Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/14/0022 1
Verstärkter Senat
VwSlg 6505 F/1990
(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Auch ein um der Stimmung willen und nicht in "künstlerischen" Veranstaltungen gebot... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita impl;EStG 1972 §23 Z1 impl;EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 4
(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Wenn das dargebotene Musikstück nicht als Kunst anzusehen ist, spricht unbeschadet der im E eines VS vom 29.5.1990... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft schloß am 8. April 1981 mit dem Bund (Republik Österreich) einen "Aufsuchungs-, Gewinnungs- und Speichervertrag" ab. Nach § 1 Abs. 1 dieses Vertrages überließ der Bund der Beschwerdeführerin die ausschließliche Ausübung der Rechte, innerhalb des Aufsuchungsgebietes Kohlenwasserstoffe aufzusuchen und kohlenwasserstofführende geologische Strukturen, die zum Speichern von flüssigen oder gasförmigen Kohlenwasserstoffen verwendet werden sollen, zu ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §28;GewStG §7 Z8;UStG 1972 §10 Abs2 Z5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/13/0238 E 9. Juli 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0171 E 12. September 1989 VwSlg 6430 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Der einkommensteuerrechtliche Begriff der Vermietung und Verpachtung ist umfassender als der des Zivilr... mehr lesen...
Der Beschwerdefall gleicht im entscheidungsrelevanten Sachverhalt und in der zu lösenden Rechtsfrage völlig jenem Beschwerdefall, der dem hg Erkenntnis vom 17. Dezember 1996, 96/14/0016, zugrundegelegen ist. Gemäß § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG wird auf dieses Erkenntnis hingewiesen. Aus den dort genannten Gründen erweist sich die Beschwerde als unbegründet und war daher in einem nach § 12 Abs 1 Z 2 VwGG gebildeten Senat gemäß § 42 Abs 1 VwGG abzuweisen. Bemerkt wird, daß die vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §281;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996140051.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb eine Fahrschule. Er bot den Fahrschülern auch schriftliche Lehrmittel zum Kauf an. Bei Erlassung des Umsatzsteuerbescheides unterwarf das Finanzamt die Umsätze aus den Verkauf dieser Lehrmittel dem Umsatzsteuersatz von 20 % und führte zur Begründung: aus, es lägen Nebenleistungen zu der in der Unterrichtserteilung bestehenden Hauptleistung vor. In der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid brachte der Beschwerdeführer vor, in seiner Fahrschule würden d... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Lieferung von Büchern und Skripten, die als Lernbehelfe für den im Rahmen des Fahrschulunterrichtes zu erlernenden Stoff eingesetzt werden, ist eine Leistung, durch welche die Hauptleistung, nämlich die Unterrichtserteilung, ergänzt und abgerundet wird. Die Lieferung derartiger schriftlicher Unterlagen hat - im Zusamm... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin leistete im Streitzeitraum auf Grund vertraglicher Bestimmungen für den Abbau von Wolframerz von im Land Salzburg gelegenen Liegenschaften an zwei in Deutschland lebende Professoren Entgelte, welche sich aus Tonnenzinsen (S 8,45 Tonne des aus dem Vorkommen geförderten Roherzes) und Gewinnanteilen (6,25 % des in bestimmter Weise zu berechnenden Anteiles am Jahresgewinn aus den Bergbauerzeugnissen) zusammensetzten. Anläßlich von abgabenbehördlichen Prüfungen v... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, denen die Eigentumswohnungen an einer von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichteten Wohnhausanlage am 1. April 1990 übergeben worden waren. Über die zur Wohnhausanlage gehörige Tiefgarage, an deren Abstellplätzen Wohnungseigentum nicht begründet worden war, legte die gemeinnützige Bauvereinigung "an die Miteigentümergemeinschaft der Wohnhausanlage" am 4. Dezember 1991 eine Rechnung folgenden Inhaltes: "Bet... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §1091;EStG 1972 §28;EStG 1988 §28;GewStG §7 Z8;UStG 1972 §10 Abs2;
Rechtssatz: Der VwGH sieht sich nicht veranlaßt, den Begriff der Mietzinse und Pachtzinse im § 7 Z 8 GewStG iSd bürgerlichen Rechtes auszulegen. Dementsprechend ist nicht ausschlaggebend, daß Abbauverträge nach... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §10 Abs2 Z5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/13/0007 E 4. Dezember 1997
94/13/0022 E 26. November 1997
Rechtssatz: Die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art ist von der Ermäßigung des Steuersatzes gemäß § 10 Abs 2 Z 5 UStG 1972 ausgenommen. Euro... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Gerichtsdolmetscher für die serbokroatische Sprache und Kraftfahrzeug- und Schiffahrtssachverständiger. Darüberhinaus erzielte er Einkünfte aus der Vorbereitung von der deutschen Sprache nicht mächtigen Gastarbeitern auf die Führerscheinprüfung. Der Bericht vom 11. August 1982 über die den Zeitraum 1977 bis 1979 umfassende abgabenbehördliche Prüfung enthält die Feststellung, daß der Beschwerdeführer für das Jahr 1977 keine Umsatzsteuer- und Einkommensteuererkl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Auch Gutachten können als Tätigkeit eines Wissenschaftlers angesehen werden. Von einer wissenschaftlichen Gutachterleistung kann aber jedenfalls dann nicht mehr gesprochen werden, wenn ein konkreter Fall mit Hilfe von Methoden, die andere bereits entwickelt haben, gelöst wird; Wissenschaftlichkeit l... