Norm: HeizKG §6 HeizKG §25 Abs1 Z4 HeizKG §9 HeizKG § 6 heute HeizKG § 6 gültig ab 05.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2021 HeizKG § 6 gültig von 01.01.1994 bis 04.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 HeizKG § 6 gültig ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §20 Abs3HeizKG §25 Abs1 Z8HeizKG §25 Abs1 Z8aWEG 2002 §52 Abs3
Rechtssatz: Der Verweis auf die „Regelungen des Heizkostenabrechnungsgesetzes“ in § 20 Abs 3 WEG 2002 betreffend die Abrechnungspflicht des Verwalters für Heiz? und Warmwasserkosten erfasst nach seinem Wortlaut und nach Sinn und Zweck des Gesetzes nicht § 25 Abs 2 HeizKG. Will der Wärmeabnehmer unmittelbar vom Verwalter die Legung der Abrechnung nach § 25 Abs 1 Z 8 od... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §20 Abs3HeizKG §25 Abs1 Z8HeizKG §25 Abs1 Z8aWEG 2002 §52 Abs3
Rechtssatz: Der Verweis auf die „Regelungen des Heizkostenabrechnungsgesetzes“ in § 20 Abs 3 WEG 2002 betreffend die Abrechnungspflicht des Verwalters für Heiz? und Warmwasserkosten erfasst nach seinem Wortlaut und nach Sinn und Zweck des Gesetzes nicht § 25 Abs 2 HeizKG. Will der Wärmeabnehmer unmittelbar vom Verwalter die Legung der Abrechnung nach § 25 Abs 1 Z 8 od... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Sachbeschluss wies das Erstgericht die Anträge, die Höhe der anteiligen Warmwasser- und Heizkosten der Antragsteller im Zeitraum 1. 1. bis 31. 12. 2008 festzustellen (Punkt 1.), und die in der Wohnung der Antragsteller installierten Heizkostenverteiler auf ihre einwandfreie Funktions- bzw Betriebsfähigkeit hin zu überprüfen, insbesondere Stromversorgung, Anzeigeeinrichtung, Recheneinheit, Sensoren und externe Signalübertragungssysteme (Punkt 2.), ab... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin einer Wohnung im Haus *****, die Antragsgegnerin ist deren Vermieterin. Unstrittig ist zwischen den Parteien, dass die Antragstellerin Wärmeabnehmerin iSd § 2 Z 4 HeizKG und die Antragsgegnerin Wärmeabgeberin iSd § 2 Z 3 HeizKG ist. Am 12. 3. 2008 begehrte die Antragstellerin mit ihrem gemäß § 25 Abs 2 HeizKG bei der Schlichtungsstelle des Magistrats G***** eingebrachten Antrag die Überprüfung der Heizkostenabrechnungen der Kalenderjahre ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Den Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens bildet (nur mehr) das bereits am 30. 3. 1999 vor der Schlichtungsstelle gestellte und nach Gerichtsanhängigkeit (16. 3. 2000) ausdrücklich aufrecht erhaltene Begehren, „gemäß § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG den AntragstellerInnen eine den Erfordernissen des § 18 HeizKG entsprechende Abrechnungsübersicht für das Wohnhaus [...] 140 für die Abrechnungsperioden 1993/94, 1994/95, 1995/96, 1996/97 und 1997/98 zu übersenden und entsp... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter jeweils einer Wohnung des im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Hauses ***** in *****. Die Antragsgegnerin hat in den Jahren 2003 bis 2005 umfangreiche Sanierungsarbeiten an diesem und anderen Häusern durchgeführt. Sie hat den Antragstellern für die Jahre 2003 bis 2005 Abrechnungen über die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge übermittelt und die Möglichkeit eingeräumt, in die zu den Abrechnungen gehörenden Belege Einsicht zu neh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragsteller 1) Margarete K*****, 2) Dr. Ludwig S*****, beide vertreten durch Mag. Nadja Shah, Mietervereinigung Österreichs, Landesorganisation Wien, 1010 Wien, Reichsratsstraße 15, gegen die Eige... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers Dipl. Ing. Günther F*****, vertreten durch Dr. Hans Heißl, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die Antragsgegner 1) I***** GmbH, *****, 2) Eigentümergemeinschaft *****, vertreten durch... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter der Wohnung top 11 im Haus *****. Im Zeitpunkt der Antragstellung bei der Schlichtungsstelle am 10. 8. 2001 war die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum angemerkt. Zwischenzeitig wurde zu Gunsten der Antragsgegner Wohnungseigentum einverleibt. Das Erstgericht wies den Sachantrag, den Antragsgegnern gemäß § 18 HeizKG aufzutragen, den Gasverbrauch durch Originalrechnungen des Gaswerkes zu belegen, sowie die abgelesenen Wärmezählerdaten... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1
Rechtssatz: § 25 Abs 1 HeizKG enthält eine taxative Aufzählung der Kompetenztatbestände. Entscheidungstexte 5 Ob 274/03k Entscheidungstext OGH 25.11.2003 5 Ob 274/03k 5 Ob 40/07d Entscheidungstext OGH 04.06.2007 5 Ob 40/07d Beisatz: Ein Verfahren nach § 25 HeizKG kann dabei auch die Überprüfung der gesetzm... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1 Z3HeizKG §25 Abs2
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass eine Aufteilung der Energiekosten nach § 5 Abs 2 HeizKG nur über Antrag und nur für die Zukunft vom Gericht zu verfügen ist. Entscheidungstexte 5 Ob 274/03k Entscheidungstext OGH 25.11.2003 5 Ob 274/03k European Case L... mehr lesen...
