Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde 1987 aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten geschieden. Der Beklagte ist seit Juni 1999 wieder verheiratet; aus dieser Ehe stammt der am 24. 12. 2000 geborene Patrick William B*****. Die monatliche Durchschnittsnettopension des Beklagten betrug 2002 1.823,60 EUR, 2003 1.838,17 EUR, 2004 1.830,74 EUR und 2005 1.856,25 EUR. Die Ehefrau des Beklagten bezog bis Ende 2002 Karenzgeld; ab Jänner 2003 entspricht ihr Nettoeinkommen etwa jenem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Parteien wurde am 30. 1. 2002 im Einvernehmen geschieden. Im Scheidungsfolgenvergleich verpflichtete sich der Beklagte, der Klägerin einen Unterhalt in einer dem § 66 EheG entsprechenden Höhe unter der Prämisse des Alleinverschuldens des Beklagten an der Zerrüttung der Ehe zu bezahlen. Die Parteien legten dieser ziffernmäßig nicht bestimmten Unterhaltsvereinbarung ein monatliches Nettoeinkommen des Beklagten von 3.000 EUR zugrunde. Der Beklagte ve... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob der im Rahmen einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO zu sichernde gesetzliche Unterhaltsanspruch der einkommenslosen Ehefrau gegen ihren Mann bei einer als bescheinigt angenommenen Bemessungsgrundlage von rechnerisch 7.622,14 EUR (104.883 S) um etwa 26 EUR höher oder niedriger anzusetzen ist, stellt keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung dar und hat nichts mit der Frage zulässiger Rundungsd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte schuldete der Klägerin 211.918 S an restlichem Werklohn für die Herstellung einer Lagerhalle. Die Klägerin machte diesen Betrag im Verfahren 32 Cg 110/97p des Landesgerichtes Linz geltend. Dort wendete der Beklagte mangelnde Fälligkeit in Folge bislang unverbesserter Mängel ein. Die Parteien beendeten das Verfahren durch einen am 24. 2. 1999 geschlossenen Vergleich, in dessen Punkt 1. sich die Klägerin zur Durchführung im Einzelnen angeführter Ver... mehr lesen...
Begründung: Der am 5. 5. 1917 geborene Kläger und die am 31. 3. 1957 geborene, aus Gmunden stammende Beklagte schlossen am 5. 5. 1984 vor dem Standesamt Gmunden die Ehe. Beide Parteien sind amerikanische Staatsbürger und lebten zuletzt in Texas. Nachdem sie sich entschieden hatten, nach Österreich zu übersiedeln, reiste die Beklagte 1998 mehrmals nach Gmunden, um dort eine Wohnung zu suchen. Hiefür erhielt sie vom Kläger einen Scheck über ca 1,000.000 S. Sie deponierte diese ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Gesellschafter der im August 1992 gegründeten G***** GmbH (in der Folge: G*****) mit einem Stammkapital von 500.000 S; der Erstkläger hält 25 %, der Zweitkläger 30 %, der Drittkläger 25 %, der Viertkläger 10 % und der Beklagte 10 % der Geschäftsanteile. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Geldbearbeitungssystemen, insbesondere Münzzähl- und -sortiermaschinen für den Schalter- und Selbstbedie... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der klagenden und gefährdeten Partei (in der Folge Klägerin) mit der beklagten Partei und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge Beklagter) wurde mit Urteil vom 20. 10. 1996 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Die Klägerin begehrte mit ihrer am 11. 3. 1998 bei Gericht eingelangten Klage gemäß § 66 EheG Unterhalt im Betrag von S 10.500 monatlich abzüglich des vom Beklagten geleisteten monatlichen Unterhalts von S 5.000. Zugleich bea... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung beseitigt das Angebot des Beklagten, sich in einem vollstreckbaren Vergleich zu der vom Kläger begehrten Unterlassung zu verpflichten und ihm damit all das zu bieten, was er durch ein seinem Unterlassungsbegehren stattgebendes Urteil erlangen könnte, regelmäßig die Wiederholungsgefahr (SZ 67/60 mwN). Auch hier kommt es jedoch darauf an, ob dem Verhalten des Verletzers nach der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht eine Witwenpension nach ihrem verstorbenen ersten Ehegatten Franz C***** von monatlich S 388,60 brutto. Im Scheidungsverfahren gegen den zweiten Ehegatten Helmut R***** schloß die Klägerin in der Tagsatzung vom 18.9.1996 für den Fall der Scheidung einen Vergleich, wonach ihr Helmut R***** ab 1.10.1996 einen monatlichen Unterhalt von S 4.000 (Bemessungsgrundlage: S 20.000 netto; 14 x jährlich; Einkommenslosigkeit der Beklagten [des Sche... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 ff EheG §66 EheG §68 EheG §73 EheG §80 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ASVG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Parteien wurde am 29.10.1974 aus dem Verschulden des Beklagten gemäß § 49 EheG geschieden. Der am selben Tag abgeschlossene Scheidungsfolgenvergleich enthält ua folgende Bestimmung: Die Ehe der Parteien wurde am 29.10.1974 aus dem Verschulden des Beklagten gemäß Paragraph 49, EheG geschieden. Der am selben Tag abgeschlossene Scheidungsfolgenvergleich enthält ua folgende Bestimmung: "2. Die Klägerin verzichtet auf jeden Unterhalt, nicht jedo... mehr lesen...
