Begründung: Der Kläger ist der Sohn des am 3. 4. 2002 verstorbenen Johann A*****, der am 3. 6. 1995 seine zweite Ehe mit der Beklagten geschlossen hatte. Am 2. 11. 1999 brachte diese beim Distriktgericht Prag in der Tschechischen Republik zu 8 C 613/99 eine Scheidungsklage ein, nachdem am 5. 6. 1999 bereits der Erblasser seinerseits eine Scheidungsklage beim Bezirksgericht Bad Aussee zu 1 C 10/01a gegen die Beklagte eingebracht hatte. Letzteres Verfahren wurde mit Beschluss vom 22... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 8. 6. 1962 vor dem Standesamt Linz die Ehe. Der Antragsgegner ist Österreicher. Die Antragstellerin erwarb die österreichische Staatsbürgerschaft mit der Eheschließung. Sie ist seither österreichische und deutsche Staatsbürgerin. Die Ehegatten hatten in Österreich nie einen gemeinsamen Wohnsitz. Der Antragsgegner lebte bereits seit 1961 in Deutschland. Dort errichteten die Streitteile 1964 ihren gemeinsamen Wohnsitz. Mit Urteil des Amtsgerich... mehr lesen...
Norm: EheG §24 EheG § 24 heute EheG § 24 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 EheG § 24 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Ob zur Zeit der Eheschließung einer der beiden Ehegatten... mehr lesen...
Norm: EheG §24 EheG § 24 heute EheG § 24 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 EheG § 24 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Auf den schlechten Glauben oder auf Verschulden bei Herb... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HIII6 ZPO §508a 4.DVEheG §24 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig v... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da der Kläger die Berechtigung seiner außerordentlichen Revision ausschließlich auf die Scheidung nach pakistanischem Recht, die nach seiner Meinung auch in Österreich Rechtswirksamkeit entfalten soll, gestützt hat, weshalb er begehrt, daß der Ausspruch seines Alleinverschuldens zu entfallen habe und festgestellt werde, daß die Ehe mit Wirkung vom 9.5.1995 als geschieden zu betrachten sei, ist die außerordentliche ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Marina R*****, vertreten durch Dr.Michael Lackner, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die beklagte Partei Miodrag R*****, wegen Ehescheidung infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der klagenden Part... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §13 EheG §8 EheG §24 EheG § 8 heute EheG § 8 gültig ab 01.08.1938 EheG § 24 heute EheG § 24 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1990 österreichische Staatsbürgerin. Sie begehrt die Scheidung der mit dem Beklagten, der nach wie vor Staatsbürger der Volksrepublik China ist, am 8.9.1992 vor der Stadtregierung Wenzhou/Provinz Zhejiang in der Volksrepublik China und am 22.12.1992 vor dem Standesamt Bad Reichenhall, Deutschland, geschlossenen Ehe. Anläßlich der Eheschließung in China sei das (vom Magistrat der Stadt Salzburg ausgestellte) Ehefähigkeitszeugnis der Klägerin... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §24
Rechtssatz: Eine im Ausland gefällte Eheentscheidung ist in Österreich wirkungslos, solange sie hier nicht anerkannt ist. Entscheidungstexte 1 Ob 544/93 Entscheidungstext OGH 25.05.1993 1 Ob 544/93 1 Ob 17/05i Entscheidungstext OGH 22.02.2005 1 Ob 17/05i Beisatz: Diese Rechtslage gilt aber für ausl... mehr lesen...
Norm: EheG §95 4.DVEheG §24 EheG § 95 heute EheG § 95 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz:
Die an die formelle Rechtskraft der ausländischen Eheentscheidung - die stets nach der lex fori zu beurteilen ist - geknüpften Rechtswirkungen treten erst ein,... mehr lesen...
Begründung: Das Amtsgericht L***** schied die am 12.12.1980 vor dem Standesamt H***** geschlossene Ehe der Parteien gemäß § 55 EheG; dieses Urteil vom 14.4.1989 ist seit 27.6.1989 rechtskräftig. Das Amtsgericht L***** schied die am 12.12.1980 vor dem Standesamt H***** geschlossene Ehe der Parteien gemäß Paragraph 55, EheG; dieses Urteil vom 14.4.1989 ist seit 27.6.1989 rechtskräftig. Der Bundesminister für Justiz stellte über Begehren der Antragstellerin mit Bescheid vom 2.10.1... mehr lesen...
