Entscheidungen zu § 6 Abs. 1 UStG 1994

Verwaltungsgerichtshof

316 Dokumente

Entscheidungen 211-240 von 316

RS Vwgh 2004/10/20 2000/14/0185

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §829;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §2 Abs1;UStG 1972 §6 Z9a;UStG 1994 §6 Abs1 Z9a;
Rechtssatz: Auch der Erwerb von Miteigentum begründet Volleigentum (Dorazil, Grunderwerbsteuergesetz3, 24). Miteigentum ist rechtlich Eigentum an einem ideellen Anteil. Auch der Miteigentümer hat ein Vollrecht an seinem ideell... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.2004

RS Vwgh 2004/10/20 2000/14/0185

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1;UStG 1972 §6 Z9a;UStG 1994 §6 Abs1 Z9a;
Rechtssatz: Die Einräumung von Miteigentum an Grundstücken und die Übertragung eines Miteigentumsanteils an Grundstücken ist nach Ruppe (UStG2, § 6 Tz. 224) schon im Hinblick auf die grunderwerbsteuerliche Rechtslage als Umsatz eines Grundstücks anzusehen (und nicht etwa als sonstige Leistung in Gestalt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.2004

RS Vwgh 2004/10/20 2000/14/0185

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z9a;UStG 1994 §6 Abs1 Z9a;
Rechtssatz: Die Befreiung iSd § 6 Abs 1 Z 9a UStG 1994 (§ 6 Z 9a UStG 1972) bezieht sich auf die Lieferung von Grundstücken; nicht von der Befreiung umfasst sind sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, wie die Vermietung und Verpachtung oder die Einräumung anderer dinglicher oder obligatorischer Berechtigungen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.2004

RS Vwgh 2004/10/20 2000/14/0185

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §829;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §2 Abs1;UStG 1972 §6 Z9a;UStG 1994 §6 Abs1 Z9a;
Rechtssatz: Auch der Erwerb von Miteigentum begründet Volleigentum (Dorazil, Grunderwerbsteuergesetz3, 24). Miteigentum ist rechtlich Eigentum an einem ideellen Anteil. Auch der Miteigentümer hat ein Vollrecht an seinem ideell... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/6/24 2001/15/0005

In der Niederschrift über eine für den Prüfungszeitraum Jänner 1994 bis März 1997 durchgeführte abgabenbehördliche Kontrolle ist festgehalten, dass der beschwerdeführende Verein in Graz ein Studentenheim betreibe und die Ansicht vertrete, er sei gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993 ("Kinder- und Jugendfürsorge") von der Kommunalsteuer befreit. Der Kontrollbeamte gehe aber davon aus, dass sich der Begriff der Jugendfürsorge nur auf minderjährige Personen beziehe. Soweit die im Studentenheim unte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.06.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/6/24 2001/15/0005

In der Niederschrift über eine für den Prüfungszeitraum Jänner 1994 bis März 1997 durchgeführte abgabenbehördliche Kontrolle ist festgehalten, dass der beschwerdeführende Verein in Graz ein Studentenheim betreibe und die Ansicht vertrete, er sei gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993 ("Kinder- und Jugendfürsorge") von der Kommunalsteuer befreit. Der Kontrollbeamte gehe aber davon aus, dass sich der Begriff der Jugendfürsorge nur auf minderjährige Personen beziehe. Soweit die im Studentenheim unte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.06.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/6/24 2001/15/0005

In der Niederschrift über eine für den Prüfungszeitraum Jänner 1994 bis März 1997 durchgeführte abgabenbehördliche Kontrolle ist festgehalten, dass der beschwerdeführende Verein in Graz ein Studentenheim betreibe und die Ansicht vertrete, er sei gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993 ("Kinder- und Jugendfürsorge") von der Kommunalsteuer befreit. Der Kontrollbeamte gehe aber davon aus, dass sich der Begriff der Jugendfürsorge nur auf minderjährige Personen beziehe. Soweit die im Studentenheim unte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.06.2004

RS Vwgh 2004/6/24 2001/15/0005

Index: 24/02 Jugendgerichtsbarkeit32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: JGG §1 Z2;KommStG 1993 §8 Z2;UStG 1994 §10 Abs1 Z14;UStG 1994 §6 Abs1 Z23;UStG 1994 §6 Abs1 Z25;
Rechtssatz: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 23 UStG 1994 sind umsatzsteuerbefreit "die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.2004

RS Vwgh 2004/6/24 2001/15/0005

Index: 24/02 Jugendgerichtsbarkeit32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: JGG §1 Z2;KommStG 1993 §8 Z2;UStG 1994 §10 Abs1 Z14;UStG 1994 §6 Abs1 Z23;UStG 1994 §6 Abs1 Z25;
Rechtssatz: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 23 UStG 1994 sind umsatzsteuerbefreit "die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.2004

