RS Vwgh 1993/7/21 91/13/0098

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.07.1993
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §6 Z14;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/13/0007 E 22. Februar 1984 VwSlg 5864 F/1984 RS 1

Stammrechtssatz

Entfaltet der Schriftsteller eine Vortragstätigkeit, die sich vollkommen im Rahmen seines bereits in Schriftform vor die Öffentlichkeit getragenen Gedankengutes bewegt, so kann diese Tätigkeit noch als unmittelbarer Ausfluß der Tätigkeit als Schriftsteller angesehen werden.

Schlagworte

WIFI-Vortragender Vortragstätigkeit Skriptenhonorar Schriftsteller

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130098.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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