Norm: HeizKG §6 HeizKG §25 Abs1 Z4 HeizKG §9 HeizKG § 6 heute HeizKG § 6 gültig ab 05.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2021 HeizKG § 6 gültig von 01.01.1994 bis 04.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 HeizKG § 6 gültig ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §20 Abs3HeizKG §25 Abs1 Z8HeizKG §25 Abs1 Z8aWEG 2002 §52 Abs3
Rechtssatz: Der Verweis auf die „Regelungen des Heizkostenabrechnungsgesetzes“ in § 20 Abs 3 WEG 2002 betreffend die Abrechnungspflicht des Verwalters für Heiz? und Warmwasserkosten erfasst nach seinem Wortlaut und nach Sinn und Zweck des Gesetzes nicht § 25 Abs 2 HeizKG. Will der Wärmeabnehmer unmittelbar vom Verwalter die Legung der Abrechnung nach § 25 Abs 1 Z 8 od... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §20 Abs3HeizKG §25 Abs1 Z8HeizKG §25 Abs1 Z8aWEG 2002 §52 Abs3
Rechtssatz: Der Verweis auf die „Regelungen des Heizkostenabrechnungsgesetzes“ in § 20 Abs 3 WEG 2002 betreffend die Abrechnungspflicht des Verwalters für Heiz? und Warmwasserkosten erfasst nach seinem Wortlaut und nach Sinn und Zweck des Gesetzes nicht § 25 Abs 2 HeizKG. Will der Wärmeabnehmer unmittelbar vom Verwalter die Legung der Abrechnung nach § 25 Abs 1 Z 8 od... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Sachbeschluss wies das Erstgericht die Anträge, die Höhe der anteiligen Warmwasser- und Heizkosten der Antragsteller im Zeitraum 1. 1. bis 31. 12. 2008 festzustellen (Punkt 1.), und die in der Wohnung der Antragsteller installierten Heizkostenverteiler auf ihre einwandfreie Funktions- bzw Betriebsfähigkeit hin zu überprüfen, insbesondere Stromversorgung, Anzeigeeinrichtung, Recheneinheit, Sensoren und externe Signalübertragungssysteme (Punkt 2.), ab... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin einer Wohnung im Haus *****, die Antragsgegnerin ist deren Vermieterin. Unstrittig ist zwischen den Parteien, dass die Antragstellerin Wärmeabnehmerin iSd § 2 Z 4 HeizKG und die Antragsgegnerin Wärmeabgeberin iSd § 2 Z 3 HeizKG ist. Am 12. 3. 2008 begehrte die Antragstellerin mit ihrem gemäß § 25 Abs 2 HeizKG bei der Schlichtungsstelle des Magistrats G***** eingebrachten Antrag die Überprüfung der Heizkostenabrechnungen der Kalenderjahre ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Den Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens bildet (nur mehr) das bereits am 30. 3. 1999 vor der Schlichtungsstelle gestellte und nach Gerichtsanhängigkeit (16. 3. 2000) ausdrücklich aufrecht erhaltene Begehren, „gemäß § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG den AntragstellerInnen eine den Erfordernissen des § 18 HeizKG entsprechende Abrechnungsübersicht für das Wohnhaus [...] 140 für die Abrechnungsperioden 1993/94, 1994/95, 1995/96, 1996/97 und 1997/98 zu übersenden und entsp... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter jeweils einer Wohnung des im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Hauses ***** in *****. Die Antragsgegnerin hat in den Jahren 2003 bis 2005 umfangreiche Sanierungsarbeiten an diesem und anderen Häusern durchgeführt. Sie hat den Antragstellern für die Jahre 2003 bis 2005 Abrechnungen über die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge übermittelt und die Möglichkeit eingeräumt, in die zu den Abrechnungen gehörenden Belege Einsicht zu neh... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1
Rechtssatz: § 25 Abs 1 HeizKG enthält eine taxative Aufzählung der Kompetenztatbestände. Entscheidungstexte 5 Ob 274/03k Entscheidungstext OGH 25.11.2003 5 Ob 274/03k 5 Ob 40/07d Entscheidungstext OGH 04.06.2007 5 Ob 40/07d Beisatz: Ein Verfahren nach § 25 HeizKG kann dabei auch die Überprüfung der gesetzm... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1 Z3HeizKG §25 Abs2
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass eine Aufteilung der Energiekosten nach § 5 Abs 2 HeizKG nur über Antrag und nur für die Zukunft vom Gericht zu verfügen ist. Entscheidungstexte 5 Ob 274/03k Entscheidungstext OGH 25.11.2003 5 Ob 274/03k European Case L... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1 Z3HeizKG §25 Abs2
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass eine Aufteilung der Energiekosten nach § 5 Abs 2 HeizKG nur über Antrag und nur für die Zukunft vom Gericht zu verfügen ist. Entscheidungstexte 5 Ob 274/03k Entscheidungstext OGH 25.11.2003 5 Ob 274/03k European Case L... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z4HeizKG §25 Abs1HeizKG §25 Abs3MRG §17MRG §24MRG §37 Abs1 Z9MRG §37 Abs1 Z12
Rechtssatz: Ein mit dem Wohnungseigentümer abgeschlossener Hauptmietvertrag verleiht dem Hauptmieter nicht die Stellung eines Wärmeabnehmers. Abweichungen vom Nutzflächenschlüssel bei der Verteilung der Kosten einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage können vom Mieter einer Eigentumswohnung nicht auf die Bestimmungen des Heizkostenabrechnungsgesetz ges... mehr lesen...
