Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Leistungsbescheid vom 24.07.2024 wurde der Beschwerdeführer (BF) aufgefordert, den Betrag von insgesamt € 252,46 der Republik Österreich zu ersetzen. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF mit Ablauf des 15.02.2024 vorzeitig aus dem Grundwehrdienst entlassen worden sei. Gemäß § 2 Abs. 1 HGG 2001 bestünden Ansprüche nach diesem Bundesgesetz nur für Zeiten, die in die Dien... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei, ein Milizsoldat (im Folgenden: bP), wurde mit rechtskräftigem Bescheid vom 16.05.2023, GZ XXXX -Erg&Miliz/2023(4), mit Ablauf des Tages der Zustellung (welche am gleichen Tag erfolgte), vorzeitig von Amts wegen von der Ableistung des Funktionsdienstes (einer Präsenzdienstart nach § 19 Abs 1 Wehrgesetz 2001) beim österreichischen Bundesheer befreit. ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) bestand seit dem 11.07.2016 Auslandseinsatzbereitschaft als KIOP/KPE-Soldat, die immer wieder verlängert wurde, wobei der letzte Verpflichtungszeitraum bis 10.07.2023 hätte andauern sollen. 2. Mit rechtskräftigem Bescheid des Heerespersonalamtes (HPA - belangte Behörde) vom 11.05.2023, GZ XXXX -HPA/2023 , wurde das vorzeitige Ende... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde zur Ableistung einer Milizübung im Zeitraum zwischen 15.09.2022 und 24.09.2022 verpflichtet. 2. Anlässlich einer militärärztlichen Untersuchung wurde der BF am 21.09.2022 aufgrund einer Covid-19 Infektion wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 30 Wehrgesetz 2001 vorzeitig aus dieser Milizübung entlassen. In dem darüber abgefassten Protokoll vom ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für den Beschwerdeführer bestand seit dem 01.06.2020 Auslandseinsatzbereitschaft als KIOP/KPE-Soldat, die bis 31.05.2023 hätte andauern sollen (lt. Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz). 1. Für den Beschwerdeführer bestand seit dem 01.06.2020 Auslandseinsatzbereitschaft als KIOP/KPE-Soldat, die bis 31.05.2023 hätte andauern sollen (lt. Sondervertrag gemäß Paragraph 36,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer ist Soldat in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zur Auslandseinsätzen. Aufgrund freiwilliger Meldung vom 11.09.2017 war er seit 01.12.2017 im Rahmen der Auslandseinsatzbereitschaft bereit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an Auslandseinsätzen in der Dauer von insgesamt sechs Monaten teilzunehmen. I.2. In weiterer Folge wurde mit rechtskräftigem Bescheid des... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 07.02.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes Wien ist einen Vollzug zugänglich, da dem Revisionsführer die Rückerstattung einer Bereitstellungsprämie in der Höhe von ? 2.035,48 au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Für die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) bestand seit dem 17.03.2014 Auslandseinsatzbereitschaft als KIOP/KPE-Soldat. Aufgrund einer neuerlichen freiwilligen Meldung nach Ablauf von drei Jahren am 17.03.2017, wurde diese bis 16.03.2020 verlängert (lt. Sondervertrag gem. § 36 Vertragsbedienstetengesetz). 1. Für die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) bestand seit dem 17.03.2014 Auslands... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 09.03.2018 wurde festgestellt, dass die Auslandseinsatzbereitschaft des Beschwerdeführers gemäß § 25 Abs. 4 Z 2 Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz (AZHG) mit Ablauf des 14.02.2018 wegen mangelnder Eignung des Beschwerdeführers zur Teilnahme an Auslandseinsätzen vorzeitig ende. Begründend wird darin ausgeführt, dass mittels Sachverständigenbewei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Leistungsbescheid der belangten Behörde vom 16.06.2016 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden BF), der zeitlich befristete Vertragsbediensteter des Bundesheeres war, im Zusammenhang mit der auf seinen Wunsch erfolgten vorzeitigen Entlassung aus der Auslandseinsatzbereitschaft mit 31.01.2016 aufgefordert, der Republik Österreich € 9.354,32 an empfangenen Bereitstellungsprämien zurück zu erstatten. Glei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Leistungsbescheid der belangten Behörde vom 23.02.2017 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden BF), der zeitlich befristeter Vertragsbediensteter des Bundesheeres war, im Zusammenhang mit der aufgrund mangelnder Eignung seiner Person zur Teilnahme an Auslandseinsätzen erfolgten vorzeitigen Entlassung aus der Auslandseinsatzbereitschaft mit 20.04.2016 aufgefordert, der Republik Österreich € 1.858,54 an ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 12.01.2018 wurde festgestellt, dass die Auslandseinsatzbereitschaft des Beschwerdeführers gemäß § 25 Abs. 4 Z 2 Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz (AZHG) mit Ablauf des 12.01.2018 wegen mangelnder Eignung des Beschwerdeführers zur Teilnahme an Auslandseinsätzen vorzeitig ende. Begründend wird darin ausgeführt, dass der Beschwerdeführer erstmals am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 09.03.2017 wurde festgestellt, dass die Auslandseinsatzbereitschaft des Beschwerdeführers gemäß § 25 Abs. 4 Z 2 Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz (AZHG) mit Ablauf des 31.03.2017 wegen mangelnder Eignung des Beschwerdeführers zur Teilnahme an Auslandseinsätzen vorzeitig ende. Begründend