Die Beschwerdeführerin erhob gegen den erklärungsgemäß ergangenen Umsatzsteuerbescheid 1994 Berufung mit der Begründung: , auf Grund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (1. Juli 1982, Rs 222/81) seien Verzugszinsen als Schadenersatz und somit bei der Umsatzsteuer nicht steuerbar anzusehen. Die Beschwerdeführerin vertrat die Ansicht, daß "Urteile des genannten Gerichtshofes" nicht erst ab dem per Jänner 1995 erfolgten Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, sondern ber... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1N001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: 11994N002 EU-Beitrittsvertrag Akte Art2 Abs2;11994NN06 EU-Beitrittsvertrag Anh6;AVG §56;BAO §4 Abs1;EURallg;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/13/0096 E 4. November 1998 96/13/0118 E ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 7. Oktober/16. November 1987 erwarb der Beschwerdeführer von der Alleineigentümerin IS 38/3000 Anteile an der Liegenschaft EZ 271 KG S, Gerichtsbezirk G, samt dem auf dieser Liegenschaft stehenden Hotel "Viktoria" um den Kaufpreis von S 41.610,--. Mit Bescheid vom 30. November 1987 wurde die Grunderwerbsteuer von einer Bemessungsgrundlage von S 41.610,-- vorgeschrieben. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten be... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5;UStG 1972;UStG 1994;
Rechtssatz: Die Umsatzsteuer zählt nach stRsp zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996160135.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beschwerdeführende Hausgemeinschaft (idF: Hausgemeinschaft), bestehend aus den jeweiligen Hälfteeigentümern EJ und WH an einem Mietwohngrundstück in G und einem Mietwohngrundstück in F, erzielte Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen. Mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 14. Mai 1987 wurde das Mietwohngrundstück in G parifiziert und mit Beschluß vom 3. Juli 1987 Wohnungseigentum begründet. EJ und WH erlangten Wohnungseigentum an jeweils drei Eigentumswohnungen. Eine ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §3 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: In der unentgeltlichen Einräumung von Wohnungseigentum durch eine Miteigentümergemeinschaft an den jeweiligen Wohnungseigentümer ist keine umsatzsteuerbare Lieferung zu erblicken (Hinweis E 22.4.1991, 90/15/0126, 0127). European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 6 Z 9 lit a UStG 1972 ist nicht nur dann erfüllt, wenn das gesamte Grundstück durch den oder die Eigentümer veräußert wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1994150087.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Lehrer, war in den Streitjahren Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft und erklärte darüber hinaus u.a. auch noch Umsätze und Einkünfte aus selbständig ausgeübter Schilehrertätigkeit und aus Vermietung und Verpachtung. Nach den Ergebnissen einer die wirtschaftlichen Aktivitäten des Beschwerdeführers in den Jahren 1987 bis 1990 erfassenden abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt nach Wiederaufnahme der Umsatz- und Einkommensteuerverfahren für die Ja... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z11;
Rechtssatz: Mit der bloßen Unterweisung in der Fertigkeit des Schilaufes wird eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit nicht ausgeübt, weil eine solche Vergleichbarkeit ein Lehrangebot erfordert, mit welchem sich der Lehrstoff in den von der betroffenen Einrichtung unterrichteten Gegenständen auch dem Umfang und dem Lehrziel nach jenem von öffent... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Ausgehend von einer im Cafehausbetrieb des Beschwerdeführers durchgeführten Getränkesteuerprüfung setzte der Magistrat der Landeshauptstadt Innsbruck mit Bescheid vom 14. September 1992 für den Zeitraum vom 1. Jänner 1986 bis 31. Dezember 1991 unter Abzug der selbst bemessenen Abgabe die Getränkesteuer mit S 90.073,-- zuzüglich Säumniszuschlag in Höhe von 2 %, das sind S 1.801,--, sohin zusammen S 91.874,-- fest. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung machte der Beschw... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs3 Z1;UStG 1972 §6 Z10;
Rechtssatz: Bei der Befreiung gem § 6 Z 10 UStG 1972 handelt es sich um eine sogenannte "unechte" Umsatzsteuerbefreiung, weil hinsichtlich der somit nicht steuerpflichtigen Umsätze gem § 12 Abs 3 Z 1 UStG 1972 der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:199516... mehr lesen...
