RS OGH 2018/9/25 2Ob567/82, 4Ob163/18a

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Veröffentlicht am 21.09.1982
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Rechtssatz

Die im Falle einer Aufhebung des Scheidungsurteiles bzw Abweisung der Scheidungsklage gemäß § 24 EheG eintretende Rechtsfolge einer Doppelehe des Wiederaufnahmsklägers und damit der Nichtigkeit seiner zweiten Ehe ist in der Gesetzeslage begründet.Die im Falle einer Aufhebung des Scheidungsurteiles bzw Abweisung der Scheidungsklage gemäß Paragraph 24, EheG eintretende Rechtsfolge einer Doppelehe des Wiederaufnahmsklägers und damit der Nichtigkeit seiner zweiten Ehe ist in der Gesetzeslage begründet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0044459

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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