Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 KStG 1988 § 8 heute KStG 1988 § 8 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 KStG 1988 § 8 gültig von 01.01.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2017 ... mehr lesen...
1 Im Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung vom 6. Februar 2018 wurde u.a. ausgeführt, die Revisionswerberin sei im August 2008 - damals unter einem anderen Namen - von W gegründet worden. Im Dezember 2013 seien 99% der Anteile auf R übergegangen, die restlichen Anteile an M (die Anteile würden zum Teil treuhändig gehalten). Bis Ende 2013 sei die Geschäftsführung bei W gelegen; im Dezember 2013 sei R zum Geschäftsführer bestellt worden. Ebenfalls im Dezember 2013 habe die... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22 EStG 1972 §18 Abs1 Z4 KStG 1988 §8 Abs4 Z2 KStG 1988 §8 Abs4 Z2 litcVwRallg BAO § 22 heute BAO § 22 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 KStG 1988 §8 Abs4 Z2 litc KStG 1988 § 8 heute KStG 1988 § 8 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 KStG 1988 § 8 gültig von 01.01.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 KStG 1988 §8 Abs4 Z2 litc KStG 1988 § 8 heute KStG 1988 § 8 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 KStG 1988 § 8 gültig von 01.01.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 KStG 1988 § 8 heute KStG 1988 § 8 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 KStG 1988 § 8 gültig von 01.01.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2017 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 KStG 1988 §8 Abs4 Z2 litc KStG 1988 § 8 heute KStG 1988 § 8 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 KStG 1988 § 8 gültig von 01.01.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: KStG 1988 §7 Abs2; KStG 1988 §8 Abs4;UmgrStG 1991 §21;UmgrStG 1991 §35; KStG 1988 § 7 heute KStG 1988 § 7 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 KStG 1988 § 7 gültig von 08.01.2021 bis 21.... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei ist (partielle) Gesamtrechtsnachfolgerin der X GmbH, die 2007 mit dem Betrieb von - unbestritten als Teilbetriebe anzusehenden - Tankstellen einen steuerlichen Verlust von 4,239.321,85 EUR geltend gemacht. 2 Mit Stichtag 31. Dezember 2007 wurden von der X GmbH im Rahmen einer Spaltung elf Tankstellen (Teilbetriebe) auf die neu errichtete R GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft, übertragen (Art. VI UmgrStG). Die R GmbH selbst wurde mit Stichtag 31... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818; KStG 1988 § 8 heute KStG 1988 § 8 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 KStG 1988 § 8 gültig von 01.01.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2017 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818; KStG 1988 § 8 heute KStG 1988 § 8 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 KStG 1988 § 8 gültig von 01.01.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2017 ... mehr lesen...
1 Bei der mitbeteiligten GmbH fand u.a. für die Jahre 2007 und 2008 eine abgabenbehördliche Prüfung bzw. Nachschau statt. Im Abschlussbericht vom 17. September 2010 vertrat die Prüferin die Auffassung, dass der Tatbestand des Mantelkaufs gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 erfüllt sei und die Verlustvorträge der mitbeteiligten GmbH ab der Veranlagung 2007 nicht mehr zu berücksichtigen seien. Die Prüferin führte zusammengefasst aus, das Gastronomielokal, welches die strittigen Vorjahr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6; KStG 1988 §12 Abs3 Z2; KStG 1988 §8 Abs4 Z2; KStG 1988 §9 Abs6 Z4; EStG 1988 § 18 heute EStG 1988 § 18 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 EStG 1988 § 18 gültig von 28.03.2024 bis 19.07.2024 ... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte GmbH ist seit 2007 Mitglied einer Unternehmensgruppe. Zum Zeitpunkt der im selben Jahr erfolgten Mehrheitsbeteiligung der nunmehrigen Gruppenträgerin an ihr verfügte die mitbeteiligte GmbH über kein Vermögen, jedoch über beträchtliche Verlustvorträge und offene Siebentel-Abschreibungen gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 aus einer Teilwertabschreibung im Jahr 2004. Streitpunkt des Verfahrens ist die steuerliche Behandlung der in den Jahren 2007 bis 2009 "abgereif... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §21 Abs1 Z1; KStG 1988 §7 Abs2; KStG 1988 §8 Abs4; KStG 1988 § 21 heute KStG 1988 § 21 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 KStG 1988 § 21 gültig von 01.03.2022 bis 19.07.2022 zuletzt geändert... mehr lesen...