wird darin ausgeführt, dass die Dienstbehörde BMLV mitgeteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer hat am 01.09.2015 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten angetreten und ist mit Ablauf des 04.01.2016 aus dem Ausbildungsdienst entlassen worden. Die belangte Behörde schrieb in weiterer Folge dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 08.07.2016 die Zahlung eines Erstattungsbeitrages in Höhe von € 2.871,30 vor. Aufgrund einer dagegen erhobenen Beschwerde bestätigte die belangte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 07.11.2017 wurde festgestellt, dass die Auslandseinsatzbereitschaft des Beschwerdeführers gemäß § 25 Abs. 4 Z 2 Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz (AZHG) mit Ablauf des 30.11.2017 wegen mangelnder Eignung des Beschwerdeführers zur Teilnahme an Auslandseinsätzen vorzeitig ende. Begründend wird darin ausgeführt, dass der Beschwerdeführer mit schrift... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer versah als Gefreiter des Milizstandes seit 10.04.2017 Präsenzdienst in Form einer (bis 26.07.2017 befristeten) freiwilligen Waffenübung (fWÜ) bei StbKp/MilKdoW (TN 7633) mit dem Zweck A12 (Teilnahme an Einsätzen gem. §2 Abs.1 lit.b WG 2001). Er war dabei der 1. AssKp/MilKdoW zugeteilt. In weiterer Folge wurde er mit Ablauf des 10.07.2017 vorzeitig aus dem Präsenzdienst in Form einer freiwil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer hat am 05.09.2016 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten angetreten. Mit Schreiben vom 07.07.2017 erklärte er gemäß § 37 Abs. 3 WehrG seinen Austritt aus dem Ausbildungsdienstes. Im Formblatt der Austrittserklärung wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass der Wehrpflichtige bei vorzeitiger Beendigung für jene Monate des Ausbildungsdienstes, die ihm für den Grundw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 21.08.2014 wurde der Beschwerdeführer einer Eignungsüberprüfung zugeführt, wobei er im Bereich "Gesundheitliche Eignung" als "auf Dauer nicht geeignet" eingestuft wurde. 2. Mit ärztlichem Sachverständigenbeweis vom 08.09.2014 erfolgte die Feststellung, dass der Beschwerdeführer für eine Weiterverwendung im Rahmen von KIOP-KPE (Kräfte für internationale Operationen – Kaderpräsenzeinheiten) zur Teilnahme a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Leistungsbescheid der belangten Behörde vom 16.06.2016 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden BF), der zeitlich befristete Vertragsbediensteter des Bundesheeres war, im Zusammenhang mit der auf seinen Wunsch erfolgten vorzeitigen Entlassung aus der Auslandseinsatzbereitschaft mit 31.01.2016 aufgefordert, der Republik Österreich € 9.354,32 an empfangenen Bereitstellungsprämien zurück zu erstatten. Glei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer hat am 01.09.2015 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten angetreten und ist mit Ablauf des 04.01.2016 aus dem Ausbildungsdienst entlassen worden. Die belangte Behörde erließ in weiterer Folge den nunmehr bekämpften Bescheid vom 08.07.2016, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sehr geehrter Herr XXXX! Durch die vorzeitige Beendigung Ihres Ausbildungsdienstes haben Sie dem Bun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am XXXX die bescheidmäßige Feststellung seiner Rückzahlungsverpflichtung aufgrund der Beendigung seiner Auslandseinsatzbereitschaft. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am römisch 40 die bescheidmäßige Feststellung seiner Rückzahlungsverpflichtung aufgrund der Beendigung seiner Auslandseinsatzbereitschaft. Mit dem im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit - der belangten Behörde am 09.02.2015 zugegangenem - Schreiben zog der Beschwerdeführer seine gemäß § 25 AZHG eingebrachte freiwillige Meldung zu KIOP-KPE (Auslandseinsatzbereitschaft) zurück und kündigte seinen Sondervertrag gemäß § 36 VBG aus persönlichen Gründen. 1. Mit - der belangten Behörde am 09.02.2015 zugegangenem - Schreiben zog der Beschwerdeführer seine gemäß Paragraph 25, AZHG eingebrachte f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer hat am 01.08.2014 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten angetreten. Am 16.12.2014 stimmte er schriftlich der vorzeitigen Entlassung aus dem Ausbildungsdienst zu. Mit Schreiben vom 29.10.2015 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer im Rahmen des Parteiengehörs mit, dass auf dessen Abrechnungskonto ein negativer Saldo von € 2290,04 aushafte. Nach Darstellung der Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer (BF) trat am 08.07.2014 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten beim österreichischen Bundesheer an. Am 31.03.2015 gab er seine Austrittserklärung bekannt, sodass er mit Ablauf des 31.03.2015 vorzeitig aus dem Ausbildungsdienst austrat. Im Rahmen der Austrittserklärung bestätigte er mit seiner Unterschrift, dass er über die dadurch eintretend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 21.06.2013 zog der Beschwerdeführer seine gemäß § 25 AZHG eingebrachte freiwillige Meldung zu KIOP-KPE (Auslandseinsatzbereitschaft) zurück und kündigte seinen Sondervertrag gemäß § 36 VBG aus persönlichen Gründen mit Ablauf des 30.06.2013. 1. Mit Schreiben vom 21.06.2013 zog der Beschwerdeführer seine gemäß Paragraph 25, AZHG eingebrachte freiwillige Meldung zu KIOP-KPE (Auslandseinsatzber... mehr lesen...