I. Österreichische Rechtslage Umsätze von gemeinnützigen Vereinigungen (§§ 34 bis 36 der Bundesabgabenordnung), deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, sind in Österreich nach § 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994 (unter Ausschluss des Vorsteuerabzuges) steuerfrei. Dies gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, eines Gewerbebetriebes oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes im Sinne des § 45 Abs. 3 der ... mehr lesen...
I. Österreichische Rechtslage Umsätze von gemeinnützigen Vereinigungen (§§ 34 bis 36 der Bundesabgabenordnung), deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, sind in Österreich nach § 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994 (unter Ausschluss des Vorsteuerabzuges) steuerfrei. Dies gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, eines Gewerbebetriebes oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes im Sinne des § 45 Abs. 3 der ... mehr lesen...
Index: E1EE3L E09301000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 litm;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilB litb;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilC lita;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art2;61981CJ0283 CILFIT und Lanificio di Gavardo VORAB;61999CJ0326 Stichting Go... mehr lesen...
Index: E1EE3L E09301000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 litm;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilB litb;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilC lita;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art2;61981CJ0283 CILFIT und Lanificio di Gavardo VORAB;61999CJ0326 Stichting Go... mehr lesen...
Index: E1EE3L E09301000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 litm;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilB litb;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilC lita;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art2;61981CJ0283 CILFIT und Lanificio di Gavardo VORAB;61999CJ0326 Stichting Go... mehr lesen...
Index: E1EE3L E09301000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 litm;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilB litb;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilC lita;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art2;61981CJ0283 CILFIT und Lanificio di Gavardo VORAB;61999CJ0326 Stichting Go... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Agrargemeinschaft (im Folgenden: Beschwerdeführerin) handelt es sich um eine Körperschaft öffentlichen Rechts im Sinne des Flurverfassungsrechtes (Personengemeinschaft in den Angelegenheiten der Bodenreform). Ihr Zweck ist die gemeinschaftliche Nutzung und Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften samt der Besorgung aller hiezu nötigen Geschäfte. Neben den Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Alpe (im Wesentlichen Wiesen - und Weidewirtschaft) erzielte die Besc... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Agrargemeinschaft (im Folgenden: Beschwerdeführerin) handelt es sich um eine Körperschaft öffentlichen Rechts im Sinne des Flurverfassungsrechtes (Personengemeinschaft in den Angelegenheiten der Bodenreform). Ihr Zweck ist die gemeinschaftliche Nutzung und Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften samt der Besorgung aller hiezu nötigen Geschäfte. Neben den Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Alpe (im Wesentlichen Wiesen - und Weidewirtschaft) erzielte die Besc... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000E6J20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13;61999CJ0326 Stichting Goed Wonen VORAB;62000CJ0315 Maierhofer VORAB;62001CJ0275 Sinclair Collis VORAB;ABGB §1090;EURallg;UStG 1994 §6 Abs1 Z16; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/15/0112 E 30. Oktober 2003 2002/15/0072 E 16. Dezember 2003 2000/15/0110 E 30. Oktober 2003... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000E6J20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13;61999CJ0326 Stichting Goed Wonen VORAB;62000CJ0315 Maierhofer VORAB;62001CJ0275 Sinclair Collis VORAB;ABGB §1090;EURallg;UStG 1994 §6 Abs1 Z16; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/15/0112 E 30. Oktober 2003 2002/15/0072 E 16. Dezember 2003 2000/15/0110 E 30. Oktober 2003... