Entscheidungen zu § 6 HeimAufG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2013/7/3 7Ob84/13y

Norm: HeimAufG §6UbG §33 Abs1
Rechtssatz: Es genügt, wenn die Dokumentation in einem vertretbaren zeitlichen Zusammenhang, der zuverlässig die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zur gesetzten Tätigkeit oder Beobachtung des behandelnden Arztes gewährleisten kann, erfolgt. Entscheidungstexte 7 Ob 84/13y Entscheidungstext OGH 03.07.2013 7 Ob 84/13y Bem: Siehe auch 7 Ob 249/11k ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.07.2013

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