RS OGH 2000/3/28 5Ob75/00s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2000
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Norm

HeizKG §25 Abs1
HeizKG §25 Abs3

Rechtssatz

Die Rechtsmittellegitimation eines einem Verfahren nach § 25 Abs 1 HeizKG amtswegig beigezogenen Unternehmens, das mit der Wärmeabrechnung beauftragt ist, kann sich nur daraus ergeben, dass die Entscheidung in seine geschützte Rechtssphäre eingreift. Die Berührung bloß wirtschaftlicher, ideeller oder sonstiger Interessen genügt hiefür nicht; es muss sich vielmehr um die Verletzung eines subjektiven Rechts des Beschwerdeführers handeln, also um eine Rechtsmacht, die ihm von der Rechtsordnung verliehen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113452

Dokumentnummer

JJR_20000328_OGH0002_0050OB00075_00S0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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