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als selbstständiger Versicherungsvertreter tätig. Er erzielt von zwei näher umschriebenen Gesellschaften mbH Provisionen, die als Antragsvergütungen und Leitungsvergütungen bezeichnet werden. Der Beschwerdeführer wird im Rahmen eines so genannten Strukturvertriebes tätig, d.h. er ist nicht nur mit der Akquisition von Versicherungsverträgen, sondern auch mit der Akquisition von Versicherungsvertretern, deren Schulung und fachlichen Betreuung beauftragt. Für die... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als selbstständiger Versicherungsvertreter tätig. Er erzielt von zwei näher umschriebenen Gesellschaften mbH Provisionen, die als Antragsvergütungen und Leitungsvergütungen bezeichnet werden. Der Beschwerdeführer wird im Rahmen eines so genannten Strukturvertriebes tätig, d.h. er ist nicht nur mit der Akquisition von Versicherungsverträgen, sondern auch mit der Akquisition von Versicherungsvertretern, deren Schulung und fachlichen Betreuung beauftragt. Für die... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z13;UStG 1994 §6 Abs1 Z13; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/15/0129 E 27. November 2003
Rechtssatz: Als Versicherungsvertreter im Sinn des § 6 Z. 13 UStG 1972 und des § 6 Abs. 1 Z. 13 UStG 1994 ist derjenige anzusehen, der beauftragt ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Ob der Versicherungsvertreter neben dies... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §6 Z13;UStG 1994 §6 Abs1 Z13; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/15/0129 E 27. November 2003
Rechtssatz: Als Versicherungsvertreter im Sinn des § 6 Z. 13 UStG 1972 und des § 6 Abs. 1 Z. 13 UStG 1994 ist derjenige anzusehen, der beauftragt ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Ob der Versicherungsvertreter neben dies... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist als Schirennläuferin unternehmerisch tätig. Am 15. Dezember 2000 reichte sie erstmals als "Umsatzsteuererklärungen 1998 und 1999" betitelte Schreiben zusammen mit der Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober 2000 beim Finanzamt ein und beantragte, ihre im Inland steuerpflichtigen Umsätze für die Jahre 1998 bis 2000 nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) zu berechnen. Begründend wurde ausgeführt und rechnerisch dargestellt, dass die "vereinbarten Nettoentg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist als Schirennläuferin unternehmerisch tätig. Am 15. Dezember 2000 reichte sie erstmals als "Umsatzsteuererklärungen 1998 und 1999" betitelte Schreiben zusammen mit der Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober 2000 beim Finanzamt ein und beantragte, ihre im Inland steuerpflichtigen Umsätze für die Jahre 1998 bis 2000 nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) zu berechnen. Begründend wurde ausgeführt und rechnerisch dargestellt, dass die "vereinbarten Nettoentg... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §17 Abs2 idF 1996/756;UStG 1994 §6 Abs1 Z27;
Rechtssatz: Im Erkenntnis vom 28. Oktober 1998, 98/14/0057, VwSlg 7322 F/1998, wird dargelegt, dass die Voraussetzungen der Rechtsfolge des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 zu prüfen sind, ohne die Rechtsfolge als Ergebnis vorweg zu nehmen. Für die Berechnung der Umsätze ist also nicht von der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §17 Abs2 idF 1996/756;UStG 1994 §6 Abs1 Z27;
Rechtssatz: Im Erkenntnis vom 28. Oktober 1998, 98/14/0057, VwSlg 7322 F/1998, wird dargelegt, dass die Voraussetzungen der Rechtsfolge des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 zu prüfen sind, ohne die Rechtsfolge als Ergebnis vorweg zu nehmen. Für die Berechnung der Umsätze ist also nicht von der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer... mehr lesen...
Am 11. Mai 1994 schlossen sich mehrere Personen (Miterrichter) zur Miterrichtergemeinschaft M-Straße (im Folgenden: Beschwerdeführerin) zum Zweck der Errichtung einer Wohnanlage, bestehend aus 13 Wohnungen und einer Tiefgarage sowie der Begründung: von Wohnungseigentum an derselben zusammen. Dabei verpflichtete sich jeder Vertragspartner, "den auf ihn entfallenden Anteil an den Kosten der Beschwerdeführerin zur Weiterleitung an die Unternehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen". Am ... mehr lesen...