Begründung: Während der in erster Instanz ergangene Sachbeschluss nach § 5 Abs 2 HeizKG, dass die Energiekosten für die Zukunft nach beheizbarer Wohnnutzfläche aufzuteilen seien, in Rechtskraft erwachsen ist, streben die Antragsteller nach wie vor eine Richtigstellung der Heizkostenabrechnungen der Jahre 1996 bis 1999 an sowie eine Aufteilung der Heizkosten nach der Wohnnutzfläche auch für die Vergangenheit. Damit verbunden sind Rückforderungsbegehren nach § 37 Abs 4 MRG iVm § 25... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1 Z3HeizKG §25 Abs2
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass eine Aufteilung der Energiekosten nach § 5 Abs 2 HeizKG nur über Antrag und nur für die Zukunft vom Gericht zu verfügen ist. Entscheidungstexte 5 Ob 274/03k Entscheidungstext OGH 25.11.2003 5 Ob 274/03k European Case L... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z4HeizKG §25 Abs1HeizKG §25 Abs3MRG §17MRG §24MRG §37 Abs1 Z9MRG §37 Abs1 Z12
Rechtssatz: Ein mit dem Wohnungseigentümer abgeschlossener Hauptmietvertrag verleiht dem Hauptmieter nicht die Stellung eines Wärmeabnehmers. Abweichungen vom Nutzflächenschlüssel bei der Verteilung der Kosten einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage können vom Mieter einer Eigentumswohnung nicht auf die Bestimmungen des Heizkostenabrechnungsgesetz ges... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar nachträglich (mit Beschluss vom 29. 5. 2002) den Revisionsrekurs gegen seinen Sachbeschluss vom 21. 2. 2002 für zulässig erklärt, doch liegen die in § 528 Abs 1 ZPO (hier iVm § 25 Abs 2 HeizKG und § 37 Abs 3 Z 16 MRG) normierten Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Dies aus folgenden Gründen (§§ 528a, 510 Abs 3 letzter Satz ZPO iVm § 25 Abs 2 HeizKG und § 37 Abs 3... mehr lesen...
Norm: HeizKG §17HeizKG §18HeizKG §19HeizKG §25 Abs1HeizKG §25 Abs1 Z8WEG 2002 §20 Abs3
Rechtssatz: Ein Antrag auf Überprüfung der Heizkostenabrechnung auf ihre inhaltliche Richtigkeit ist im Verfahren nach § 25 Abs 1 HeizKG nicht zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 66/02w Entscheidungstext OGH 09.04.2002 5 Ob 66/02w 5 Ob 274/03k Entsche... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1 Z2HeizKG §25 Abs1 Z3
Rechtssatz: Sachanträge nach § 25 Abs 1 Z 2 oder Z 3 HeizKG zielen auf eine zukünftige Änderung der Heizkostenverteilung und haben mit der Überprüfung bereits gelegter Abrechnungen nichts gemein. Entscheidungstexte 5 Ob 66/02w Entscheidungstext OGH 09.04.2002 5 Ob 66/02w 5 Ob 274/03k Entschei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Miteigentümerin der Liegenschaft *****; mit ihrem Anteil ist Wohnungseigentum an top 19/2 verbunden. Mit dem am 10. 2. 2000 beim Erstgericht eingelangten Antrag, bis zu dessen rechtskräftiger Erledigung das zwischen den Parteien beim Erstgericht geführte Verfahren 14 C 457/00h unterbrochen wurde, begehrte die Antragstellerin, "die Betriebskostenabrechnungen für den Zeitraum 1996 bis 1999 hinsichtlich der Position Heizkostenabrechnungen im Verhält... mehr lesen...
