Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer stellte einen Mehrfachantrag-Flächen für das Antragsjahr 2018, beantragte die Gewährung von Direktzahlungen und spezifizierte zu diesem Zweck in der Internet-Applikation INVEKOS-GIS eine Reihe von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Darüber hinaus trieb der Beschwerdeführer Rinder auf die Alm mit der BNr. XXXX auf. In der Rinderdatenbank wurde das Rind mit der Ohrmarkennummer AT XXXX als am 12.06.2018 verendet gemeldet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX , XXXX , XXXX , BNr. XXXX , im Weiteren: Produzentin, hatte bis September Milch an die XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführerin) geliefert. In den Zwölfmonatszeiträumen (ZMZ; von 01.04.bis 31.03. des Folgejahres) 2011/12, 2012/13, 2013/14 hatte die Produzentin für diese ZMZ zugestandene Quoten für Lieferungen von Milch ("A-Quote") stets überliefert. Die deswegen zu entrichtende Überschussabgaben konnte die Produzentin wegen finanziell... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 21.01.2019 Norm: AMA-Gesetz 1992 §21a AMA-Gesetz 1992 §21c Abs1 AMA-Gesetz 1992 §21e AMA-Gesetz 1992 §21f AMA-Gesetz 1992 §21g AMA-Gesetz 1992 §21i BAO §111 BAO §111 Abs1 BAO §111 Abs2 BAO §111 Abs4 BAO §2a BAO §20 BAO §262 Abs1 BAO §264 Abs1 BAO §264 Abs3 BAO §272 Abs1 BAO §274 Abs1 BAO §278 BAO §279 BAO §49 Abs1 B-VG Art.133 Abs4MOG 2007 §13MOG 2007 §6 VwGVG §15 VwGVG §24 Abs4 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der AMA vom 22.03.2018, AZ I/1/5-Geics/AMBBS-38/2018, wurde XXXX , XXXX , XXXX , AMB-Nr. XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) gemäß § 21g Abs. 2 AMA-Gesetz 1992 iVm § 9 Abs. 2 AMA-BeitragsV 2015 für Intensivobstbau im Freiland für das Beitragsjahr 2017 ein AMB in Höhe von gesamt EUR XXXX vorgeschrieben, da der Beitrag von den BF noch nicht entrichtet worden sei. 1. Mit Bescheid der A... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 03.05.2018 Norm: AMA-Gesetz 1992 §21a AMA-Gesetz 1992 §21c AMA-Gesetz 1992 §21d AMA-Gesetz 1992 §21e AMA-Gesetz 1992 §21f AMA-Gesetz 1992 §21g AMA-Gesetz 1992 §21i BAO §119 Abs1 BAO §119 Abs2 BAO §184 Abs1 BAO §184 Abs2 BAO §2a BAO §212a Abs1 BAO §230 Abs6 BAO §262 Abs1 BAO §264 Abs1 BAO §264 Abs3 BAO §272 Abs1 BAO §274 Abs1 BAO §278 BAO §279 Abs1 BAO §49 Abs1 B-VG Art.133 Abs4MOG 2007 §13MOG 2007 §6 VwGVG §14 Abs1 VwGVG §15 Abs1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der AMA vom 4. August 2017, AZ I/1/5-Schub/AMBBS-82/2017, wurde dem Beschwerdeführer in Spruchpunkt I. dessen Antrag auf Beitragsfreistellung gemäß § 16 AMA-BeitragsV 2015 abgewiesen. In Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides wurde dem Beschwerdeführer gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 iVm § 9 AMA-BeitragsV 2015 ein Agrarmarketingbeitrag für die Erzeugung von Obst für das Beitragsjahr 2016... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Antrag vom 5.8.2016 beantragte die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die Erlassung eines Bescheides, mit welchem ihr angemessene Entschädigungsbeträge für die von ihr nachweislich entgeltlich erworbenen, aber nunmehr wertlosen Milchquotenkontingente zuerkannt würden. Konkret hätten die BF im Zeitraum von 1989 bis 2009 insgesamt 435.253 kg Milchquotenkontingente zum Gesamtpreis von EUR 302.449,28 erw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Antrag vom 08.08.2016 beantragte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) die Erlassung eine Bescheides, mit welchem dem Antragsteller angemessene Entschädigungsbeträge für die von ihm entgeltlich erworbenen, aber nunmehr wertlosen Milchquotenkontingente zuerkannt werden. Konkret hätte der BF im Zeitraum von 1995 bis 2011 insgesamt 131.359 kg Milchquotenkontingente zum Gesamtpreis von EUR 79.651,06 erwor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Antrag vom 11.05.2016 beantragten die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) die Erlassung eine Bescheides, mit welchem den Antragstellern angemessene Entschädigungsbeträge für die von diesen nachweislich entgeltlich erworbenen, aber nunmehr wertlosen Milchquotenkontingente zuerkannt werden sollten. Konkret hätten die BF im Zeitraum von 1999 bis 2014 insgesamt 223.614 kg Milchquotenkontingente zum Gesamtpr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei für die Schlachtung von Rindern, Kälbern und Schweinen, Lämmern und Schafen für die Beitragszeiträume Jänner 2009 bis einschließlich Jänner 2012 Agrarmarketingbeiträge in Höhe von EUR 2.486,40 sowie ein Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 248,64 vorgeschrieben. Die Beitragsschuld wurde detailliert nach Beitragszeitraum, Beitrag, Zahlungen und sich da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit "Beitragserklärung Agrarmarketingbeitrag 2009 Gartenbau" vom 16.06.2009 teilte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) der AMA eine für Zier- und Nutzgehölze oder deren Pflanzgut genutzte Fläche im Ausmaß von 89.600 m2 Freiland mit und errechnete daraus 4.480 Flächeneinheiten im Ausmaß von 20 m2 und eine Beitragsschuld in Höhe von EUR 672,00, die er in der Folge beglich. 