Norm: UrhG §76 Abs1
Rechtssatz: Die Rechtmäßigkeit der Schallträgerherstellung ist für die Entstehung des Herstellerrechts ohne Bedeutung. Dieses knüpft allein an der als schutzwürdig erachteten Herstellerleistung an und erstreckt sich auch auf solche Schallträger, die unter Verletzung von Urheber- oder Leistungschutzrechten Dritter hergestellt worden sind. Entscheidungstexte 4 Ob 135/06s ... mehr lesen...
Norm: UrhG §76 Abs1
Rechtssatz: Berechtigter iSd § 76 UrhG ist der Hersteller eines Schallträgers. Dies ist jene natürliche oder juristische Person, die die mit der Schallträgerherstellung verbundenen organisatorischen, wirtschaftlichen und technischen Leistungen erbringt. Wer auf solche Weise die Erstfixierung der Aufnahme (Masterband) vornimmt, dem entstehen die Rechte des Schallträgerherstellers originär. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: UrhG §76 Abs1UrhG §86 Abs1 Z1UrhG §86 Abs1 Z4
Rechtssatz: Daß die Verwertungsgesellschaft einen Anspruch auf angemessenes Entgelt wegen eines Eingriffes in ihr ausschließliches Recht, ihren Schallträger zu vervielfältigen und zu verbreiten ( § 76 Abs 1, § 86 Abs 1 Z 4 UrhG) geltend gemacht hat, kann der Urheberin nicht das Recht nehmen, ein Entgelt für die unbefugte Nutzung ihres Werkes (§ 86 Abs 1 Z 1 UrhG) zu verlangen. "Wir brauchen Mä... mehr lesen...
Begründung: Die klagende LSG ist eine mit Bescheid des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 12.4.1983, 24.325/15/41a/83, in der Fassung des Bescheides vom 3.6.1983, 24.325/21/41a/83, genehmigte Verwertungsgesellschaft (siehe Dittrich, Urheberrecht2, 880 ff). Auf Grund von Wahrnehmungsverträgen mit der B***** Gesellschaft mbH und der G***** Markus S***** Gesellschaft mbH ist sie mit der treuhändigen Wahrnehmung der Rechte und Vergütungsansprüche dieser Gesellschaft... mehr lesen...
Norm: UrhG §76 Abs1UrhG §76 Abs3
Rechtssatz: Das Ausschließungsrecht der Schallträgerhersteller ist nur dann verletzt, wenn ein dem § 76 Abs 1 UrhG zuwider vervielfältigter, also ein eigens mit Hilfe der Schallplatte hergestellter gesonderter Schallträger (hier: ein MAZ-Band) benützt wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 88/92 Entscheidungstext OGH 12.01.1993 4 Ob 88/92 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §76 Abs1UrhG §76 Abs3
Rechtssatz: In Ansehung rechtmäßig hergestellter (verbreiteter) Schallträger ist deren Hersteller weder das ausschließliche Recht der öffentlichen Wiedergabe eingeräumt; anstelle solcher Ausschließungsrechte ist lediglich ein Vergütungsanspruch nach § 76 Abs 3 UrhG vorgesehen. Entscheidungstexte 4 Ob 88/92 Entscheidungstext OGH 12.01.1993 4 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte, welcher sein Studium im Sommersemester 1982 beendet hatte, war dann zunächst als Studienassistent und in der Folge vom 31.1.1983 bis zum 31.1.1989 als Universitätsassistent am Institut für Baustatik der Technischen Universität Wien beschäftigt. Die Anstellung war gemäß §§ 3 bis 5 BDG BGBl 1979/333 in Verbindung mit § 6 Abs 2 HochschulassistentenG BGBl 1962/216 und § 40 Abs 2 UOG BGBl 1975/258 erfolgt. Der Beklagte bezog neben dem normalen Gehalt ei... mehr lesen...
Norm: UrhG §38 Abs1UrhG §74 Abs1UrhG §76 Abs1
Rechtssatz: Zweck der angeführten Bestimmungen ist der Schutz bestimmter gewerblicher Erzeugnisse im Hinblick darauf, daß der Gewerbeinhaber (Unternehmer) bei solchen Erzeugnissen (letztlich) alle Herstellungskosten (Materialkosten, Lohnkosten, Generalunkosten) sowie das Risiko des Mißlingens des geschützten Erzeugnisses trägt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UrhG §38 Abs1UrhG §74 Abs1UrhG §76 Abs1
Rechtssatz: In diesen gesetzlich geregelten Fällen stehen dem Unternehmer die Rechte an den Arbeitsergebnissen zu, die seine Dienstnehmer auf Grund des Arbeitsverhältnisses geschaffen haben. Zusätzliche Leistungen, zu denen ein Dienstnehmer nur durch seine Berufstätigkeit angeregt oder deren Zustandekommen durch die Benützung der Erfahrungen oder der Hilfsmittel des Unternehmens wesentlich erleichte... mehr lesen...