG §34 Abs1
Rechtssatz: Wurden (im Ausland hergestellte) Vervielfältigungsstücke über das Internet auch gegenüber Inländern beworben und sind die einzelnen Handlungselemente der Rechtsverletzung (Vervielfältigung und Verbreitung) vom selben Täter zu verantworten, so stehen sie in einem so engen faktischen und wirtschaftlichen Zusammenhang, dass sie als Teile eines einheitlichen Vorgangs anzusehen sind, dessen Schwerpunkt in Österreich l... mehr lesen...
Norm: IPRG §34 Abs1
Rechtssatz: Sache des Klägers ist es, deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass er den Schutz nicht nur für das Inland, sondern auch für irgendwelche fremde Staaten begehrt; mangels entsprechender Anhaltspunkte muss sonst angenommen werden, dass nur Schutz für Österreich angestrebt wird. Entscheidungstexte 4 Ob 125/93 Entscheidungstext OGH 13.07.1993 4 Ob 125/93 V... mehr lesen...
Norm: IPRG §34 Abs1
Rechtssatz: Behauptet der Kläger, dass ein ihm in mehreren Ländern zustehendes Immaterialgüterrecht vom Beklagten in allen diesen Ländern verletzt wird, dann sind die in den verschiedenen Ländern begangenen Handlungen nach dem Recht des jeweiligen Verletzungsstaates (unter Berücksichtigung von Rückweisungen und Weiterverweisungen) anzuwenden. In einem solchen Fall ist, wenn Verletzungshandlungen in mehreren Staaten begangen ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende LSG ist eine mit Bescheid des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 12.4.1983, 24.325/15/41a/83, in der Fassung des Bescheides vom 3.6.1983, 24.325/21/41a/83, genehmigte Verwertungsgesellschaft (siehe Dittrich, Urheberrecht2, 880 ff). Auf Grund von Wahrnehmungsverträgen mit der B***** Gesellschaft mbH und der G***** Markus S***** Gesellschaft mbH ist sie mit der treuhändigen Wahrnehmung der Rechte und Vergütungsansprüche dieser Gesellschaft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist ein Musikverlag mit dem Sitz in Wien. Sie hat mit zahlreichen in- und ausländischen Komponisten Verlagsverträge abgeschlossen, durch die ihr das ausschließliche Recht eingeräumt wurde, deren musikdramatische Werke auf die dem Urheber vorbehaltenen Verwertungsarten zu nutzen. Mit Vertrag vom 16.8.1951 hat die Beklagte der Klägerin, einem Musikverlag mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, das ausschließliche Verbreitungs-, Aufführungs- un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, welche ihren Sitz in Müchen hat, handelt mit Filmrechten. Sie besitzt die Verwertungsrechte an zahlreichen Filmen für deutschsprachige Gebiete in Europa, insbesondere auch für Österreich. Die T***** GmbH, welche ihren Sitz in Fürnitz (Kärnten) hat, befaßt sich vor allem mit dem "Absatz und Verkauf von Werbezeiten und Werbesendungen" an Rundfunk- und Fernsehanstalten, insbesondere an die zweitbeklagte Gesellschaft. Diese hat ihren Sitz in Udine un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein - auch international - bekannter bildender Künstler. Er hat 1982 zum Thema Wettrüsten ein Bild mit dem Titel "Gleichgewicht des Schreckens" geschaffen, das einen von einer Raketenspitze in die Ecke gedrückten Mann zeigt, dem das Entsetzen ins Gesicht geschrieben ist. Dieses Bild war dem Kläger, der es als einen persönlichen Beitrag zum Thema Wettrüsten zahlreichen führenden Politikern von Großmächten präsentiert hat, stets ein ernstes Anlieg... mehr lesen...
Begründung: Die Fa. M*** P*** S.p.A. in Ponte di Piave, Italien, wurde mit Fusionsvertrag vom 25.5.1984 in die klagende Partei aufgenommen. Die Fa. M*** P*** S.p.A. ist Inhaberin der international registrierten Wortbildmarken Nr. 461.173 und 467.814, bestehend aus dem Wort "S***" und einem stilisierten, oben offenen vierblättrigen Kleeblatt. Diese Marken, die für Kleidung und Schuhe (Warenklasse 25) eingetragen sind, genießen auf Grund des Madrider Markenabkommens Schutz in Österr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der internationalen Wort-Bild-Marke Nr. 410.788, welche von der bildlichen Darstellung einer Stechmücke und dem Wort "Baygon" beherrscht wird (Beilage A), sowie der internationalen Wortmarke Nr. 370.774 "Baygon" (Beilage B); die erstgenannte Marke ist für Tier- und Pflanzenvertilgungsmittel geschützt, die andere für chemische Produkte zur Vertilgung schädlicher Tiere im Haus. Der Schutz beider Marken erstreckt sich u. a. auf Österreich und ei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der internationalen Wort-Bild-Marke Nr. 410.788, welche von der bildlichen Darstellung einer Stechmücke und dem Wort "Baygon" beherrscht wird (Beilage A), sowie der internationalen Wortmarke Nr. 370.774 "Baygon" (Beilage B); die erstgenannte Marke ist für Tier- und Pflanzenvertilgungsmittel geschützt, die andere für chemische Produkte zur Vertilgung schädlicher Tiere im Haus. Der Schutz beider Marken erstreckt sich (u.a.) auf Österreich und e... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind Hersteller von Spielfilmen. Sie haben ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die erstklagende Partei stellte die Spielfilme "Silver Streak" (1976) und "Mr. Billion" (1977), die zweitklagende Partei die Spielfile "Shaft in Africa" (1973) und "Sunshine Boys" (1975), die Drittklägerin den Spielfilm "Murder by Death" (1976) und die viertklagende Partei "48 hours" (1983) her. Diese Spielfilme wurden in den angeführten Jahren erstmals ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei betreibt unter der Firma "Hotel S***, Eduard S***" das Hotel S*** in Wien in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Sie ist - wie außer Streit gestellt wurde - Inhaberin der österreichischen Marke Nr. 3.077 "Hotel S*** Wien" mit Priorität vom 24.10.1939 für Torten, Kuchen, Biskuits, feine Backwaren, Konditoreiwaren "und Führung von gastgewerblichen Betrieben" (Dienstleistungsmarke vor MSchG Nov. 1969?), sowie mehrerer internationaler Marken für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstklagende Partei, die ihren Sitz in der Schweiz hat, ist Inhaberin der für säurefreie Rostumwandlungsemulsionen registrierten internationalen Marke 402.830 "N***E***" mit Unionspriorität (Art.4 PVÜ) vom 20.Mai 1973. Die zweitklagende Partei, die ihren Sitz in der BRD hat, ist Inhaberin der für Rostlöse- und Lockerungsmittel registrierten internationalen Marke 193.496 "F*** - der chemische Schraubenschlüssel" mit Unionspriorität vom 19. Juni 1956. Die Fa... mehr lesen...
Norm: IPRG §34 Abs1IPRG §43 Abs1
Rechtssatz: Nicht entscheidend ist für die internationalrechtliche Beurteilung des Urheberrechtschutzes der als Anknüpfungspunkt herangezogene Sitz der werknutzungsberechtigten (klagenden) Partei (bei Gleichstellung mit Inländern nach der RBÜ oder dem WUA). - "Mart Stam-Stuhl". Entscheidungstexte 4 Ob 337/84 Entscheidungstext OGH 10.07.1984 4 Ob 3... mehr lesen...
Die Firma der Klägerin "Attco Holzhandelsgesellschaft mbH" ist seit 17. 3. 1976 im Handelsregister Wien eingetragen; Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Holz, insbesondere der Import und Export von Schnittholz, Rundhölzern und Platten aller Art sowie die Vertretung inländischer und ausländischer Holzfirmen. Im Markenregister des Österreichischen Patentamtes ist zugunsten der Klägerin mit der Priorität vom 20. 2. 1978 die Wortmarke Nr. 88 412 "ATTCO" für Schnittholz, Rundhol... mehr lesen...
Norm: IPRG §34 Abs1
Rechtssatz: Nach dem Recht des "Schutzlandes" ist insbesondere auch die für den Verletzungsstreit wesentliche Frage zu beurteilen, ob überhaupt eine Verletzungshandlung vorliegt; sie ist dann zu bejahen, wenn das beanstandete Verhalten nach dem Recht des Staates, für dessen Hoheitsgebiet der Schutz in Anspruch genommen wird, als Verletzung des (inländischen) Schutzrechtes anzusehen ist. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: IPRG §34 Abs1
Rechtssatz: Im Einklang mit der herrschenden Lehre hat sich der Gesetzgeber hier den Grundsatz der Anknüpfung an das Recht des "Schutzlandes" zueigen gemacht. Über das Bestehen und den Schutz von Immaterialgüterrechten entscheidet danach das Recht jenes Staates, "dessen Schutz in Anspruch genommen wird", richtiger: für dessen Gebiet der Schutz begehrt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: IPRG §34 Abs1IPRG §48 Abs2
Rechtssatz: Nicht schon das Verfassen und Absenden eines Briefes unter einer verwechselbar ähnlichen Geschäftsbezeichnung, sondern erst die Möglichkeit der Kenntnisnahme dieses Schreibens durch seinen Adressaten oder andere Personen ruft die Gefahr von Verwechslungen mit der Marke der Klägerin hervor (hier: Brief nach Saudiarabien). Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: IPRG §34 Abs1
Rechtssatz: Nimmt die Klägerin den Schutz ihrer registrierten Marke erkennbar (nur) für das Hoheitsgebiet der Republik Österreich in Anspruch, ist damit aber auch die behauptete Markenrechtsverletzung der Beklagten gemäß § 34 Abs 1 IPRG ausschließlich nach österreichischem Recht zu beurteilen. Nur dieses Recht entscheidet dann auch darüber, ob überhaupt ein im Inland begangener Markeneingriff vorliegt. En... mehr lesen...
Norm: IPRG §34 Abs1
Rechtssatz: Zählt man das Recht an der Firma - als dem "Handelsnamen" des Kaufmannes - gleichfalls zu den Immaterialgüterrechten, dann gilt auch hier die Kollisionsnorm des § 34 Abs 1 IPRG (Zuordnung hier offengelassen). Entscheidungstexte 4 Ob 345/82 Entscheidungstext OGH 28.06.1983 4 Ob 345/82 Veröff: SZ 56/107 = GRURInt 1984,453 (Wirner) = ÖBl 1983/162 ... mehr lesen...