Index: L37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Tirol32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir;UStG 1972 §12 Abs3 Z1;UStG 1972 §6 Z10;
Rechtssatz: Für eine Bedachtnahme darauf, ob der Abgabepflichtige (er ist gem § 6 Z 10 UStG 1972 von der Umsatzsteuer befreit) vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht, bietet das Tir Getränke- und SpeiseeissteuerG keine Handhabe. Es entspricht schließlich dem ... mehr lesen...
Index: L37017 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Tirol32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: Getränke- und SpeiseeissteuerG Tir §2 Abs2;UStG 1972 §12 Abs3 Z1;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §6 Z10;
Rechtssatz: § 2 Abs 2 Tir Getränke- und SpeiseeissteuerG 1973 spricht unmißverständlich von dem dem Letztverbraucher "in Rechnung gestellten" Entgelt, wovon bestimmte Entgeltbestandteile abgezogen werden können. Der Abzugsposten Umsatz... mehr lesen...
Die C-AG, die S-GmbH und eine weitere Kapitalgesellschaft gründeten im September 1986 die beschwerdeführende OHG. Die C-AG und die S-GmbH fungierten in der Folge als Treuhänderinnen, die es Anlegern ("Hausanteilscheinzeichnern") ermöglichten, sich an der Beschwerdeführerin als Gesellschafter zu beteiligen. Im Zuge einer Buch- und Betriebsprüfung gelangte der Prüfer zur Auffassung, die Beschwerdeführerin habe für den Zeitraum 1985 bis 1989 Vorsteuern zu Unrecht geltend gemacht. Es ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §6 Z8 lite; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0078 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Soweit Rechnungen, hinsichtlich derer der Vorsteuerabzug versagt wurde, Provisionen für die Akquisition von OHG-Beteiligungen betreffen, konnte die Abgabenbehörde frei von Rechtsirrtum den Ausschlußtatbestand nach § 12 Abs 3 Z 2 UStG ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §6 Z8 lite; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0078 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Im konkreten Fall gründeten eine AG, eine GmbH und eine weitere Kapitalgesellschaft eine OHG. Die AG und die GmbH fungierten in der Folge als Treuhänderinnen, die es Anlegern ("Hausanteilscheinzeichnern") ermöglichten, sich an der OHG... mehr lesen...
In den von der belangten Behörde vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens liegt eine am 20. April 1990 von der Beschwerdeführerin ausgestellte Vollmacht an Rechtsanwalt Dr. Gerhard W., welche diesen im Sinne des gebräuchlichen Rechtsanwaltsvollmachtsformulares dazu bevollmächtigt, sie vor Gerichten, auch gemäß § 31 ZPO und §§ 39 ff sowie 455 StPO, vor allen anderen Behörden, auch gemäß § 26 AVG und § 83 BAO und außerbehördlich zu vertreten, Zustellungen aller Art, auch zu eigenen H... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §103 Abs2;BAO §213;UStG 1994;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/03/08 93/14/0174 2
(hier Umsatzsteuer betroffen) Stammrechtssatz In den Fällen des § 103 Abs 2 BAO ist die Abgabenbehörde nur dann zur Zustellung von Erledigungen an einen (gewillkürten) Vertreter verpflichtet, w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid beurteilte die belangte Behörde die Tätigkeit der Beschwerdeführerin, welche sich in ihren Steuererklärungen als "Journalistin, PR-Beraterin" bezeichnet hatte, im Streitzeitraum 1989 bis 1993 insgesamt als gewerbliche Betätigung (Public Relations Beratung) und nicht, wie von der Beschwerdeführerin angestrebt, als freiberufliche (journalistische) Tätigkeit. Betrachte man die Tätigkeit der Beschwerdeführerin anhand der von ihr zu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §22 Z1 litb;UStG 1972 §6 Z14;
Rechtssatz: Die Tätigkeit des Journalisten ist dadurch gekennzeichnet, daß eine Person an der Berichterstattung und/oder Kommentierung von aktuellem Geschehen (Neuigkeiten = Tagesereignissen) in Medien - und sei es auch redaktionell - mitwirkt (Hinweis E 22.4.1992, 92/14/0002). Unter Tagesgeschehen i... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §22 Z1 litb;UStG 1972 §6 Z14;
Rechtssatz: Als Journalist ist derjenige anzusehen, der, sei es für ein Zeitungsunternehmen, sei es für ein Rundfunkunternehmen, aktuelle Informationen des Tagesgeschehens sammelt und entsprechend verarbeitet, indem er sie in eine zur Weiterverbreitung geeignete Form bringt (Hinweis E 26.9.1985, 85/1... mehr lesen...