Norm: HeizKG §17HeizKG §18HeizKG §19HeizKG §25 Abs1HeizKG §25 Abs1 Z8WEG 2002 §20 Abs3
Rechtssatz: Ein Antrag auf Überprüfung der Heizkostenabrechnung auf ihre inhaltliche Richtigkeit ist im Verfahren nach § 25 Abs 1 HeizKG nicht zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 66/02w Entscheidungstext OGH 09.04.2002 5 Ob 66/02w 5 Ob 274/03k Entsche... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1 Z2HeizKG §25 Abs1 Z3
Rechtssatz: Sachanträge nach § 25 Abs 1 Z 2 oder Z 3 HeizKG zielen auf eine zukünftige Änderung der Heizkostenverteilung und haben mit der Überprüfung bereits gelegter Abrechnungen nichts gemein. Entscheidungstexte 5 Ob 66/02w Entscheidungstext OGH 09.04.2002 5 Ob 66/02w 5 Ob 274/03k Entschei... mehr lesen...
Norm: HeizKG §17HeizKG §18HeizKG §19HeizKG §25 Abs1HeizKG §25 Abs1 Z8WEG 2002 §20 Abs3
Rechtssatz: Ein Antrag auf Überprüfung der Heizkostenabrechnung auf ihre inhaltliche Richtigkeit ist im Verfahren nach § 25 Abs 1 HeizKG nicht zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 66/02w Entscheidungstext OGH 09.04.2002 5 Ob 66/02w 5 Ob 274/03k Entsche... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1 Z2HeizKG §25 Abs1 Z3
Rechtssatz: Sachanträge nach § 25 Abs 1 Z 2 oder Z 3 HeizKG zielen auf eine zukünftige Änderung der Heizkostenverteilung und haben mit der Überprüfung bereits gelegter Abrechnungen nichts gemein. Entscheidungstexte 5 Ob 66/02w Entscheidungstext OGH 09.04.2002 5 Ob 66/02w 5 Ob 274/03k Entschei... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1 Z2HeizKG §25 Abs1 Z3
Rechtssatz: Sachanträge nach § 25 Abs 1 Z 2 oder Z 3 HeizKG zielen auf eine zukünftige Änderung der Heizkostenverteilung und haben mit der Überprüfung bereits gelegter Abrechnungen nichts gemein. Entscheidungstexte 5 Ob 66/02w Entscheidungstext OGH 09.04.2002 5 Ob 66/02w 5 Ob 274/03k Entschei... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1HeizKG §25 Abs3
Rechtssatz: Die Rechtsmittellegitimation eines einem Verfahren nach § 25 Abs 1 HeizKG amtswegig beigezogenen Unternehmens, das mit der Wärmeabrechnung beauftragt ist, kann sich nur daraus ergeben, dass die Entscheidung in seine geschützte Rechtssphäre eingreift. Die Berührung bloß wirtschaftlicher, ideeller oder sonstiger Interessen genügt hiefür nicht; es muss sich vielmehr um die Verletzung eines subjektiv... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1HeizKG §25 Abs3 2.Satz
Rechtssatz: Die nach § 25 Abs 3 Satz 2 HeizKG einem Verfahren nach Abs 1 leg cit von Amts wegen beizuziehenden Personen - der Verwalter des Gebäudes und der mit der Wärmeabrechnung beauftragte Unternehmer - haben nur beratende Funktion und keine Parteistellung. Entscheidungstexte 5 Ob 75/00s Entscheidungstext OGH 28.03.2000 5 Ob 75/00s ... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1HeizKG §25 Abs3
Rechtssatz: Dass ein Unternehmen, das mit der Wärmeabrechnung beauftragt ist, gewärtigen muss, durch die vom Gericht angeordnete Aufteilung der Wärmekosten nach den beheizbaren Nutzflächen der Wohnungseigentumsobjekte den Auftrag zur Wärmeverbrauchsmessung zu verlieren, beeinträchtigt nur seine wirtschaftlichen Interessen. Unmittelbar in ihren Rechtssphären sind von dieser Entscheidung nur die berührt, die d... mehr lesen...
Norm: HeizKG §17 Abs1HeizKG §20HeizKG §25 Abs1 Z8WEG 1975 §14 Abs1 Z5WEG 1975 §17 Abs2WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Die in § 17 Abs 1 HeizKG normierte Verpflichtung zur periodischen schriftlichen Abrechnung der Heizkosten trifft nur den Wärmeabgeber. Der nach § 14 Abs 1 Z 5, § 17 Abs 2 WEG bestellte Wohnungseigentumsverwalter scheidet als Adressat des im Verfahren nach § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG durchzusetzenden gesetzlichen Rechnungsleg... mehr lesen...
Norm: HeizKG §17 Abs1HeizKG §20HeizKG §25 Abs1 Z8WEG 1975 §14 Abs1 Z5WEG 1975 §17 Abs2WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Die in § 17 Abs 1 HeizKG normierte Verpflichtung zur periodischen schriftlichen Abrechnung der Heizkosten trifft nur den Wärmeabgeber. Der nach § 14 Abs 1 Z 5, § 17 Abs 2 WEG bestellte Wohnungseigentumsverwalter scheidet als Adressat des im Verfahren nach § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG durchzusetzenden gesetzlichen Rechnungsleg... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter der im zweiten Obergeschoß sowie im Dachgeschoß des Hauses P*****straße 1a in S***** untergebrachten Räume, die er für Zwecke seiner Rechtsanwaltskanzlei benützt. Das Haus steht im Eigentum der Antragsgegnerin, der auch das Haus P*****straße 1 gehört. Wieviele selbständige Wohn- bzw Geschäftseinheiten (Nutzungsobjekte iSd § 3 Abs 1 HeizKG) sich in diesen Gebäuden befinden, ist bisher ebensowenig geklärt wie die Frage, ob sie zu einem... mehr lesen...