Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Berufungen des Beschwerdeführers gegen die Bescheide des Finanzamtes, mit denen die Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens für 1984 verfügt und die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer für 1984 sowie die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer für 1986 festgesetzt worden waren, als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: ihres Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei Gesellschafter u... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §20;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Werden Rechnungen durch den Rechnungsaussteller berichtigt oder ergänzt, so ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich erst für den Voranmeldungszeitraum (Veranlagungszeitraum) zulässig, in dem die Berichtigung oder Ergänzung der mangelhaften Rechnung erfolgt (Hinweis E 18.11.1987, 86/13/0204). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1977 gemeinsam mit Dipl.-Ing. T. Kollektivgeschäftsführer, ab dem 13. Jänner 1981 Alleingeschäftsführer der N GmbH. Über das Vermögen der N GmbH wurde am 17. Juni 1981 das Ausgleichsverfahren, am 8. Februar 1982 das Konkursverfahren eröffnet, welches am 12. Dezember 1984 mangels Kostendeckung aufgehoben wurde. Mit Beschluß vom 12. Juni 1986 wurde die N GmbH im Handelsregister gelöscht. Mit Anfragen vom 15. Dezember 1986 teilte das Finanzamt dem Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;EStG 1972 §93;EStG 1988 §78 Abs3;EStG 1988 §93;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §13 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038 Siehe:81/15/0108 E 18. Dezember 1981 RS 1 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 7 87... mehr lesen...
Über das Vermögen des Beschwerdeführers, der eine Tabaktrafik betrieb, wurde das Konkursverfahren eröffnet. Mit dem Masseverwalter wurde eine Niederschrift aufgenommen, derzufolge eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges gemäß § 16 Abs. 3 UStG 1972 (betreffend nicht bezahlte Konkursforderungen) im Ausmaß von S 61.023,-- vorzunehmen war. Das Konkursverfahren wurde mit Beschluß vom 21. Mai 1990 aufgehoben. Das Finanzamt erließ einen Umsatzsteuerbescheid 1989 vom 27. November 1990, mit... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §20;
Rechtssatz: In einem Umsatzsteuerbescheid wird stets die für ein bestimmtes Jahr insgesamt geschuldete Umsatzsteuer festgesetzt, ohne Rücksicht darauf, ob und in welcher Höhe diese Umsatzsteuer bereits durch Vorauszahlungen entrichtet wurde. Die Berücksichtigung von Vorauszahlungen erfolgt im Wege der Verrechnung auf dem Abgabenkonto und führt dort zu einer ents... mehr lesen...