Entscheidungen zu § 2 Abs. 2 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

8 Dokumente

Entscheidungen 1-8 von 8

RS OGH 2006/8/1 Bkv4/05

Norm: RAO §2 Abs2
Rechtssatz: Im Vordergrund der für die Anrechenbarkeit entscheidenden Erwägungen hat zu stehen, ob der Rechtsanwaltsanwärter in concreto hauptberuflich verwendet, sorgfältig ausgebildet und gewissenhaft beaufsichtigt wurde. In Folge der aktuellen Fortschritte im Bereich ausbildungsspezifischer technischer Kommunikationsmöglichkeiten kann anwaltlicher Ausbildung nicht allein deshalb die gebotene gesetzliche Effizienz abgesproch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.08.2006

RS OGH 1996/6/28 Bkv4/93, Bkv2/10

Norm: RAO §2 Abs1RAO §2 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs 2 RAO hat die praktische Verwendung im Sinn des Abs 1 leg cit fünf Jahre zu dauern; hievon sind mindestens neun Monate bei Gericht und mindestens drei Jahre bei einem Rechtsanwalt zu verbringen. Daraus folgt, daß für eine Ersatzpraxis im Sinn des § 2 Abs 1 RAO maximal fünfzehn Monate verbleiben. Entscheidungstexte Bkv 4/93 Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1996

RS OGH 1989/12/18 Bkv4/89

Norm: RAO §2 Abs1RAO §2 Abs2
Rechtssatz: Die nicht bei einem Rechtsanwalt zurückgelegte rechtsberufliche Tätigkeit kann - abgesehen von der obligatorischen Gerichtspraxis von neuen Monaten - nur im Höchstausmaß von fünfzehn Monaten angerechnet werden. Entscheidungstexte Bkv 4/89 Entscheidungstext OGH 18.12.1989 Bkv 4/89 European Ca... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.12.1989

RS OGH 1989/12/18 Bkv4/89

Norm: RAO §2 Abs2RAO §5 Abs1
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Rechtsanwaltsanwärter eine Mindestpraxis bei einem Rechtsanwalt von vier oder fünf Jahren nachzuweisen haben wird, ist erst bei der Entscheidung über einen Antrag auf Eintragung in die Liste (der Rechtsanwälte) zu prüfen, nicht aber schon auf Grund eines Antrags auf Anrechnung von Ersatzzeiten nach § 2 Abs 1 RAO. Entscheidungstexte Bkv... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.12.1989

RS OGH 1982/10/18 Bkv2/82, Bkv5/82, Bkv1/08

Norm: RAO §2 Abs2
Rechtssatz: Die praktische Verwendung "bei Gericht" kann bei jedem Gericht im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes, als auch beim Verfassungsgerichtshof, abgeleistet werden (materielle Derogation des Gesetzes über die Gerichtspraxis vom 24.12.1919, RGBl 1/1911, durch die Novelle 1973 zur RAO, BGBl 570/1973). Entscheidungstexte Bkv 2/82 Entscheidungstext OGH 18.10.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.10.1982

RS OGH 1976/5/31 Bkv1/76 (Bkv1/76)

Norm: Einrechnungsvorschrift 1945 §1 Abs1Einrechnungsvorschrift 1945 §2 Abs4RAO §2 Abs2
Rechtssatz: Für Personen, die nicht in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter eingetragen sind, kann die Einrechnung von Behinderungszeiten im Sinne der Einrechnungsvorschrift 1945 nur dann in Betracht kommen, wenn damit zugleich die Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte erfüllt wären. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1976

RS OGH 1972/1/24 Bkv1/71

Norm: RAO §2 Abs2
Rechtssatz: Grundvoraussetzung für die von dem Anwalt zu fordernde Vertrauenswürdigkeit ist einwandfrei und absolut verläßliches Verhalten in beruflicher Hinsicht, insbesondere in Geldangelegenheiten. Ist eine Handlung, gleichgültig wann immer, gesetzt worden, die dieser Grundvoraussetzung widerstreitet, ist die Eintragung zu verweigern (so schon OBDK 17.10.1958, Bkv 4/58). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.01.1972

RS OGH 1965/12/6 Bkv5/65

Norm: RAO §2 Abs2
Rechtssatz: Das unzulässige Beteiligungsverhältnis schließt in keiner Weise aus, daß der Anwalt seinem Anwärter die entsprechenden Belehrungen und Weisungen erteilt. Entscheidungstexte Bkv 5/65 Entscheidungstext OGH 06.12.1965 Bkv 5/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0071887 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.12.1965

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