RS Vwgh 2004/6/24 2001/15/0005

Index: 24/02 Jugendgerichtsbarkeit32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: JGG §1 Z2;KommStG 1993 §8 Z2;UStG 1994 §10 Abs1 Z14;UStG 1994 §6 Abs1 Z23;UStG 1994 §6 Abs1 Z25;
Rechtssatz: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 23 UStG 1994 sind umsatzsteuerbefreit "die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.2004

TE Vwgh Beschluss 2004/5/26 2000/14/0021

I. Österreichische Rechtslage Umsätze von gemeinnützigen Vereinigungen (§§ 34 bis 36 der Bundesabgabenordnung), deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, sind in Österreich nach § 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994 (unter Ausschluss des Vorsteuerabzuges) steuerfrei. Dies gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, eines Gewerbebetriebes oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes im Sinne des § 45 Abs. 3 der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.05.2004

TE Vwgh Beschluss 2004/5/26 2000/14/0021

I. Österreichische Rechtslage Umsätze von gemeinnützigen Vereinigungen (§§ 34 bis 36 der Bundesabgabenordnung), deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, sind in Österreich nach § 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994 (unter Ausschluss des Vorsteuerabzuges) steuerfrei. Dies gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, eines Gewerbebetriebes oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes im Sinne des § 45 Abs. 3 der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.05.2004

TE Vwgh Beschluss 2004/5/26 2000/14/0021

I. Österreichische Rechtslage Umsätze von gemeinnützigen Vereinigungen (§§ 34 bis 36 der Bundesabgabenordnung), deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, sind in Österreich nach § 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994 (unter Ausschluss des Vorsteuerabzuges) steuerfrei. Dies gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, eines Gewerbebetriebes oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes im Sinne des § 45 Abs. 3 der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.05.2004

TE Vwgh Beschluss 2004/5/26 2000/14/0021

I. Österreichische Rechtslage Umsätze von gemeinnützigen Vereinigungen (§§ 34 bis 36 der Bundesabgabenordnung), deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, sind in Österreich nach § 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994 (unter Ausschluss des Vorsteuerabzuges) steuerfrei. Dies gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, eines Gewerbebetriebes oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes im Sinne des § 45 Abs. 3 der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.05.2004

RS Vwgh 2004/5/26 2000/14/0021

Index: E1EE3L E09301000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 litm;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilB litb;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilC lita;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art2;61981CJ0283 CILFIT und Lanificio di Gavardo VORAB;61999CJ0326 Stichting Go... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.2004

RS Vwgh 2004/5/26 2000/14/0021

Index: E1EE3L E09301000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 litm;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilB litb;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilC lita;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art2;61981CJ0283 CILFIT und Lanificio di Gavardo VORAB;61999CJ0326 Stichting Go... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.2004

RS Vwgh 2004/5/26 2000/14/0021

Index: E1EE3L E09301000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 litm;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilB litb;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilC lita;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art2;61981CJ0283 CILFIT und Lanificio di Gavardo VORAB;61999CJ0326 Stichting Go... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.2004

RS Vwgh 2004/5/26 2000/14/0021

Index: E1EE3L E09301000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 litm;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilB litb;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilC lita;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art2;61981CJ0283 CILFIT und Lanificio di Gavardo VORAB;61999CJ0326 Stichting Go... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2003/10/30 2000/15/0109

Bei der beschwerdeführenden Agrargemeinschaft (im Folgenden: Beschwerdeführerin) handelt es sich um eine Körperschaft öffentlichen Rechts im Sinne des Flurverfassungsrechtes (Personengemeinschaft in den Angelegenheiten der Bodenreform). Ihr Zweck ist die gemeinschaftliche Nutzung und Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften samt der Besorgung aller hiezu nötigen Geschäfte. Neben den Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Alpe (im Wesentlichen Wiesen - und Weidewirtschaft) erzielte die Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.10.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2003/10/30 2000/15/0109

Bei der beschwerdeführenden Agrargemeinschaft (im Folgenden: Beschwerdeführerin) handelt es sich um eine Körperschaft öffentlichen Rechts im Sinne des Flurverfassungsrechtes (Personengemeinschaft in den Angelegenheiten der Bodenreform). Ihr Zweck ist die gemeinschaftliche Nutzung und Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften samt der Besorgung aller hiezu nötigen Geschäfte. Neben den Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Alpe (im Wesentlichen Wiesen - und Weidewirtschaft) erzielte die Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.10.2003

RS Vwgh 2003/10/30 2000/15/0109

Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000E6J20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13;61999CJ0326 Stichting Goed Wonen VORAB;62000CJ0315 Maierhofer VORAB;62001CJ0275 Sinclair Collis VORAB;ABGB §1090;EURallg;UStG 1994 §6 Abs1 Z16; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/15/0112 E 30. Oktober 2003 2002/15/0072 E 16. Dezember 2003 2000/15/0110 E 30. Oktober 2003... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.10.2003

