RS OGH 2013/7/3 7Ob84/13y

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Veröffentlicht am 03.07.2013
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Rechtssatz

Es genügt, wenn die Dokumentation in einem vertretbaren zeitlichen Zusammenhang, der zuverlässig die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zur gesetzten Tätigkeit oder Beobachtung des behandelnden Arztes gewährleisten kann, erfolgt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128968

Im RIS seit

26.09.2013

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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