Wie bereits aus dem hg. Verfahren Zl. 91/15/0067 bekannt und auch zwischen den Parteien des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unstrittig ist, veräußerte der Beschwerdeführer, ein Versicherungsmakler, im Jahre 1988 einen Kundenstock, wobei er darüber der Erwerberin am 30. November 1988 eine Rechnung in Höhe von S 5 Millionen plus 20 % USt (= S 1 Million) ausstellte. Strittig ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob diese Veräußerung - wie es der Beschwerdeführer anstr... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z13;
Rechtssatz: Versicherungsvertretern werden Versicherungsmaklern gleichgehalten (Hinweis E 20.1.1992, 91/15/0067). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150156.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs1;UStG 1972 §6 Z13;UStG 1972 §6 Z8 litb;
Rechtssatz: Mit der Veräußerung eines Kundenstockes, eines Gegenstandes iSd § 3 Abs 1 UStG 1972, tritt der Erwerber dieses Objektes kraft Singularsukzession in die zwischen dem Verkäufer durch Akquisition verschiedener Versicherungsverträge zu den jeweiligen Kunden begonnene Leistungsbeziehung ein. Dies ist mehr als ein ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnet seine Tätigkeit in den Steuererklärungen als "Public Relation Beratung und Journalist". In den Beilagen zur Einkommensteuererklärung 1987 wies er Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus, wobei er Einnahmen aus journalistischer Tätigkeit (S 132.000,--) sowie solche als Konsulent des Fachverbandes X, von Unternehmungen der Zuckerindustrie und der A. GmbH (S 849.920,--) erklärte. Das Finanzamt behandelte die genannten Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;UStG 1972 §6 Z14;VwRallg;
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Journalisten ist dadurch gekennzeichnet, daß eine Person an der Berichterstattung und/oder Kommentierung von aktuellem Geschehen (Neuigkeiten = Tagesereignissen) in Medien - und sei es auch redaktionell - mitwirkt. Unter Tage... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;UStG 1972 §6 Z14;VwRallg;
Rechtssatz: Unter einem Schriftsteller wird jedermann verstanden, der auf irgendeinem Gebiet selbständige Gedanken in Schriftform der Öffentlichkeit übermittelt (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch2, Seite 491; E 5.11.1986,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23;UStG 1972 §6 Z14;VwRallg;
Rechtssatz: Ausführungen zur Abgrenzung journalistischer und schriftstellerischer Tätigkeit von einer gewerblichen Betätigung (gegenständlich Überwachung und Koordinierung der Herstellung einer Broschüre aus Anlaß eines Firmenjubiläums; Hinweis E 2... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht als Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Daneben erzielte er in den Streitjahren Einkünfte aus der Vortrags- und Prüfungstätigkeit über Buchhaltung am Wirtschaftsförderungsinstitut der Kammer der gewerblichen Wirtschaft Wien (kurz: WIFI). Strittig ist, ob diese Umsätze als Ausfluß einer schriftstellerischen Tätigkeit gemäß § 6 Z. 14 UStG 1972 unecht steuerbefreit sind bzw. die Einkommensteuer für diese Einkünfte g... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §10 Abs2 Z17;UStG 1972 §10 Abs2 Z7;UStG 1972 §6 Z14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0217 E 17. Februar 1988 RS 2 Stammrechtssatz Werden schriftliche Unterlagen FÜR eine Vortragstätigkeit verfaßt, so liegt primär nicht eine schriftstellerische Tätigkeit vor, sondern steht die Vortragstätigkeit im Vordergrund der erbrachten Leistung, für die die Erstellung der ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/13/0007 E 22. Februar 1984 VwSlg 5864 F/1984 RS 1 Stammrechtssatz Entfaltet der Schriftsteller eine Vortragstätigkeit, die sich vollkommen im Rahmen seines bereits in Schriftform vor die Öffentlichkeit getragenen Gedankengutes bewegt, so kann diese Tätigkeit noch als unmittelbarer Ausfluß der Tätigkeit als Schriftsteller an... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0186 E 15. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Als Schriftsteller iSd § 6 Z 14 UStG 1972 gilt grunsätzlich derjenige, der eigene Gedanken in Schriftform vor die Öffentlichkeit bringt; dabei ist es nicht erforderlich, daß das Geschriebene einen wissenschaftlichen oder kulturellen Wert aufweist oder sich durch vollendete D... mehr lesen...
