Norm: PrTV-G §34PrTV-G §38 Zuletzt aktualisiert am 06.10.2010 mehr lesen...
Norm: PrTV-G §34PrTV-G §38
Leitsatz: 1. Die A. hat zwar ein Trennungselement ausgestrahlt, dieses aber gleichermaßen „zu früh“ – nämlich bereits zwischen den Teleshoppingsendungen gesendet. Im Anschluss an die Teleshoppingsendung „Anrufen und Gewinnen“ bzw. vor Beginn des redaktionellen Programms wurde eine optische oder akustische Trennung aber unterlassen. 2. Was irreführend ist, ist in einer Zusammenschau mit vergleichbaren Rechtsvorschriften wie etwa... mehr lesen...
Norm: PrTV-G §34 Abs2PrTV-G §38PrTV-G §44 Abs1 Zuletzt aktualisiert am 04.06.2010 mehr lesen...
Norm: PrTV-G §34 Abs2PrTV-G §38PrTV-G §44 Abs1
Leitsatz: Zur Eindeutigkeit der Trennung von Werbung vom sonstigen Programm. Zuletzt aktualisiert am 04.06.2010 mehr lesen...
Norm: PrTV-G §34 Abs2PrTV-G §38PrTV-G §46 Abs2 Z2PrTV-G §61 Abs1 Z4 Zuletzt aktualisiert am 22.12.2009 mehr lesen...
Norm: PrTV-G §34 Abs2PrTV-G §38PrTV-G §46 Abs2 Z2PrTV-G §61 Abs1 Z4
Leitsatz:
Eine Regelung, wonach von einer "Bagatellgrenze" bei Beiträgen zur Finanzierung im Bereich des privaten Rundfunks auszugehen wäre, kann den Bestimmungen des PrTV-G nicht entnommen werden; In Bezug auf die Erwähnung oder Darstellung gegen Entgelt ist von einem objektiven Maßstab auszugehen und zu beurteilen, ob nach dem üblichen Verkehrsgebrauch ein Entgelt oder eine Gegenleist... mehr lesen...
Norm: PrTV-G §34PrTV-G §36PrTV-G §38 Dokumentnummer BKST_20070326_611001_0009_BKS_2006_00 mehr lesen...
Norm: PrTV-G §38PrTV-G §46 Abs5
Leitsatz:
§ 46 Abs. 5 PrTV-G Paragraph 46, Absatz 5, PrTV-G Wenn sich der Rundfunkveranstalter eines Patronanzhinweises unter Bezugnahme auf eine bestimmte Sendung bedient, liegt eine Patronanzsendung im Sinne des § 46 Abs. 1 PrTV-G vor, wobei dies unabhängig davon gilt, ob der finanzielle Beitrag nur für den Hinweis oder die Sendung selbst geleistet wurde. Wenn sich der Rundfunkveranstalter eines Patronanzhinweises ... mehr lesen...
Norm: PrTV-G §38 Dokumentnummer BKST_20060623_611001_0024_BKS_2005_00 mehr lesen...
Norm: PrTV-G §38
Leitsatz:
Um § 38 PrTV-G zu genügen, muss die klare Erkennbarkeit der Werbung gegeben sein und muss Werbung von anderen Programmteilen durch optische oder akustische Mittel eindeutig getrennt sein; Um Paragraph 38, PrTV-G zu genügen, muss die klare Erkennbarkeit der Werbung gegeben sein und muss Werbung von anderen Programmteilen durch optische oder akustische Mittel eindeutig getrennt sein; Erkennbarkeit für den Durchschnittszuseher ... mehr lesen...
Norm: PrTV-G §36PrTV-G §38 Dokumentnummer BKST_20050718_611001_0023_BKS_2005_00 mehr lesen...
Norm: PrTV-G §36PrTV-G §38
Leitsatz:
Bloße Einblendung des Inserts „Werbung“ stellt keine eindeutige Trennung im Sinn von § 38 PrTV-G dar. Bloße Einblendung des Inserts „Werbung“ stellt keine eindeutige Trennung im Sinn von Paragraph 38, PrTV-G dar. Abfolge von länger dauernden Beiträgen zu einer breiten Palette unterschiedlicher Themen ist eine Magazinsendung, die unter § 36 Abs. 2 PrTV-G fällt. Werbung darf demnach nur zwischen die eigenständigen T... mehr lesen...
Norm: PrTV-G §38 Dokumentnummer BKST_20050623_611001_0001_BKS_2005_00 mehr lesen...
Norm: PrTV-G §38
Leitsatz:
Eindeutige Trennung von Werbung von anderen Programmteilen Aufgrund der Identität der eingesetzten gestalterischen Elemente der „Trenner“ mit jenen der beiden klassischen Werbespots ist die gesetzlich gebotene eindeutige Unterscheidung zwischen Werbung und Programm nicht mehr erfüllt; Gestaltung des verfahrensgegenständlichen Spots vermittelt aufgrund ihres belegbaren Zusammenhangs mit den anderen Werbespots eine eindeutige we... mehr lesen...
Norm: PrR-G §19 Abs3 PrR-G §19 Abs5 litb BZ3PrTV-G §38PrTV-G §36 Abs2PrTV-G §36 Abs4PrTV-G §34 Abs2 PrR-G § 19 heute PrR-G § 19 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 150/2020 PrR-G § 19 gültig von 01.08.2015 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2015 ... mehr lesen...