Norm: EheG §71 EheG §80 EheG § 71 heute EheG § 71 gültig ab 01.08.1938 EheG § 80 heute EheG § 80 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
A... mehr lesen...
Norm: EheG §66 EheG §80 EheG § 66 heute EheG § 66 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 80 heute EheG § 80 gültig ab 01.08.1938 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 23.4.1981 begehrte die Klägerin im Verfahren 6 Cg 3129/81 des Erstgerichtes die Scheidung ihrer mit dem Beklagten geschlossenen Ehe aus dessen Verschulden und die Zahlung eines monatlichen Unterhalts von S 3.000. Der Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzuweisen, weil er die behaupteten Scheidungsgründe nicht gesetzt habe, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht zerrüttet und eine Aussöhnung möglich sei. Nach umfangreicher Beweisaufnahme schlossen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde am 29.6.1982 mit dem Ausspruch geschieden, daß beide Ehegatten das Verschulden zu gleichen Teilen trifft. In der am selben Tag durchgeführten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung, in der das Urteil über die Scheidung der Ehe verkündet wurde, schlossen die Parteien vor dieser Verkündung für den Fall der Scheidung der Ehe einen Vergleich, in dem sich der nunmehrige Kläger verpflichtete, der nunmehrigen Beklagten ab 1.7.19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 5.Oktober 1990, AZ 1 C 70/90f, wurde der nunmehrige Kläger zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von 4.000 S ab 1.Juli 1990 an die nunmehrige Beklagte als seine damalige Ehefrau verhalten. Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 10.April 1991, AZ 1 C 15/90p, aus dem alleinigen Verschulden des Klägers geschieden. Im Vorverfahren AZ 1 C 74/91w des Erstgerichtes, in dem der Kläger mit der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 30.8.1984 wurde die Ehe der Streitteile gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden und ausgesprochen, daß den Beklagten das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Das Scheidungsurteil wurde den Parteien jeweils am 10.9.1984 zugestellt. Beide Teile erhoben dagegen kein Rechtsmittel. Im Zuge des Scheidungsverfahrens haben die Streitteile am 30.8.1984 für den Fall der rechtskräftigen Scheidung einen Vergl... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 25.September 1979 (AZ 12 Cg 198/79) gemäß § 49 EheG aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Der der Klägerin vom Beklagten gemäß § 66 EheG zu leistende Unterhalt wurde in dem zur AZ 31 C 69/81 des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz anhängigen Verfahren mit Vergleich vom 14. April 1981 derart geregelt, daß der Beklagte der Klägerin ab 1. April 1981 einen m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Wohnungseigentümer im Hause Altmünster, Im Hocheck 10. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich die Liegenschaft Altmünster, Im Hocheck 7, die der Mutter der Beklagten Hermine S*** gehört. Im Jahre 1983 beabsichtigte die Beklagte, im Kellergeschoß dieses Hauses ein Cafe-Restaurant einzurichten. Hermine S*** richtete deshalb am 1.3.1983 an das Markgemeindeamt Altmünster ein Ansuchen um Umwidmung des Kellergeschoßes. Da sich zahlreiche Anrai... mehr lesen...
