RS Vwgh 1996/7/3 92/13/0188

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1996
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/15/0002 E 17. März 1986 VwSlg 6092 F/1986 RS 2

Stammrechtssatz

Der wissenschaftlich Tätige muß, wie der VwGH in seinem zu § 18 EStG 1967 ergangenen E vom 19.9.1972, 1106/70, VwSlg 4427 F/1972, ausgesprochen hat, eine schwierige Aufgabe nach streng sachlichen und objektiven Gesichtspunkten zu lösen versuchen, wobei er sich in qualifizierter Form wissenschaftlicher Methoden bedienen und das Ergebnis seiner Arbeit geeignet sein muß, der Erweiterung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu dienen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992130188.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten