RS Vwgh 1996/7/3 92/13/0188

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Veröffentlicht am 03.07.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb;
VwRallg;

Rechtssatz

Auch Gutachten können als Tätigkeit eines Wissenschaftlers angesehen werden. Von einer wissenschaftlichen Gutachterleistung kann aber jedenfalls dann nicht mehr gesprochen werden, wenn ein konkreter Fall mit Hilfe von Methoden, die andere bereits entwickelt haben, gelöst wird; Wissenschaftlichkeit liegt jedoch vor, wenn Methoden schöpferisch zur Gewinnung neuer Erkenntnisse angewendet werden, sodaß der Wissensstand in sachlicher oder methodischer Hinsicht bereichert wird (Hinweis E 30.6.1986, 84/15/0220; Hofstätter-Reichl, § 22 EStG 1988 TZ 16).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 wissenschaftliche Gutachterleistung Wissenschaftlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992130188.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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