Begründung: Das von der Republik Österreich angerufene Erstgericht setzte die von der Verwaltungsbehörde für die Enteignung einer Teilfläche der Liegenschaft EZ 96 KG Schwechat samt Wohn- und Geschäftsgebäude mit 10,347.381 S bestimmte Entschädigungssumme mit 5,908.369 S neu fest. Dieser Betrag errechnet sich nach dem eingeholten Sachverständigengutachten wie folgt: Verkehrswert von 275 m2 Grundfläche S 226.290 Verkehrswert des Wohn- und Geschäfts- hauses ... mehr lesen...
Norm: EheG §55a EheG §69 Abs2 EheG §80 EheG § 55a heute EheG § 55a gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 EheG § 55a gültig von 01.07.2001 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 EheG § 55a gültig von 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 23. August 1959 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 20. Oktober 1986, 8 Cg 311/86-10, gemäß § 55 EheG rechtskräftig geschieden. Im Urteil wurde gemäß § 61 Abs 3 EheG ausgesprochen, daß den dortigen Kläger (= hier Beklagten) das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Der Ehe entstammt die am 11. September 1961 geborene, noch nicht selbst erhaltungsfähige Tochter Karin, für die der Beklagte einen monatliche... mehr lesen...
Norm: EheG §68 EheG §80 EheG § 68 heute EheG § 68 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 68 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.1999 EheG § 80 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die am 29. Oktober 1949 zwischen der Klägerin und Dkfm. Peter R*** geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 6. August 1971, 23 Cg 97/71, gemäß § 49 EheG aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden. Anläßlich der Scheidung wurde ein Vergleich geschlossen, der auch den von Dkfm. Peter R*** an seine geschiedene Frau zu leistenden Unterhalt festlegte. Dieser Vergleich wurde nach der Scheidung dur... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 25. September 1986 erhobenen Klage begehrte Hildegard B*** vom Beklagten, ihrem geschiedenen Mann, die Bezahlung des Betrages von S 96.000,-- samt Anhang und behauptete: Ihre Ehe mit dem Beklagten sei gemäß § 55 EheG mit dem Ausspruch geschieden worden, daß diesen das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe treffe. Der Beklagte habe sich mit gerichtlichem Vergleich verpflichtet, ihr einen monatlichen Unterhaltsbeitrag in der Höhe von S 8.000,-- ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im Jahre 1942 geschlossene Ehe der Klägerin mit dem in der Zwischenzeit verstorbenen Mag. Ferdinand O*** wurde am 4.7.1966 aus dem alleinigen Verschulden des Mannes gemäß § 49 EheG geschieden. Mit dem aus Anlaß der Ehescheidung geschlossenen gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Mann, der nunmehrigen Klägerin ab 1.8.1966 monatlich im vorhinein einen Unterhaltsbetrag von S 2.500,-- zu zahlen, ihr vom 13. und 14. Monatsgehalt je S 2.000,-- in ali... mehr lesen...
Norm: EheG §80 ZPO §502 Abs2 CA2 EheG § 80 heute EheG § 80 gültig ab 01.08.1938 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IA ABGB §141 IH ABGB §936 VIIc EheG §80 ABGB § 141 heute ABGB § 141 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 141 gültig von 01.02.2013 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §861 ABGB §862 EheG §80 ABGB § 861 heute ABGB § 861 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 862 heute ABGB § 862 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/19... mehr lesen...
Der auf eine monatliche Unterhaltszahlung im Ausmaß von 20% des jeweiligen Dienst- oder Arbeitseinkommens des Beklagten gerichteten Klage zufolge habe dieser in dem Rechtsstreit, der zur Scheidung der zwischen den Streitteilen bestandenen Ehe führte, erklärt, er werde seine Prozeßgegnerin, obwohl sie in auskömmlichen Verhältnissen lebe, die es ihr gestatteten, eine Eigentumswohnung zu besitzen und ein Auto zu halten, nach der Scheidung der Ehe mit 20% seines Einkommens alimentieren.... mehr lesen...