In der Umsatzsteuererklärung 1991 bezeichnet der Beschwerdeführer die Art seines Unternehmens mit "Lehrer, Übersetzer"; die Umsätze aus der Unterrichtstätigkeit wies er als gemäß § 6 Z 11 UStG 1972 unecht steuerbefreit aus. Gegen den Umsatzsteuerbescheid, mit welchem das Finanzamt die Umsätze als steuerpflichtig behandelte, brachte er Berufung ein. Er betreibe eine Sprachschule, die besonders von Bediensteten der heimischen Banken in Anspruch genommen werde. Die Lehrpläne würden den V... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/15/0133 E 29. November 1984 RS 5 Stammrechtssatz Den Nachweis, daß eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird, hat der Steuerpflichtige zu führen (Hinweis E 21.6.1977, 1566/76, E 23.10.1980, 202/79). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/05 88/15/0042 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Bildungseinrichtung eine einer öffentlichen Schule vergleichbare Tätigkeit ausübt, ist anhand des Lehrstoffes zu beurteilen. Eine Vergleichbarkeit des Lehrstoffes liegt nicht schon dann vor, wenn in einer Einrichtung iSd § 6 Z 11 UStG 1972 einzelne Gegenstände ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z11;
Rechtssatz: Ob eine Bildungseinrichtung iSd § 6 Z 11 UStG 1972 eine der öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausübt, ist anhand des Lehrstoffes zu beurteilen (Hinweis E 17.3.1986, 84/15/0001, VwSlg 6091 F/1986) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995140126.X01 Im RIS seit 2... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Absolvent des Konservatoriums für Musik in Wien und hat im Jahre 1950 die staatliche Musiklehrerprüfung abgelegt, mit welcher er die Lehrbefähigung für den Unterricht aus Klavier an Konservatorien und Musikschulen sowie für den Privatunterricht erlangt hat. Er erteilte auf Grund dieser Befähigung Privatunterricht für Klavier, Orgel und Akkordeon; in den Streitjahren war seine Tochter bei ihm als Musiklehrerin angestellt. Der Unterricht wird entweder in der Woh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §303 Abs4;UStG 1972 §6 Z11;
Rechtssatz: Maßgebend für die Beurteilung des Neuhervorkommens von Tatsachen iSd § 303 Abs 4 BAO ist unter dem Gesichtspunkt der Relevanz des betroffenen Verfahrens allein der Wissensstand des Finanzamtes über die für die Besteuerung bedeutsamen tatsächlichen Verhältnisse der betroffenen Besteuerungs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;UStG 1972 §6;
Rechtssatz: Wird der Abgabepflichtige im Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung in seiner Ansicht von der Berechtigung der geltend gemachten Umsatzsteuerbefreiung bestärkt, dann muß ihm bei gleichbleibender Tätigkeit deren jährlich wiederkehrende eingehende Darstellung zur neuerlichen R... mehr lesen...