Norm: HeizKG §17HeizKG §18HeizKG §19HeizKG §25 Abs1HeizKG §25 Abs1 Z8WEG 2002 §20 Abs3
Rechtssatz: Ein Antrag auf Überprüfung der Heizkostenabrechnung auf ihre inhaltliche Richtigkeit ist im Verfahren nach § 25 Abs 1 HeizKG nicht zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 66/02w Entscheidungstext OGH 09.04.2002 5 Ob 66/02w 5 Ob 274/03k Entsche... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1 Z2HeizKG §25 Abs1 Z3
Rechtssatz: Sachanträge nach § 25 Abs 1 Z 2 oder Z 3 HeizKG zielen auf eine zukünftige Änderung der Heizkostenverteilung und haben mit der Überprüfung bereits gelegter Abrechnungen nichts gemein. Entscheidungstexte 5 Ob 66/02w Entscheidungstext OGH 09.04.2002 5 Ob 66/02w 5 Ob 274/03k Entschei... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1 Z2HeizKG §25 Abs1 Z3
Rechtssatz: Sachanträge nach § 25 Abs 1 Z 2 oder Z 3 HeizKG zielen auf eine zukünftige Änderung der Heizkostenverteilung und haben mit der Überprüfung bereits gelegter Abrechnungen nichts gemein. Entscheidungstexte 5 Ob 66/02w Entscheidungstext OGH 09.04.2002 5 Ob 66/02w 5 Ob 274/03k Entschei... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1HeizKG §25 Abs3
Rechtssatz: Die Rechtsmittellegitimation eines einem Verfahren nach § 25 Abs 1 HeizKG amtswegig beigezogenen Unternehmens, das mit der Wärmeabrechnung beauftragt ist, kann sich nur daraus ergeben, dass die Entscheidung in seine geschützte Rechtssphäre eingreift. Die Berührung bloß wirtschaftlicher, ideeller oder sonstiger Interessen genügt hiefür nicht; es muss sich vielmehr um die Verletzung eines subjektiv... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1HeizKG §25 Abs3 2.Satz
Rechtssatz: Die nach § 25 Abs 3 Satz 2 HeizKG einem Verfahren nach Abs 1 leg cit von Amts wegen beizuziehenden Personen - der Verwalter des Gebäudes und der mit der Wärmeabrechnung beauftragte Unternehmer - haben nur beratende Funktion und keine Parteistellung. Entscheidungstexte 5 Ob 75/00s Entscheidungstext OGH 28.03.2000 5 Ob 75/00s ... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1HeizKG §25 Abs3
Rechtssatz: Dass ein Unternehmen, das mit der Wärmeabrechnung beauftragt ist, gewärtigen muss, durch die vom Gericht angeordnete Aufteilung der Wärmekosten nach den beheizbaren Nutzflächen der Wohnungseigentumsobjekte den Auftrag zur Wärmeverbrauchsmessung zu verlieren, beeinträchtigt nur seine wirtschaftlichen Interessen. Unmittelbar in ihren Rechtssphären sind von dieser Entscheidung nur die berührt, die d... mehr lesen...
Begründung: Mit Sachbeschluss vom 8. 7. 1999 entschied das Bezirksgericht Meidling in einem Verfahren nach § 25 Abs 1 Z 2 und Z 3 HeizKG, die Energiekosten der Wohnhausanlage ***** mit Wirksamkeit der folgenden Abrechnungsperiode zur Gänze nach der beheizbaren Nutzfläche der einzelnen Nutzungsobjekte aufzuteilen, weil der Wärmeverbrauch nicht ausreichend von den Wärmeabnehmern beeinflusst werden könne. Die T***** Gesellschaft m. b. H. ist als das mit der Wärmeabrechnung beauftr... mehr lesen...
Norm: HeizKG §17 Abs1HeizKG §20HeizKG §25 Abs1 Z8WEG 1975 §14 Abs1 Z5WEG 1975 §17 Abs2WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Die in § 17 Abs 1 HeizKG normierte Verpflichtung zur periodischen schriftlichen Abrechnung der Heizkosten trifft nur den Wärmeabgeber. Der nach § 14 Abs 1 Z 5, § 17 Abs 2 WEG bestellte Wohnungseigentumsverwalter scheidet als Adressat des im Verfahren nach § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG durchzusetzenden gesetzlichen Rechnungsleg... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren ist nach rechtskräftiger Erledigung anderer Begehren nur mehr über den Sachantrag der Antragstellerin zu entscheiden, dem Erstantragsgegner aufzutragen, ordentliche Abrechnungen nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz hinsichtlich der Liegenschaft EZ ***** zu legen. An dieser Liegenschaft ist Wohnungseigentum an mehr als 5 Nutzungseinheiten begründet. Der Erstantragsgegner ist seit 1. 5. 1994 Verwalter der Liegenschaft; alle übr... mehr lesen...
Norm: HeizKG §17 Abs1HeizKG §20HeizKG §25 Abs1 Z8WEG 1975 §14 Abs1 Z5WEG 1975 §17 Abs2WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Die in § 17 Abs 1 HeizKG normierte Verpflichtung zur periodischen schriftlichen Abrechnung der Heizkosten trifft nur den Wärmeabgeber. Der nach § 14 Abs 1 Z 5, § 17 Abs 2 WEG bestellte Wohnungseigentumsverwalter scheidet als Adressat des im Verfahren nach § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG durchzusetzenden gesetzlichen Rechnungsleg... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1 Z4HeizKG §25 Abs2
Rechtssatz: Ist bei Inkrafttreten des HeizKG bereits ein Verfahren anhängig, in dem schon genau jener Anspruch geltend gemacht wird, für den § 3 Abs 1; § 6; § 7 Abs 2 und § 25 Abs 1 Z 4 dieses Gesetzes die Voraussetzungen schafft, dann ist der Antragsteller nicht aus die Einleitung eines neuen auf das HeizKG gestützten Verfahrens zu verweisen, sondern - soweit erforderlich - zur Verbesserung seines Vorbri... mehr lesen...