RS OGH 2002/4/9 5Ob66/02w, 5Ob274/03k, 5Ob193/09g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.2002
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Norm

HeizKG §25 Abs1 Z2
HeizKG §25 Abs1 Z3

Rechtssatz

Sachanträge nach § 25 Abs 1 Z 2 oder Z 3 HeizKG zielen auf eine zukünftige Änderung der Heizkostenverteilung und haben mit der Überprüfung bereits gelegter Abrechnungen nichts gemein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116551

Im RIS seit

09.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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