Am 11. Mai 1994 schlossen sich mehrere Personen (Miterrichter) zur Miterrichtergemeinschaft M-Straße (im Folgenden: Beschwerdeführerin) zum Zweck der Errichtung einer Wohnanlage, bestehend aus 13 Wohnungen und einer Tiefgarage sowie der Begründung: von Wohnungseigentum an derselben zusammen. Dabei verpflichtete sich jeder Vertragspartner, "den auf ihn entfallenden Anteil an den Kosten der Beschwerdeführerin zur Weiterleitung an die Unternehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen". Am ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs14;UStG 1994 §12 Abs3 Z1;UStG 1994 §12 Abs3 Z2;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;WEG 1975;
Rechtssatz: Beim Erwerb einer bebauten Liegenschaft handelt es sich im Hinblick auf die Zubehörseigenschaft des Gebäudes um einen Grundstücksumsatz. Ist daher der Veräußerer zugleich Bauherr, fällt der gesamte Veräußerungsvorgang unter die ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;UStG 1994 §12 Abs14;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;
Rechtssatz: Der Begriff Bauherr ist für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer einheitlich auszulegen. Dabei kommt es darauf an, dass die betreffende Gemeinschaft a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, dh den bauausführenden Unternehmen ge... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs14;UStG 1994 §12 Abs3 Z1;UStG 1994 §12 Abs3 Z2;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;WEG 1975;
Rechtssatz: Beim Erwerb einer bebauten Liegenschaft handelt es sich im Hinblick auf die Zubehörseigenschaft des Gebäudes um einen Grundstücksumsatz. Ist daher der Veräußerer zugleich Bauherr, fällt der gesamte Veräußerungsvorgang unter die ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;UStG 1994 §12 Abs14;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;
Rechtssatz: Der Begriff Bauherr ist für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer einheitlich auszulegen. Dabei kommt es darauf an, dass die betreffende Gemeinschaft a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen hat, dh den bauausführenden Unternehmen ge... mehr lesen...
1. Österreichische Rechtslage: 1.1. Steuerbefreiung für ärztliche Leistungen: Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt sind in Österreich nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 steuerfrei (unter Ausschluss des Vorsteuerabzuges). Gemäß § 29 Abs 5 UStG 1994 gilt diese Steuerbefreiung allerdings erst für Umsätze, die nach dem 31. Dezember 1996 ausgeführt worden sind. Ärztliche Leistungen, die vor dem 1. Jänner 1997 erbracht worden sind, waren umsatzsteuerpflichtig und unterlagen dem Normalst... mehr lesen...
1. Österreichische Rechtslage: 1.1. Steuerbefreiung für ärztliche Leistungen: Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt sind in Österreich nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 steuerfrei (unter Ausschluss des Vorsteuerabzuges). Gemäß § 29 Abs 5 UStG 1994 gilt diese Steuerbefreiung allerdings erst für Umsätze, die nach dem 31. Dezember 1996 ausgeführt worden sind. Ärztliche Leistungen, die vor dem 1. Jänner 1997 erbracht worden sind, waren umsatzsteuerpflichtig und unterlagen dem Normalst... mehr lesen...
Index: E1EE1NE3L E09301000E6J00010/07 Verwaltungsgerichtshof31/05 Förderungen Fonds Zuschüsse32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11992E092 EGV Art92;11992E093 EGV Art93 Abs3;11994NN15 EU-Beitrittsvertrag Anh15;11997E003 EG Art3 Abs1 litg;11997E087 EG Art87;11997E088 EG Art88 Abs3;11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 litc;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17 Abs3;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art20;61979CJ0730 Philip Mo... mehr lesen...
Index: E1EE1NE3L E09301000E6J00010/07 Verwaltungsgerichtshof31/05 Förderungen Fonds Zuschüsse32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11992E092 EGV Art92;11992E093 EGV Art93 Abs3;11994NN15 EU-Beitrittsvertrag Anh15;11997E003 EG Art3 Abs1 litg;11997E087 EG Art87;11997E088 EG Art88 Abs3;11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 litc;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17 Abs3;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art20;61979CJ0730 Philip Mo... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist selbständig tätige Zahnärztin. Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt einen Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 1998, mit dem Erwerbsteuer in Höhe von 38.977 S festgesetzt wurde. In ihrer dagegen erhobenen Berufung verwies die Beschwerdeführerin auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. September 2000, 99/16/0302. Aus dem genannten Erkenntnis ergebe sich, dass die gegenständliche Vorschreibung von Erwerbsteuer auf den i... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist selbständig tätige Zahnärztin. Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt einen Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 1998, mit dem Erwerbsteuer in Höhe von 38.977 S festgesetzt wurde. In ihrer dagegen erhobenen Berufung verwies die Beschwerdeführerin auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. September 2000, 99/16/0302. Aus dem genannten Erkenntnis ergebe sich, dass die gegenständliche Vorschreibung von Erwerbsteuer auf den i... mehr lesen...