Anläßlich einer am 4. November 1988 abgeschlossenen abgabenbehördlichen Prüfung im Betrieb der Beschwerdeführerin vertrat die Prüferin die Rechtsansicht, daß für die im Rahmen des "XY" ausgeführten Umsätze - es handle sich um die Erteilung von Nachhilfeunterricht und um die Abhaltung von "Paukerkursen (Lernhilfekursen)" in den Schulferien - die Steuerbefreiung des § 6 Z 11 UStG nicht gebühre, weil diese Tätigkeit keine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit darstelle. Das Fin... mehr lesen...
Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/05 88/15/0042 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Bildungseinrichtung eine einer öffentlichen Schule vergleichbare Tätigkeit ausübt, ist anhand des Lehrstoffes zu beurteilen. Eine Vergleichbarkeit des Lehrstoffes liegt nicht schon dann vor, wenn in einer Einrichtung iSd § 6 Z 11 UStG 1972 einzelne Gegenstände unterrichtet werden, die zum Lehrstoff öffentlicher Schulen gehören. Es ist vielmehr erforderlich, daß der Lehrstoff in den un... mehr lesen...
Rechtssatz: Zur Vergleichbarkeit mit der Tätigkeit öffentlicher Schulen genügt die Unterstützung von Schülern in sogenannten "Lernhilfekursen" bei der Erreichung ihres Lernzieles an einer Höheren Schule oder Maturaschule nicht. Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Beachte Alter Stammrechtssatz (vor Entscheidungsdatum 1. Jänner 1990): 84/15/0001 E 17. März 1986 VwSlg 6091 F/1986 RS 6; (RIS: AStRS) Rechtssatz: Auch der Untericht in kleineren Gruppen, wobei der gesamte Stoff eines bestimmten Gegenstandes klar verständlich durchgenommen wird, kann lediglich Nachhilfeunterricht darstellen. Entscheidend ist, daß er zusätzlich zu einem regulär besuchten Unterricht als Unterstützung bei der Erreichung des dort geforderten Lernzieles besucht wird. ... mehr lesen...
Am 14. Dezember 1990 wurde dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (im folgenden: Finanzamt) angezeigt, daß die Beschwerdeführer mit der X registrierte Genossenschaft m.b.H. (im folgenden: X oder Genossenschaft) am 13. Dezember 1990 einen Anwartschaftsvertrag betreffend die Wohnung Top Nr. 6 in M, A-Gasse, zu einer Gegenleistung von S 3,021.012,-- abgeschlossen hätten. Dieser Anzeige wurde der Anwartschaftsvertrag angeschlossen, der u.a. nachstehenden Inhalt hat: ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955;GrEStG 1987;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036
Rechtssatz: Dem GrEStG ist eine dem § 6 Z 9 lit a UStG 1972 - wonach die Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 GrEStG 1955 umsatzsteuerfrei sind - reziproke Bestimmung fremd (Hinweis E 3.6.1982, 81/16... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/14 90/16/0103 3 Stammrechtssatz Dem Bauherrn obliegt es, das zu errichtende Haus zu planen und zu gestalten, der Baubehö... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0112 3 Stammrechtssatz Der Begriff "Bauherr" ist für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer grundsätzlich e... mehr lesen...