2. Mit "Beitragserklärung Agrarm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben der AMA vom 30.03.2012 wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass Beitragserklärungen für die Beitragszeiträume 1. Quartal 2009 bis 4. Quartal 2011, Beitragsart Legehennen, fehlen würden und auch keine Zahlungen geleistet worden seien. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, die angeführten Beitragserklärungen bis spätestens 14 Tage nach Erhalt des Schreibens einzubringen und die Agrar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben der AMA vom 30.03.2012 wurde die Beschwerdeführerin darauf hingewiesen, dass Beitragserklärungen für die Beitragszeiträume 1. Quartal 2009 bis 4. Quartal 2011, Beitragsart Legehennen, fehlen würden und auch keine Zahlungen geleistet worden seien. Die Beschwerdeführerin wurde aufgefordert, die angeführten Beitragserklärungen bis spätestens 14 Tage nach Erhalt des Schreibens einzubringen und die A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Parteiengehör der AMA vom 15.01.2013 wurde der rechtsfreundliche Vertreter des Beschwerdeführers darauf hingewiesen, dass dem Beschwerdeführer im Jahr 2007 gemäß § 236 Abs. 1 BAO Nachsicht hinsichtlich der Zahlung des Marketingbeitrages gewährt worden sei. Hintergrund dieser Maßnahme sei gewesen, Legehennenbetrieben den durch das Tierschutzgesetz geforderten Umstieg in der Legehennenhaltung finanziell zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Parteiengehör der AMA vom 15.01.2013 wurde der rechtsfreundliche Vertreter des Beschwerdeführers darauf hingewiesen, dass dem Beschwerdeführer im Jahr 2007 gemäß § 236 Abs. 1 BAO Nachsicht hinsichtlich der Zahlung des Marketingbeitrages gewährt worden sei. Hintergrund dieser Maßnahme sei gewesen, Legehennenbetrieben den durch das Tierschutzgesetz geforderten Umstieg in der Legehennenhaltung finanziell zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben der AMA vom 06.06.2014 wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass die Beitragserklärung für den Beitragszeitraum 1. Quartal 2014, Beitragsart Legehennen, fehlen würde und auch keine Zahlungen geleistet worden seien. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, die angeführte Beitragserklärung bis spätestens 14 Tage nach Erhalt des Schreibens einzubringen und den Agrarmarketingbeitrag einzuz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben der AMA vom 06.09.2013 wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass die Beitragserklärung für den Beitragszeitraum 1. Quartal 2013, Beitragsart Legehennen, fehlen würde und auch keine Zahlungen geleistet worden seien. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, die angeführte Beitragserklärung bis spätestens 14 Tage nach Erhalt des Schreibens einzubringen und den Agrarmarketingbeitrag einzuz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Parteiengehör vom 15.11.2013 informierte die AMA den Beschwerdeführer über die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens betreffend die allfällige Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Haltung von Legehennen zur Erzeugung von Hühnereiern für das 1. und 2. Quartal 2013. Nach Anführung der Rechtsgrundlagen betreffend die Beitragspflicht des Beschwerdeführers wurde dieser darauf hingewiesen, dass e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben der AMA vom 15.04.2014 wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass die Beitragserklärungen für die Beitragszeiträume 3. und 4. Quartal 2013, Beitragsart Legehennen, fehlen würden und auch keine Zahlungen geleistet worden seien. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, die angeführten Beitragserklärungen bis spätestens 14 Tage nach Erhalt des Schreibens einzubringen und den Agrarmarketing... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben der AMA vom 06.06.2014 wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass die Beitragserklärung für den Beitragszeitraum 1. Quartal 2014, Beitragsart Legehennen, fehlen würde und auch keine Zahlungen geleistet worden seien. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, die angeführte Beitragserklärung bis spätestens 14 Tage nach Erhalt des Schreibens einzubringen und den Agrarmarketingbeitrag einzuz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben der Agrarmarkt Austria vom 06.09.2013, Az. I/2/5-amb-119782016, wurde die nunmehrige beschwerdeführende Partei aufgefordert, Beitragserklärungen für den Beitragszeitraum 1. und 2. Quartal 2013 einzubringen und den Agrarmarketingbeitrag zu zahlen. Es wurde weiters ausgeführt, dass eine alleinige Zahlung ohne Einbringung der fehlenden Beitragserklärungen nicht ausreichend sei, sowie darauf hingewi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria vom 24.09.2010, Az. I/2/5-amb/103692914, wurde gemäß § 111 BAO eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR 72,00 verhängt. Aus der