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0002 E 17. März 1986 VwSlg 6092 F/1986 RS 2 Stammrechtssatz Der wissenschaftlich Tätige muß, wie der VwGH in seinem zu § 18 EStG 1967 ergangenen E vom 19.9.1972, 1106/70, VwSlg 4427 F/1972, ausgesprochen hat, eine schwierige Aufgabe nach streng sachlichen und objektiven Gesichtspunkten zu lösen versuchen, wobei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die in den Abgabenerklärungen als Berufsbezeichnung Innenarchitekt angab, begehrte in der Berufung gege die - im Anschluß an eine abgabenbehördliche Prüfung ergangenen - Bescheide betreffend Umsatzsteuer 1987 und 1988 sowie Einkommen- und Gewerbesteuer 1986 bis 1988, daß ihre Einkünfte (und Umsätze) als solche aus einer künstlerischen Tätigkeit angesehen würden. Das Abschlußdiplom der Beschwerdeführerin vom 27. Jänner 1991 sei ein Zeugnis einer Kunsthochschule ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;VwRallg;
Rechtssatz: Eine künstlerische Tätigkeit setzt künstlerische Befähigung voraus. Wenn ein Steuerpflichtiger seine Tätigkeit aufgrund einer abgeschlossenen vollwertigen künstlerischen Hochschulausbildung ausübt, wird grundsätzlich ohne weitere Prüfung vo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Unrichtig ist, daß die Vorgabe einer Handskizze durch den Auftraggebe keinesfalls für die eigenschöpferische Tätigkeit des Auftragnehmers Raum lasse. So wie die Ergänzung eines durch den Künstler unvollendet gebliebenen Werkes durch einen anderen Künstler ein eigenschöpferisches... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/23 89/14/0068 4 Stammrechtssatz Die Merkmale für das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit sind von der Beh unter Berücksichtigung eines repräsentativen Querschnittes der Arbeiten, die die steuerlich relevante Tätigkeit bildeten, zu beurtei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren in den Streitjahren - unter Beteiligung wie aus dem Spruch: dieses Erkenntnisses ersichtlich - zu Gesellschaften nach bürgerlichem Recht (in der Folge: GesBR) zusammengeschlossen. Betriebsgegenstand der GesBR war die Veranstaltung von Tiroler Abenden sowie der Verkauf von Farbfotos, Farbdias, Schallplatten, Kassetten, Souvenirs und Programmheften. Strittig ist, ob die von den Beschwerdeführern und somit in ihrer Gesamtheit von den GesBR ausgeübte Tätigkei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0084
93/14/0085 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 4 Stammrechtssatz Wenn das dargeb... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0084
93/14/0085 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 3 Stammrechtssatz Auch der Vortra... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0084
93/14/0085 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 2 Stammrechtssatz Die Art der Ver... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0084
93/14/0085 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/14/0022 1
Verstärkter Senat
VwSlg 6505 F/1990 Stammrec... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat der Wiener Städtischen Wechselseitigen Versicherungsanstalt (in der Folge: Lizenznehmerin), die zum 31. Dezember 1991 nach dem StruktVG in die WS AG eingebracht wurde, in als Lizenzverträgen für die Nutzung und Wartung von Software-Programmen bezeichneten Verträgen das nicht ausschließliche, unbegrenzte und dauernde Recht eingeräumt, diese Programmme sowie die dazugehörigen Benutzerhandbücher auf der Datenverarbeitungsanlage in der Betriebsstätte der Lizenzn... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §10 Abs2 Z17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/29 90/15/0088 2 Stammrechtssatz Die Auslegung des § 10 Abs 2 Z 17 UStG 1972 hat sich an der urheberrechtlichen Rechtslage zu orientieren (Hinweis E 8.10.1990 89/15/0080). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993150121.X01 ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UStG 1972 §10 Abs2 Z17;
Rechtssatz: Allen in § 14 bis § 18 UrhG genannten Verwertungstatbeständen ist gemeinsam, daß das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (Hinweis E 11.5.1993, 90/14/0001). Zumindest ist zu fordern, daß im Vertragszeitpunkt eine entsprechende Absicht bestanden hat... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UrhG §14;UrhG §42 Abs1;UrhG §42 Abs2;UStG 1972 §10 Abs2 Z17;
Rechtssatz: In der bloßen Benutzung von Software-Programmen zum eigenen Gebrauch liegt, wenn sie nicht zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen - siehe § 42 Abs 1 und § 42 Abs 2 UrhG (§ 40d Abs 1 UrhG idF der UrhGNov 1993 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer haben sich in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu einer Volksmusikgruppe zusammengeschlossen. In den Jahren 1984 bis 1986 erklärten sie gemeinschaftliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb für ihre Auftritte im Inland. Im Zug einer diese Jahre betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer die Ansicht, auch die in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Vereinigten Staaten von Amerika erzielten Einkünfte unterlägen in Österreich der Einkommen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8;
Rechtssatz: Wenn das dargebotene Musikstück nicht als Kunst anzusehen ist, spricht unbeschadet der im E eines VS vom 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990 vertretenen Auffassung der Anschein für das Fehlen künstlerischen Charakters der Darbietung. In einem solchen Fall m... mehr lesen...