1 Die mit Erklärung vom 15. Juli 2011 errichtete revisionswerbende österreichische GmbH ist Rechtsnachfolgerin der S GmbH, einer nach deutschem Recht gegründeten und in den Jahren 2002 und 2003 (ausschließlich) in Deutschland tätigen GmbH. 2 Mit Eingabe vom 22. Juli 2004 teilte die S GmbH dem (zuständigen österreichischen) Finanzamt mit, dass sie zum 1. April 2004 "mit ihrer Betriebsstätte nach Österreich" gezogen sei. Seit 1. April 2004 erfolgten die Auftragsannahme und - a... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Juni 1997 24 % und im Juli 1999 die restlichen 76 % der Anteile an einer GmbH und wandelte diese rückwirkend zum 1. Jänner 1999 in ein Einzelunternehmen um. Einziger Streitpunkt des vorliegenden Verfahrens ist die - mit dem angefochtenen Bescheid weitgehend verweigerte - Berücksichtigung von Verlusten der GmbH in den Jahren 1997 bis 1999 bei der Festsetzung der Einkommensteuer des Beschwerdeführers für die Streitjahre. Der Beschwerdeführer vertrat dazu ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde 1983 unter der Firma Teppich- u. Raumausstattungshandelsgesellschaft m.b.H. gegründet. Seit 1985 befinden sich Sitz und Geschäftsanschrift in Wien. Zum Stichtag 31. Dezember 1998 wurde die Beschwerdeführerin als übernehmende Gesellschaft mit der Ph. Handelsgesellschaft m.b.H. (alt) als übertragender Gesellschaft verschmolzen. Im Gefolge der Verschmelzung kam es zur Umfirmierung der Beschwerdeführerin in die Ph. Handelsgesellschaft m.b.H. (neu). In den Kör... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH war bis Ende des Jahres 1996 im Malerei- und Anstreichergewerbe tätig. Im Lagebericht zum Jahresabschluss 1996 findet sich die Erwähnung, dass die GmbH ihre unternehmerische Tätigkeit mit 31. Dezember 1996 eingestellt hat. Mit Verträgen vom 24. März 2000 veräußerten die bisherigen Gesellschafter ihre Anteile an PB. Gleichzeitig wurden zwischen PB und einem der früheren Gesellschafter AB einerseits sowie zwischen PB und dem Steuerberater der GmbH RM Treuhan... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818; KStG 1988 § 8 heute KStG 1988 § 8 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 KStG 1988 § 8 gültig von 01.01.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2017 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818; KStG 1988 § 8 heute KStG 1988 § 8 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 KStG 1988 § 8 gültig von 01.01.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2017 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818; KStG 1988 § 8 heute KStG 1988 § 8 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 KStG 1988 § 8 gültig von 01.01.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2017 ... mehr lesen...
Nach dem Bericht vom 13. April 1999 über das Ergebnis einer Buch- und Betriebsprüfung bei der mitbeteiligten Partei (Prüfungszeitraum 1995 bis 1997) hatte diese den "Handel mit Kraftfahrzeugbedarfsartikeln" zum Betriebsgegenstand. Die Eigentums- bzw. Beteiligungsverhältnisse sind unter Tz. 12 des Prüfungsberichtes mit jeweils 24,5 % für Erich B. und Friederike D. sowie mit 51 % für die (in Deutschland ansässige) H. GmbH ausgewiesen. In Tz. 22 des Prüfungsberichtes sind unter dem Tite... mehr lesen...
Nach dem Bericht vom 13. April 1999 über das Ergebnis einer Buch- und Betriebsprüfung bei der mitbeteiligten Partei (Prüfungszeitraum 1995 bis 1997) hatte diese den "Handel mit Kraftfahrzeugbedarfsartikeln" zum Betriebsgegenstand. Die Eigentums- bzw. Beteiligungsverhältnisse sind unter Tz. 12 des Prüfungsberichtes mit jeweils 24,5 % für Erich B. und Friederike D. sowie mit 51 % für die (in Deutschland ansässige) H. GmbH ausgewiesen. In Tz. 22 des Prüfungsberichtes sind unter dem Tite... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Die Änderung der Gesellschafterstruktur muss auf entgeltlicher Grundlage vor sich gehen. Dies bedeutet, dass bei einer Änderung der Gesellschafterstruktur auf Grund einer Erbschaft oder einer Schenkung, und zwar auch bei gleichzeitiger Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur, kein Mantelkauf vorl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 idF BGBl. Nr. 818/1993 hat zwar nicht zur Tatbestandsvoraussetzung, dass der Kauf der Gesellschaftsanteile ausschließlich zum Zwecke des Erwerbs von Verlustabzügen erfolgt (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2005, 2001/14/0135). Mit dieser Regelung sollte allerdings Bestrebungen entge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Die Änderung der Gesellschafterstruktur muss auf entgeltlicher Grundlage vor sich gehen. Dies bedeutet, dass bei einer Änderung der Gesellschafterstruktur auf Grund einer Erbschaft oder einer Schenkung, und zwar auch bei gleichzeitiger Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur, kein Mantelkauf vorl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 idF BGBl. Nr. 818/1993 hat zwar nicht zur Tatbestandsvoraussetzung, dass der Kauf der Gesellschaftsanteile ausschließlich zum Zwecke des Erwerbs von Verlustabzügen erfolgt (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2005, 2001/14/0135). Mit dieser Regelung sollte allerdings Bestrebungen entge... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Zulässigkeit des Verlustabzuges für das Jahr 1998 nach § 21 Z 2 i.V.m. § 4 Z 1 lit. b UmgrStG strittig. Im Beschwerdefall ist die Zulässigkeit des Verlustabzuges für das Jahr 1998 nach Paragraph 21, Ziffer 2, i.V.m. Paragraph 4, Ziffer eins, Litera b, UmgrStG strittig. Im Zuge einer bei der beschwerdeführenden GmbH im Jahr 2000 durchgeführten Betriebsprüfung stellte die Prüferin fest (Tz. 34 des Prüfungsberichtes vom 19. Dezember 2000), bei der Ermit... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Zulässigkeit des Verlustabzuges für das Jahr 1998 nach § 21 Z 2 i.V.m. § 4 Z 1 lit. b UmgrStG strittig. Im Beschwerdefall ist die Zulässigkeit des Verlustabzuges für das Jahr 1998 nach Paragraph 21, Ziffer 2, i.V.m. Paragraph 4, Ziffer eins, Litera b, UmgrStG strittig. Im Zuge einer bei der beschwerdeführenden GmbH im Jahr 2000 durchgeführten Betriebsprüfung stellte die Prüferin fest (Tz. 34 des Prüfungsberichtes vom 19. Dezember 2000), bei der Ermit... mehr lesen...