Norm: ABGB §98EheG §83EheG §91 Abs2
Rechtssatz: Investitionen in das landwirtschaftliche Unternehmen sind nach § 91 Abs 2 EheG – so schon der Wortlaut und auch die Intention des Gesetzgebers – nur insofern zu berücksichtigen, als sie auf eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse zurückzuführen sind. Die Mitwirkung im Erwerb des anderen (und damit die Arbeitsleistung für das Unternehmen des anderen) ist – soweit sie nicht anders abge... mehr lesen...
Norm: EheG §91 Abs2
Rechtssatz: Diese Regelung ist nur auf solche Sachen anzuwenden, die zwar ausschließlich zum Unternehmen gehörten, aber von beiden Ehegatten privat benützt wurden. Entscheidungstexte 7 Ob 533/92 Entscheidungstext OGH 23.04.1992 7 Ob 533/92 Veröff: EvBl 1992/157 S 658 2 Ob 166/04g Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien hatten am 6.5.1970 vor dem Standesamt Wien-Währing die Ehe geschlossen. Diese wurde mit - in Rechtskraft erwachsenem - Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 17.2.1986, 3 Cg 370/82, aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Beide Parteien sind österreichische Staatsbürger. Der Ehe entstammt die am 25.8.1972 geborene Tochter Barbara B*****. Zur Zeit der Eheschließung hatte die Frau ihr Studium der Pharmazie beendet und war als Apothekenasp... mehr lesen...
Begründung: Vorweg ist darauf hinzuweisen, daß bei der vorliegenden Entscheidung die §§ 13 bis 16 AußStrG in der Fassung der WGN 1989 anzuwenden sind (Art. XLI Z 5 WGN 1989, BGBl. 1989/343). Gemäß § 14 AußStrG ist gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche... mehr lesen...
Norm: EheG §91 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 91 Abs 2 EheG ist der im Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft bestehende Rückkaufswert einer Erlebensversicherung und Ablebensversicherung angemessen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 5 Ob 563/90 Entscheidungstext OGH 15.05.1990 5 Ob 563/90 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und der Antragsgegner hatten am 2.April 1964 die Ehe geschlossen. Der Ehe entstammt die Tochter Patrizia Elisabeth, die am 28.Jänner 1966 geboren wurde. Das am 9.Juni 1970 geborene Kind Angelika Elisabeth ist bald verstorben. Mit dem seit dem 23.Oktober 1985 rechtswirksamen Urteil des Landesgerichtes Salzburg GZ 3 Cg 299/85-5 wurde die Ehe der Parteien, die österreichische Staatsbürger sind, mit dem Ausspruch geschieden, daß der Mann die Zerrüttung ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem seit 6.7.1982 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 3.Mai 1982, GZ 24 Cg 363/81-9, wurde die am 4. Dezember 1969 zwischen den Parteien geschlossene Ehe gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden und ausgesprochen, daß der Mann die Zerrüttung der Ehe allein verschuldet habe. Der Ehe entstammt der am 20.März 1973 geborene Sohn Peter, der an der Bluterkrankheit leidet. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Parteien wurde am 4.November 1976 aufgelöst, ind... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z3EheG §91 Abs2
Rechtssatz: Erträge eines Unternehmens, die noch nicht zum Unternehmensanteil (etwa durch Gewinnzuschreibungen auf einen Gesellschafterteil) geworden sind, können zwar grundsätzlich der Aufteilung unterliegen, sie gehören aber (auch als "Schwarzgeld" in Form eines unversteuerten Gewinnes) so lange noch zum Unternehmen und sind daher gemäß § 82 Abs 1 Z 3 EheG nachehelichen Aufteilung im Sinne der § 81 ff EheG ... mehr lesen...
Begründung: Die am 30. Mai 1973 geschlossene Ehe der Parteien, aus der zwei in den Jahren 1973 und 1974 geborene Töchter stammen, wurde mit Urteil vom 29. Jänner 1985 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. In ihrem am 4. Juli 1985 eingebrachten Antrag, begehrte die Antragstellerin eine Ausgleichszahlung von S 310.000,-- samt Anhang. Sie führte unter anderem aus, daß der Antragsgegner bei seinem Auszug verschiedene Gegenstände, darunter Sparbücher sowie den PKW Me... mehr lesen...
Begründung: Der Mann wurde im Juni 1920, die Frau im September 1942 geboren. Sie schlossen am 4. September 1972 (dem 20. Geburtstag der Frau) die Ehe. Seit Ende August 1980 lebten die beiden voneinander getrennt. Mit Urteil vom 2. Dezember 1986 wurde die Ehe unter Ausspruch des alleinigen Zerrüttungsverschuldens des Mannes gemäß § 55 EheG geschieden. Am 26. Mai 1987 langte der ausdrücklich an die familienrechtliche Abteilung adressierte Antrag der geschiedenen Ehefrau bei Gericht ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 26. April 1969 die Ehe, aus der der mj. Kurt E***, geboren am 9. November 1969, und der mj. Alexander E***, geboren am 19. März 1973, stammen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 19. Juni 1984 wurde die Ehe aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden, weil er im November 1977 die häusliche Gemeinschaft aufgehoben hatte und ein ehebrecherisches Verhältnis eingegangen war. Die Antragstellerin blieb nach der... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 6.4.1983, 28 Cg 113, 205/82-11, aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschieden. Mit seinem am 21.6.1983 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrte der Antragsteller die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens in der Weise, daß die Antragsgegnerin die Ehewohnung in Wien 3., Baumgasse 41/14/4 b, samt Inventar und der Antragsteller den PKW Manta, Baujahr 1973, b... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte Vermögensaufteilung im Sinne der §§ 81 ff EheG dahin, daß ihr das Haus Leopoldsdorf, Rathausplatz 1, ins Eigentum übertragen werde, dem Antragsgegner hingegen das Haus Leopoldsdorf, Hauptstraße 9, im Alleineigentum verbleiben solle. Weiters beantragte sie ihr aus den vier Unternehmen eine einmalige Abfindung von 1 Mio S sowie eine jährliche Leibrente von 100.000 S je Betrieb, sohin insgesamt 400.000 S jährlich zuzusprechen, wobei die vier U... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Stix als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kralik, Dr. Vogel, Dr. Kropfitsch und Dr. Zehetner als Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin Verlassenschaft nach Annemarie E*****, geborene *****, Hausfrau, *****, vertreten durch Dr. Tilman Luchner, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider den Antragsgegner Johann E*****, Geschäftsführer, *****, vertre... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. März 1969 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 16. April 1985, 13 Cg 196/83-21, aus dem Verschulden beider Ehegatten geschieden. Nach dem im Scheidungsverfahren abgeschlossenen Vergleich verzichten beide Streitteile wechselseitig auf Unterhalt, auch für den Fall geänderter Verhältnisse, unverschuldeter Not und Krankheit. Die elterlichen Rechte und Pflichten hinsichtlich der beiden ehelichen Kinder ... mehr lesen...
Begründung: Die am 13.November 1969 zwischen dem Antragsgegner und Helene K*** geschlossene Ehe, welcher der am 29.5.1973 geborene Antragsteller entstammt, wurde am 30.8.1983 aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Helene H***, die am 31.8.1983 den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gestellt hatte, ist am 3.12.1983 verstorben. Ihr Nachlaß wurde dem Antragsgegner mit Beschluß des Bezirksgerichtes Birkfeld vom 24.5.1984 zu... mehr lesen...