Der unter seiner protokollierten Einzelfirma ein Hausverwaltungsunternehmen betreibende Mitbeteiligte erhielt in den Streitjahren im Zusammenhang mit der Versicherung von in der Verwaltung seines Unternehmens stehenden Häusern von verschiedenen Versicherungsgesellschaften Provisionszahlungen, für die er die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Z 13 UStG in Anspruch nahm. Anläßlich einer auch die Umsatzsteuer für die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung vertrat der Prüfer die Ansicht... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1002;UStG 1972 §6 Z13;
Rechtssatz: Nach der Lehre sind auch Umsätze aus der Tätigkeit eines VersicherungsMÄKLERS durch § 6 Z 13 UStG 1972 von der Umsatzsteuer (unecht) befreit. Um als Versicherungsmäkler angesehen werden zu können, bedarf es der VERMITTLUNG von Versicherungsverträgen. Davon kann aber dann nicht die Rede sei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Architekt. Er ermittelt seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1974 bis 1977 traf der Prüfer unter anderem die Feststellung, daß Architektenhonorare im Ausmaß von S 416.670,-- (netto) im Jahr 1975 und S 711.520,-- (netto) im Jahr 1976 nicht erklärt worden seien; der Prüfer rechnete diese Beträge den Einnahmen hinzu. Das Finanzamt folgte den Prüfungsfeststellungen und erließ entsprechende Abgabenbes... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §12 Abs3 Z1;UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §6 Z9 lita;UStG 1972 §6;
Rechtssatz: Bei den im § 6 UStG 1972 normierten Umsatzsteuerbefreiungen handelt es sich nicht um Begünstigungen, die nach Wahl des Abgabepflichtigen in Anspruch genommen werden können oder auf die verzichtet werden kann (etwa um in den Genuß eines höheren Vorsteuerabzuges zu gela... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine KG, deren Kommanditistin (die W-GmbH) unter anderem treuhändig, Kommanditanteile für 523 Kommanditisten (Treugeber) hält. Die Begründung: dieser Treuhandschaften erfolgt unstrittig so, daß zwischen der Treuhandkommanditistin und dem jeweiligen Treugeber ein Treuhandvertrag abgeschlossen wird, wobei der Treugeber die Treuhandkommanditistin beauftragt, im eigenen Namen aber für Rechnung des Treuhänders eine Kommanditbeteiligung an der KG einzugehen, die Be... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z8 lite;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 6 Z 8 lit e UStG 1972 zählt zu den Fällen der sogenannten unechten Steuerbefreiungen (Hinweis Doralt-Ruppe, Grundriß des Österreichischen Steuerrechts I4, 334). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991150142.X01 Im RIS seit 23.04.1992 mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §6 Z8 lite;
Rechtssatz: "Bedient sich eine KG der Tätigkeit eines Vermittlers zur Akquisition von Kommanditbeteiligungen, so ist ihr betreffend die Provsionsrechnungen gem § 12 Abs 3 Z 2 UStG 1972 iVm § 6 Z 8 lit e UStG 1972 der Vorsteuerabzug versagt". European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:199115014... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat den Beschwerdeführer für die Streitjahre zur Umsatzsteuer von Honoraren für seine selbständige Arbeit als Schriftleiter einer periodischen Fachzeitschrift auf einem Teilgebiet des Rechtes herangezogen und die vom Beschwerdeführer geltend gemachte unechte Steuerbefreiung gemäß § 6 Z. 14 UStG 1972 als Journalist mit der Begründung: nicht anerkannt, die in der Zeitschrift veröffentlichten Beiträge seien letztlich rechtstheoretischer Natur und stellten demnach kein... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z14;
Rechtssatz: Ausf zum Begriff "Journalist" und "Tätigkeit als Journalist" sowie "Tagesereignis". - Auch der Schriftleiter (= Redakteur) einer juristischen Fachzeitschrift entfaltet grundsätzlich eine Tätigkeit als Journalist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992140002.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Tabak-Trafik in Wien. Wie insbesondere aus einer Beilage zur Umsatzsteuererklärung für 1984 ersichtlich ist, wurde die Aufteilung des Gesamtumsatzes auf "unecht befreite" Umsätze, auf Umsätze, die einem Steuersatz von 10 % unterliegen, sowie auf Umsätze, die mit einem Steuersatz von 20 % zu versteuern sind, kalkulatorisch ermittelt. So wurden die "unecht befreiten" Umsätze und die Umsätze, die einem Steuersatz von 10 % unterliegen, durch Anwendung vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2;UStG 1972 §18 Abs7;UStG 1972 §6;
Rechtssatz: Wenn die Behörde dem in keiner Weise näher begründeten Begehren nach verhältnismäßiger Aufteilung der bei der Nachkalkulation festgestellten Beträge an verkürzten Einnahmen auf die Umsätze aus den einzelnen Warengruppen deswegen nicht entsprochen hat, wei... mehr lesen...