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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb;Rechtssatz
Auch Gutachten können als Tätigkeit eines Wissenschaftlers angesehen werden. Von einer wissenschaftlichen Gutachterleistung kann aber jedenfalls dann nicht mehr gesprochen werden, wenn ein konkreter Fall mit Hilfe von Methoden, die andere bereits entwickelt haben, gelöst wird; Wissenschaftlichkeit liegt jedoch vor, wenn Methoden schöpferisch zur Gewinnung neuer Erkenntnisse angewendet werden, sodaß der Wissensstand in sachlicher oder methodischer Hinsicht bereichert wird (Hinweis E 30.6.1986, 84/15/0220; Hofstätter-Reichl, § 22 EStG 1988 TZ 16).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 wissenschaftliche Gutachterleistung WissenschaftlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992130188.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011