Im Verfahren 24 Cg 250/76 des Erstgerichtes wurde die Ehe der Streitteile am 25. 11. 1976 rechtskräftig aus dem Alleinverschulden des Ehemannes geschieden. Mit der am 31. Juli 1981 eingebrachten Klage begehrt der Kläger unter Punkt 1 des Urteilsantrages die Bewilligung der Wiederaufnahme des Scheidungsverfahrens und führt zur Begründung: aus, es stehe zufolge zwischenzeitig geführten Ehelichkeitsbestreitungsprozesses fest, daß die Beklagte Ehebruch begangen habe. Dieser Umstand sei... mehr lesen...
Norm: EheG §24 ZPO §530 E1 EheG § 24 heute EheG § 24 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 EheG § 24 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.2009 ZPO § 530 heute ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §24dZPO §328 Abs1 Z4
Rechtssatz:
BMJ 28.8.1975, Zl 724.894/7-I-10/75 1) Die Antragsberechtigung des Amtes der Landesregierung ist gegeben, weil dieses eine Vorfrage zu beurteilen hätte, die mit der Anerkennung einer ausländischen Eheentscheidung zusammenhängt, worüber aber nur das BMJ befinden kann. 2) Urteile, womit die Überschreibung einer kirchlichen Ehe in die zivilen Standesregister für nichtig erklärt wird, f... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §24.DVEheG §24
Rechtssatz:
Gehörten zur Zeit der Entscheidung beide Ehegatten dem Staat an, dessen Gerichte das Erkenntnis auf Scheidung von Tisch und Bett (Trennung auf unbestimmte Zeit) gefällt haben, hängt die Anerkennung der Entscheidung gemäß § 24 Abs 4 der 4.DVEheG nicht davon ab, daß vom BMJ eine Feststellung nach § 24 Abs 1 dieser Verordnung getroffen ist. Gehörten zur Zeit der Entscheidung beide Ehegatten dem ... mehr lesen...
Die Streitteile haben am 15. August 1938 vor dem Zivilstandeskreis Z die Ehe geschlossen. Zur Zeit der Erhebung der gegenständlichen Scheidungsklage waren beide Ehegatten Schweizer Staatsbürger. Dem Kläger wurde mit Wirkung vom 15. Jänner 1973 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Die Streitteile hatten einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Z. Der gewöhnliche Aufenthalt der Beklagten ist noch immer Z, der Kläger wohnt seit 30. August 1950 in M, also in Österreich... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §24 EheG §55 JN §76 IIBdZPO §605bdZPO §616 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978 JN § 76 heute JN § 76 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Gerold H ist der uneheliche Sohn der österreichischen Staatsbürgerin Erika H; der Vater ist nicht bekannt. Gerold H befindet sich seit 13. 10. 1965 bei den niederländischen Staatsbürgern und Ehegatten Albertus H und Rosalia N in H, Niederlande, in Pflege und Erziehung. Seit 1967 ist Albertus H Vormund des Kindes, seine Frau Mitvormund. Mit rechtskräftigem Urteil des Landgerichtes Almelo (Niederlande) vom 22. 6. 1970 wurde nach Einholung von Gutachten des Zentralen Adoptionsrates und... mehr lesen...
Norm: EheG §24 EheG § 24 heute EheG § 24 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 EheG § 24 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.2009
Rechtssatz: § 24 EheG setzt nur voraus, daß die erste Ehe zur Zeit d... mehr lesen...
Der am 4. Februar 1924 geborene Erstbeklagte schloß am 3. Juli 1948 in Budapest mit Angyalka Maria geb M die Ehe. Im Dezember 1952 kam der Erstbeklagte allein nach Österreich. Seine damalige Ehefrau blieb in Budapest. Am 3. April 1954 brachte der Erstbeklagte zu 2 Cg .../54 des Landesgerichtes Salzburg gegen seine Ehefrau eine auf den Scheidungsgrund des § 55 EheG gestützte Ehescheidungsklage ein. Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 26. April 1954 wurde die zwischen dem E... mehr lesen...
