RS Vwgh 1996/9/17 95/14/0068

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Veröffentlicht am 17.09.1996
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs1;
UStG 1972 §12;
UStG 1972 §20;
UStG 1972 §21;

Rechtssatz

Werden Rechnungen durch den Rechnungsaussteller berichtigt oder ergänzt, so ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich erst für den Voranmeldungszeitraum (Veranlagungszeitraum) zulässig, in dem die Berichtigung oder Ergänzung der mangelhaften Rechnung erfolgt (Hinweis E 18.11.1987, 86/13/0204).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995140068.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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