RS Vwgh 1998/11/4 96/13/0095

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.1998
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E1N
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz
40/01 Verwaltungsverfahren
59/04 EU - EWR

Norm

11994N002 EU-Beitrittsvertrag Akte Art2 Abs2;
11994NN06 EU-Beitrittsvertrag Anh6;
AVG §56;
BAO §4 Abs1;
EURallg;
UStG 1972;
UStG 1994;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/13/0096 E 4. November 1998 96/13/0118 E 4. November 1998 96/13/0097 E 4. November 1998

Rechtssatz

Soweit der Bf darauf hinweist, daß nach dem E des VwGH vom 15.11.1995, 95/13/0101, Prüfungsmaßstab eines vor dem VwGH angefochtenen Bescheides seine Übereinstimmung mit der zur Zeit der Bescheiderlassung in Geltung gestandenen Rechtslage sei, der angefochtene Bescheid zu einem Zeitpunkt erlassen worden sei, in welchem Urteile des EuGH bereits (wegen des schon erfolgten Beitrittes zur EU) zu beachten gewesen wären, übersieht er, daß im Beschwerdefall auch der für zeitraumbezogene materiell-rechtliche Abgabenvorschriften maßgebliche Grundsatz zu berücksichtigen ist, wonach das zur Zeit der Verwirklichung des Abgabentatbestandes geltende Recht anzuwenden ist (Hinweis E 11.3.1992, 92/13/0019; E 17.2.1993, 93/14/0006; EB E 25.1.1995, 93/15/0101; EB E 9.12.1992, 92/13/0077). Für die im Jahr 1994 verwirklichten Abgabentatbestände hat aber das UStG 1994 einschließlich seiner durch die Rechtsprechung des EuGH geprägten und durch den Beitritt Österreichs zur EU am 1.1.1995 zu berücksichtigenden Auslegungen noch nicht gegolten.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht kein innerstaatlicher Anwendungsbereich EURallg7Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996130095.X02

Im RIS seit

19.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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