RS Vwgh 2003/10/30 2000/15/0109

Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000E6J20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13;61999CJ0326 Stichting Goed Wonen VORAB;62000CJ0315 Maierhofer VORAB;62001CJ0275 Sinclair Collis VORAB;ABGB §1090;EURallg;UStG 1994 §6 Abs1 Z16; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/15/0112 E 30. Oktober 2003 2002/15/0072 E 16. Dezember 2003 2000/15/0110 E 30. Oktober 2003... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.10.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2003/7/3 2000/15/0165

Der Beschwerdeführer ist als selbstständiger Versicherungsvertreter tätig. Er erzielt von zwei näher umschriebenen Gesellschaften mbH Provisionen, die als Antragsvergütungen und Leitungsvergütungen bezeichnet werden. Der Beschwerdeführer wird im Rahmen eines so genannten Strukturvertriebes tätig, d.h. er ist nicht nur mit der Akquisition von Versicherungsverträgen, sondern auch mit der Akquisition von Versicherungsvertretern, deren Schulung und fachlichen Betreuung beauftragt. Für die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2003/7/3 2000/15/0165

Der Beschwerdeführer ist als selbstständiger Versicherungsvertreter tätig. Er erzielt von zwei näher umschriebenen Gesellschaften mbH Provisionen, die als Antragsvergütungen und Leitungsvergütungen bezeichnet werden. Der Beschwerdeführer wird im Rahmen eines so genannten Strukturvertriebes tätig, d.h. er ist nicht nur mit der Akquisition von Versicherungsverträgen, sondern auch mit der Akquisition von Versicherungsvertretern, deren Schulung und fachlichen Betreuung beauftragt. Für die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.2003

RS Vwgh 2003/7/3 2000/15/0165

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z13;UStG 1994 §6 Abs1 Z13; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/15/0129 E 27. November 2003
Rechtssatz: Als Versicherungsvertreter im Sinn des § 6 Z. 13 UStG 1972 und des § 6 Abs. 1 Z. 13 UStG 1994 ist derjenige anzusehen, der beauftragt ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Ob der Versicherungsvertreter neben dies... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.2003

RS Vwgh 2003/7/3 2000/15/0165

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z13;UStG 1994 §6 Abs1 Z13; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/15/0129 E 27. November 2003
Rechtssatz: Als Versicherungsvertreter im Sinn des § 6 Z. 13 UStG 1972 und des § 6 Abs. 1 Z. 13 UStG 1994 ist derjenige anzusehen, der beauftragt ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Ob der Versicherungsvertreter neben dies... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2003/6/24 2001/14/0181

Die Beschwerdeführerin ist als Schirennläuferin unternehmerisch tätig. Am 15. Dezember 2000 reichte sie erstmals als "Umsatzsteuererklärungen 1998 und 1999" betitelte Schreiben zusammen mit der Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober 2000 beim Finanzamt ein und beantragte, ihre im Inland steuerpflichtigen Umsätze für die Jahre 1998 bis 2000 nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) zu berechnen. Begründend wurde ausgeführt und rechnerisch dargestellt, dass die "vereinbarten Nettoentg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.06.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2003/6/24 2001/14/0181

Die Beschwerdeführerin ist als Schirennläuferin unternehmerisch tätig. Am 15. Dezember 2000 reichte sie erstmals als "Umsatzsteuererklärungen 1998 und 1999" betitelte Schreiben zusammen mit der Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober 2000 beim Finanzamt ein und beantragte, ihre im Inland steuerpflichtigen Umsätze für die Jahre 1998 bis 2000 nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) zu berechnen. Begründend wurde ausgeführt und rechnerisch dargestellt, dass die "vereinbarten Nettoentg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.06.2003

RS Vwgh 2003/6/24 2001/14/0181

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §17 Abs2 idF 1996/756;UStG 1994 §6 Abs1 Z27;
Rechtssatz: Im Erkenntnis vom 28. Oktober 1998, 98/14/0057, VwSlg 7322 F/1998, wird dargelegt, dass die Voraussetzungen der Rechtsfolge des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 zu prüfen sind, ohne die Rechtsfolge als Ergebnis vorweg zu nehmen. Für die Berechnung der Umsätze ist also nicht von der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.2003

RS Vwgh 2003/6/24 2001/14/0181

Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §17 Abs2 idF 1996/756;UStG 1994 §6 Abs1 Z27;
Rechtssatz: Im Erkenntnis vom 28. Oktober 1998, 98/14/0057, VwSlg 7322 F/1998, wird dargelegt, dass die Voraussetzungen der Rechtsfolge des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 zu prüfen sind, ohne die Rechtsfolge als Ergebnis vorweg zu nehmen. Für die Berechnung der Umsätze ist also nicht von der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.2003

Entscheidungen 211-240 von 316

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten