Norm
EheG §91 Abs2Rechtssatz
§ 91 Abs 2 EheG umfasst auch den aus ehelichem Vermögen finanzierten Erwerb von - nicht der bloßen Wertanlage dienenden - Anteilen an einer unternehmerisch tätigen Gesellschaft durch einen Ehegatten.Paragraph 91, Absatz 2, EheG umfasst auch den aus ehelichem Vermögen finanzierten Erwerb von - nicht der bloßen Wertanlage dienenden - Anteilen an einer unternehmerisch tätigen Gesellschaft durch einen Ehegatten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134576Im RIS seit
19.12.2023Zuletzt aktualisiert am
19.12.2023