Norm: ABGB §33 ff EheG §24 EheG §28 ABGB § 33 heute ABGB § 33 gültig ab 01.01.1812 EheG § 24 heute EheG § 24 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §24Vollstreckungsvertrag Österreich - Schweiz Art1 Abs1 Z1
Rechtssatz:
BMJ 17.3.1967, Z 424.548-70/67; 1.6.1967, Z 424.603-7a/67 BMJ 17.3.1967, Ziffer 424 Punkt 548 -, 70 /, 67,; 1.6.1967, Ziffer 424 Punkt 603 -, 7 a, /, 67 Die Frage, ob das Ehescheidungsurteil eines Schweizer Gerichtes in Österreich anzuerkennen ist, ist in erster Linie nach den Bestimmungen des Vollstreckungsvertrages Österreich - Schweiz, zu prü... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §24 JN §76 Abs3 Z1 IIB JN § 76 heute JN § 76 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 JN § 76 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 70/1985
Rechtssatz:
... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §24
Rechtssatz:
BMJ 10.1.1967, Z 424.470-7a/66 BMJ 10.1.1967, Ziffer 424 Punkt 470 -, 7 a, /, 66 Das BMJ hat nicht zu entscheiden, ob eine ausländische Entscheidung in Österreich anerkannt wird, sondern entweder festzustellen, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind, oder den Antrag abzuweisen.
Entscheidungstexte BMJ 7/66 Ents... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §24
Rechtssatz:
BMJ 10.1.1967, Z 424.470-7a/66 BMJ 10.1.1967, Ziffer 424 Punkt 470 -, 7 a, /, 66 Im Jahre 1936 stand in Österreich § 81 Z 3 EO in Kraft, wonach ausländische Entscheidungen über den Personenstand eines Österreichers im Inland nicht anerkannt werden konnten. Es bestand daher damals die ausschließliche inländische Gerichtsbarkeit in Personenstandssachen österreichischer Staatsbürger, so daß ein ausländ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §24
Rechtssatz:
BMJ 10.1.1967, Z 424.470-7a/66 BMJ 10.1.1967, Ziffer 424 Punkt 470 -, 7 a, /, 66 Bei der Prüfung des Versagungsgrundes des § 328 Abs 1 Z 1 dZPO ist von der Rechtslage zur Zeit des ausländischen Eheverfahrens auszugehen. Es ist dabei zu prüfen, ob unter Zugrundelegung der inländischen Rechtsordnung zu dieser Zeit etwa die inländische ausschließliche Zuständigkeit gegeben war, verneinendenfalls, ob da... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §24Vollstreckungsvertrag Österreich - Schweiz Art1 Abs2
Rechtssatz:
BMJ 10.1.1967, Z 424.470-7a/66 BMJ 10.1.1967, Ziffer 424 Punkt 470 -, 7 a, /, 66 Einer der Anwendungsfälle der Vorbehaltsklausel des § 328 Abs 1 Z 4 dZPO ist der, daß der Anerkennung eine bereits rechtskräftige inländische Entscheidung in derselben Sache entgegensteht. Daß dies zur Versagung der Anerkennung eines ausländischen Urteiles führt, kommt... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §24 EheG §115 EheG § 115 heute EheG § 115 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
BMJ 10.1.1967, Z 424.470-7a/66 BMJ 10.1.1967, Ziffer 424 Punkt 470 -, 7 a, /, 66 Zufolge der mit Urteil des LG Salzburg vom 22.05.1928 ausgesprochenen Scheidung der Ehe von Tisch und Bett un... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §24
Rechtssatz:
Bei den nach dieser Gesetzesstelle ergehenden Bescheiden des BMJ handelt es sich um ex nunc wirkende Feststellungsbescheide (vgl SZ 32/144 im Text). Bei den nach dieser Gesetzesstelle ergehenden Bescheiden des BMJ handelt es sich um ex nunc wirkende Feststellungsbescheide vergleiche SZ 32/144 im Text).
Entscheidungstexte 6 Nd 67/66 Entscheid... mehr lesen...