Begründung: geht hervor, dass die mit Erinnerung vom 13.08.2010, AZ I/2/5-amb, angedrohte Zwangsstrafe vorzuschreiben sei, da die mit diesem Schreiben geforderte Vorlage der Beitragserklärungen für den Zeitraum 1. und 2. Quartal 2010, Beitragsart Tierprodu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Mehrfachantrag-Flächen für das Antragsjahr 2013 beantragte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) die Gewährung von Prämien für in den Beilagen Flächenbogen und Flächennutzung näher spezifizierte Flächen. 2. Mit Schreiben vom 06.06.2014 wurde der BF seitens der AMA darauf hingewiesen, dass er im Mehrfachantrag-Flächen 2013 zwar Angaben über die von ihm bewirtschafteten Obst-, Gemüse- und/oder Kartoff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 25.05.2012 ("Agrarmarketingbeitrag - Zahlungserinnerung") wies die AMA die beschwerdeführende Gesellschaft darauf hin, dass von ihr Beitragserklärungen eingebracht worden seien bzw. die Beitragshöhe im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle ermittelt worden sei, die Agrarmarketingbeiträge für die Beitragszeiträume August 2011 bis März 2012 aber bisher nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 09.11.2012 ("Agrarmarketingbeitrag - Zahlungserinnerung") wies die AMA die beschwerdeführende Gesellschaft darauf hin, dass von ihr Beitragserklärungen eingebracht worden seien bzw. die Beitragshöhe im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle ermittelt worden sei, die Agrarmarketingbeiträge für die Beitragszeiträume April bis September 2012 aber bisher nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt worden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit Parteiengehör vom 28.09.2011 informierte die AMA den Beschwerdeführer über die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens betreffend die allfällige Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Bewirtschaftung von Weingartenflächen für das Beitragsjahr 2011 sowie für die Erzeugung von Gemüse, Obst und Kartoffeln für das Beitragsjahr 2010. Nach Anführung der Rechtsgrundlagen betreffend die Beitragspf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Agrarmarkt Austria vom 13.10.2006 wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft für das Inverkehrbringen von Wein Agrarmarketingbeiträge in Höhe von EUR 5.309,45 sowie ein Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 1.061,89 gemäß §§ 21a ff des Bundesgesetzes über die Errichtung der Marktordnungsstelle "Agrarmarkt Austria" (AMA-Gesetz 1992), BGBl. Nr. 376/1992 (in der jeweils geltenden Fassung), vorgeschrieben. Mit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheiden der Agrarmarkt Austria vom 13.10.2006, 18.06.2008 und 24.06.2009 wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft jeweils für das Inverkehrbringen von Wein Agrarmarketingbeiträge in Höhe von EUR 2.309,10 bzw. EUR 17.804,09 bzw. EUR 24.520,10 sowie Erhöhungsbeträge in Höhe von EUR 230,90 bzw. EUR 3.560,82 bzw. EUR 2.452,01 gemäß §§ 21a ff des Bundesgesetzes über die Errichtung der Marktordnungsstelle "Agrarma... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria wurden der beschwerdeführenden Gesellschaft für das Inverkehrbringen von Wein für die Beitragszeiträume 1. bis 4. Quartal 2005 Agrarmarketingbeiträge in Höhe von EUR 19.939,72 sowie ein Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 3.987,94 gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 vorgeschrieben. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Vorstande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit "Beitragserklärung Agrarmarketingbeitrag 2009 Gartenbau" vom 16.06.2009 teilte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) der AMA eine für Zier- und Nutzgehölze oder deren Pflanzgut genutzte Fläche im Ausmaß von 89.600 m2 Freiland mit und errechnete daraus 4.480 Flächeneinheiten im Ausmaß von 20 m2 und eine Beitragsschuld in Höhe von EUR 672,00, die er in der Folge beglich. 2. Mit "Beitragserklärung Agrarm... mehr lesen...