Norm: HeizKG §25 Abs1 Z4HeizKG §25 Abs2
Rechtssatz: Ist bei Inkrafttreten des HeizKG bereits ein Verfahren anhängig, in dem schon genau jener Anspruch geltend gemacht wird, für den § 3 Abs 1; § 6; § 7 Abs 2 und § 25 Abs 1 Z 4 dieses Gesetzes die Voraussetzungen schafft, dann ist der Antragsteller nicht aus die Einleitung eines neuen auf das HeizKG gestützten Verfahrens zu verweisen, sondern - soweit erforderlich - zur Verbesserung seines Vorbri... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1 Z4HeizKG §25 Abs2
Rechtssatz: Ist bei Inkrafttreten des HeizKG bereits ein Verfahren anhängig, in dem schon genau jener Anspruch geltend gemacht wird, für den § 3 Abs 1; § 6; § 7 Abs 2 und § 25 Abs 1 Z 4 dieses Gesetzes die Voraussetzungen schafft, dann ist der Antragsteller nicht aus die Einleitung eines neuen auf das HeizKG gestützten Verfahrens zu verweisen, sondern - soweit erforderlich - zur Verbesserung seines Vorbri... mehr lesen...