Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Dehn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei E***** L*****, vertreten durch Dr. Christian Strobl, Rechtsanwalt in Hartberg, wider die beklagte und widerklagende Partei S... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Dr. Harald Hubert S*****, geboren am ***** in *****, vertreten durch Mag. Martin Hengstschläger, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte und widerklagende Partei Barbara S*****, geboren am ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht bestätigte die Abweisung der wechselseitigen von beiden Streitteilen auf schuldhaft gesetzte Eheverfehlungen gemäß § 49 EheG gestützten Klagen der Streitteile sowie die Scheidung der Ehe wegen mehr als dreijähriger Auflösung der häuslichen Gemeinschaft nach § 55 Abs 1 EheG unter gleichzeitiger Abweisung des auf Feststellung des überwiegenden Zerrüttungsverschuldens nach § 61 Abs 3 EheG zu Lasten des Klägers gestellten Antrags der Beklagten. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Sabine H*****, vertreten durch Dr. Hannes Lederer, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen di... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Rosemarie S*****, vertreten durch Sattlegger, Dorninger, Steiner & Partner, Anwaltssocietät in Linz, gegen die beklagte Partei Manfred Karl S*****, vertreten durch Prof. Haslinger & Par... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Scheidung der am 15. 4. 2003 mit der Beklagten geschlossenen Ehe, der keine Kinder entstammen, aus dem Alleinverschulden der Beklagten. Diese verhalte sich ihm gegenüber schon seit längerer Zeit lieblos, beschimpfe ihn auf ordinärste Weise, sei sehr aggressiv und habe ihn lautstark angeschrien und ihm auch Ohrfeigen versetzt. Die Beklagte habe ihn öfter ausgesperrt, sodass er bei seiner Schwester habe nächtigen müssen. Die Beklagte beantra... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1EheG §60
Rechtssatz: Die Verschuldenszumessung bei der Scheidung erfolgt nach den Umständen des Einzelfalls und kann in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage begründen (vergleiche 10 Ob 66/97x; 9 Ob 121/01m; 6 Ob 271/01y; 8 Ob 142/03w uva). Entscheidungstexte 8 Ob 94/04p Entscheidungstext OGH 20.10.2004 8 Ob 94/04p 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EheG §60ZPO §502 Abs1
Rechtssatz: Welchem Ehepartner Eheverfehlungen zur Last fallen und welchen das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft, ist eine Frage des konkreten Einzelfalles, die - von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen - nicht als erheblich iSd § 502 Abs 1 ZPO zu beurteilen ist. Entscheidungstexte 5 Ob 160/03w Entscheidungstext OGH 09.09.2003 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verlangt von der Beklagten aufgrund eines abgeschlossenen Versicherungsvertrages S 12,006.508,- s.A., wobei sie ihren Anspruch unter anderem auch darauf stützt, daß ihre Hypothekargläubigerin, die Sparkasse Neuhofen/Krems, ihr die vinkulierte Forderung im Sinne des § 102 VersVG gegen die Beklagte zediert habe. Die Beklagte machte Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzungen geltend und wendete ferner ein, auch auf § 102 VersVG könne die Klägerin ihren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 31. Jänner 1962 geborene Klägerin und der am 12. November 1959 geborene Beklagte haben am 24. November 1984 vor dem Standesamt St. Georgen im Attergau die Ehe geschlossen. Es handelte sich beiderseits um die erste Ehe. Durch die Eheschließung wurde die am 10. Jänner 1984 geborene Tochter der Streitteile Barbara legitimiert; am 10. September 1985 wurde der Sohn Franz als zweites Kind der Streitteile geboren. Die Klägerin und der Beklagte sind österreichi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 21.Februar 1983 die Ehe, welcher zwei am 30.Juli 1983 sowie am 23.September 1985 geborene Kinder entstammen. Für die Klägerin war dies die erste, für den Beklagten die zweite Ehe. Seit November 1986 war der Klägerin bekannt, daß der Beklagte sexuelle Beziehungen zu einer anderen Frau unterhielt. Nachdem die Klägerin diese Frau aufgesucht und mit ihr gesprochen hatte, kam es zu keinen weiteren ehewidrigen Beziehungen zwischen dieser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile hatten bereits am 26. April 1964 die Ehe geschlossen, der der 1964 geborene Sohn Thomas entstammt und die am 24. Mai 1968 aus dem Verschulden des nunmehrigen Klägers und Widerbeklagten (in der Folge: Kläger) geschieden worden war. Am 18. Februar 1974 heirateten die Streitteile neuerlich. Mit der am 6. November 1985 eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Scheidung aus dem Verschulden der Beklagten und Widerklägerin (in der Folge: Beklagte). E... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 4.7.1984, 14 Cg 249/82, aus dem Verschulden des Beklagten und jetzigen Antragsgegners geschieden; die Frage des Unterhaltes und der Kosten blieb dem Endurteil vorbehalten. Das Teilurteil wurde der Antragstellerin am 4.7.1984 zugestellt. Die vom Beklagten dagegen erhobene Berufung wurde vom Oberlandesgericht Linz mit Beschluß vom 10.1.1985 als verspätet zurückgewiesen. Dieser Beschluß wurde de... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte Ehescheidung aus den Gründen des § 49, allenfalls des § 50 EheG, und machte als Eheverfehlungen insbesondere Trunksucht, Mißhandlungen, Beschimpfungen und Unterhaltsverletzung des Beklagten geltend. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens, bestritt die ihm vorgeworfenen Verfehlungen und wendete überdies ein, es treffe ihn jedenfalls kein Verschulden im Sinne des § 50 EheG. Hilfsweise stellte er einen Mitschuldantrag. Das Erstgeric... mehr lesen...