Entscheidungen zu § 55 HGG 2001

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 31-41 von 41

TE Bvwg Erkenntnis 2016/6/2 W213 2124688-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer hat am 01.08.2014 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten angetreten. Am 16.12.2014 stimmte er schriftlich der vorzeitigen Entlassung aus dem Ausbildungsdienst zu. Mit Schreiben vom 29.10.2015 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer im Rahmen des Parteiengehörs mit, dass auf dessen Abrechnungskonto ein negativer Saldo von € 2290,04 aushafte. Nach Darstellung der Rech... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 02.06.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/3/31 W122 2118250-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer (BF) trat am 08.07.2014 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten beim österreichischen Bundesheer an. Am 31.03.2015 gab er seine Austrittserklärung bekannt, sodass er mit Ablauf des 31.03.2015 vorzeitig aus dem Ausbildungsdienst austrat. Im Rahmen der Austrittserklärung bestätigte er mit seiner Unterschrift, dass er über die dadurch eintretend... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 31.03.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/3/18 W122 2011788-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 21.06.2013 zog der Beschwerdeführer seine gemäß § 25 AZHG eingebrachte freiwillige Meldung zu KIOP-KPE (Auslandseinsatzbereitschaft) zurück und kündigte seinen Sondervertrag gemäß § 36 VBG aus persönlichen Gründen mit Ablauf des 30.06.2013. 1. Mit Schreiben vom 21.06.2013 zog der Beschwerdeführer seine gemäß Paragraph 25, AZHG eingebrachte freiwillige Meldung zu KIOP-KPE (Auslandseinsatzber... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.03.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2015/12/10 W213 2115327-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 06.05.2015, GZ. 02514-10-KI-2013, wurde festgestellt, dass die Auslandseinsatzbereitschaft des Beschwerdeführers gemäß § 25 Ans. 4 Z. 2 AZHG mit Ablauf des 31.05.2015 wegen mangelnder persönlicher Eignung des Beschwerdeführers zur Teilnahme an Auslandseinsätzen ende. Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 06.05.2015, GZ. 02514-10-KI-2013, wu... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.12.2015

TE Bvwg Erkenntnis 2015/7/14 W213 2106359-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 18.08.2014, GZ. 02282-14-KI-2012-W, wurde festgestellt, dass die Auslandseinsatzbereitschaft des Beschwerdeführers gemäß § 25 Ans. 4 Z. 2 AZHG mit Ablauf des 30.07.2014 wegen mangelnder persönlicher Eignung des Beschwerdeführers zur Teilnahme an Auslandseinsätzen vorzeitig ende. Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 18.08.2014, GZ. 02282-14... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 14.07.2015

TE Bvwg Erkenntnis 2015/6/9 W213 2102636-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 06.05.2014, GZ. 00641-06-KI-2013, wurde festgestellt, dass die Auslandseinsatzbereitschaft des Beschwerdeführers gemäß § 25 Ans. 4 Z. 2 AZHG mit Ablauf des 31.05.2014 wegen mangelnder persönlicher Eignung des Beschwerdeführers zur Teilnahme an Auslandseinsätzen ende. Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 06.05.2014, GZ. 00641-06-KI-2013, wu... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.06.2015

TE Bvwg Erkenntnis 2015/2/9 W213 2014590-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat am 01.09.2013 den Ausbildungsdienst beim Österreichischen Bundesheer angetreten. Am 17.10.2013 wurde im Rahmen einer truppenärztlichen Untersuchung festgestellt, dass der Beschwerdeführer an Ventrikulärer Extrasystolie (ICD-Code: I49.3 02) leide. Er habe bei Belastung Herzbeschwerden, Druckgefühl in der Brust und Rhythmusstörungen. Da die Belastungen be... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.02.2015

TE Bvwg Erkenntnis 2014/7/23 W122 2001732-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) trat am XXXX den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten beim österreichischen Bundesheer an. Am 15.03.2013 gab er seine Austrittserklärung bekannt, sodass er mit Ablauf des 31.03.2013 vorzeitig aus dem Ausbildungsdienst austrat. Im Rahmen der Austrittserklärung bestätigte er mit seiner Unterschrift, dass er über die dadurch eintretenden Recht... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 23.07.2014

TE Bvwg Beschluss 2014/7/1 W106 2006976-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt : römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt : I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde von der Stellungskommission als tauglich befunden und hat am 01.09.2013 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten beim österreichischen Bundesheer angetreten. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde von der Stellungskommission als tauglich befunden und hat am 01.09.2013 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monate... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 01.07.2014

TE Bvwg Erkenntnis 2014/5/15 W213 2001450-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) wurde von der Stellungskommission Wien am 6.7.2011 für tauglich befunden. Am 3.9.2012 hat der BF den Ausbildungsdienst in der Dauer von 12 Monaten beim österreichischen Bundesheer angetreten. Am 28.2.2013 wurde beim BF durch den Militärarzt des Jägerbattailons 26 eine therapieresistente, chronische Rhinosinusitis diagnostiziert und die Dienstunfähigk... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.05.2014

TE Bvwg Erkenntnis 2014/4/14 W213 2001473-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) hat am 29.4.2013 einen Auslandseinsatzpräsenzdienst angetreten, der am 16.6.2013 beendet wurde. Er erhielt für den Zeitraum 29.4. bis 30.6.2013 Bezüge in Höhe von € 3884,01. Da aber der Auslandseinsatzpräsenzdienst schon am 16.6.2013 beendet wurde, entstand ein Übergenuss in Höhe von € 353,89. Die belangte Behörde erließ in weiterer Folge den nunmehr bekämpften Bescheid, dessen
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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 14.04.2014

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