Norm
HeizKG §25 Abs1 Z2Rechtssatz
Sachanträge nach § 25 Abs 1 Z 2 oder Z 3 HeizKG zielen auf eine zukünftige Änderung der Heizkostenverteilung und haben mit der Überprüfung bereits gelegter Abrechnungen nichts gemein.Sachanträge nach Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer 2, oder Ziffer 3, HeizKG zielen auf eine zukünftige Änderung der Heizkostenverteilung und haben mit der Überprüfung bereits gelegter Abrechnungen nichts gemein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116551Im RIS seit
09.05.2002Zuletzt aktualisiert am
14.07.2010