Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 idF BGBl. Nr. 818/1993 hat zwar nicht zur Tatbestandsvoraussetzung, dass der Kauf der Gesellschaftsanteile ausschließlich zum Zwecke des Erwerbs von Verlustabzügen erfolgt (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2005, 2001/14/0135). Mit dieser Regelung sollte allerdings Bestrebungen entge... mehr lesen...
Nach dem Bericht vom 13. April 1999 über das Ergebnis einer Buch- und Betriebsprüfung bei der mitbeteiligten Partei (Prüfungszeitraum 1995 bis 1997) hatte diese den "Handel mit Kraftfahrzeugbedarfsartikeln" zum Betriebsgegenstand. Die Eigentums- bzw. Beteiligungsverhältnisse sind unter Tz. 12 des Prüfungsberichtes mit jeweils 24,5 % für Erich B. und Friederike D. sowie mit 51 % für die (in Deutschland ansässige) H. GmbH ausgewiesen. In Tz. 22 des Prüfungsberichtes sind unter dem Titel... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Die Änderung der Gesellschafterstruktur muss auf entgeltlicher Grundlage vor sich gehen. Dies bedeutet, dass bei einer Änderung der Gesellschafterstruktur auf Grund einer Erbschaft oder einer Schenkung, und zwar auch bei gleichzeitiger Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur, kein Mantelkauf vorl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 idF BGBl. Nr. 818/1993 hat zwar nicht zur Tatbestandsvoraussetzung, dass der Kauf der Gesellschaftsanteile ausschließlich zum Zwecke des Erwerbs von Verlustabzügen erfolgt (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2005, 2001/14/0135). Mit dieser Regelung sollte allerdings Bestrebungen entge... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Zulässigkeit des Verlustabzuges für das Jahr 1998 nach § 21 Z 2 i.V.m. § 4 Z 1 lit. b UmgrStG strittig. Im Zuge einer bei der beschwerdeführenden GmbH im Jahr 2000 durchgeführten Betriebsprüfung stellte die Prüferin fest (Tz. 34 des Prüfungsberichtes vom 19. Dezember 2000), bei der Ermittlung des Einkommens für das Jahr 1998 seien die in den Jahren 1991 bis 1996 durch den Betrieb einer Pizzeria entstandenen Verluste im Rahmen des Verlustabzuges als Sonde... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Zulässigkeit des Verlustabzuges für das Jahr 1998 nach § 21 Z 2 i.V.m. § 4 Z 1 lit. b UmgrStG strittig. Im Zuge einer bei der beschwerdeführenden GmbH im Jahr 2000 durchgeführten Betriebsprüfung stellte die Prüferin fest (Tz. 34 des Prüfungsberichtes vom 19. Dezember 2000), bei der Ermittlung des Einkommens für das Jahr 1998 seien die in den Jahren 1991 bis 1996 durch den Betrieb einer Pizzeria entstandenen Verluste im Rahmen des Verlustabzuges als Sonde... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der beschwerdeführenden GmbH gegenüber im Instanzenzug u.a. Körperschaftsteuer 1997 bis 1999 festgesetzt und die Haftung für Kapitalertragsteuer 1997 und 1998 geltend gemacht. Die belangte Behörde ging dabei davon aus, dass auf dem Verrechnungskonto des seinerzeitigen Gesellschafter-Geschäftsführers Horst P verbuchte Einlagen verdecktes Eigenkapital der Beschwerdeführerin seien, sodass die für 1997 und 1998 verrechneten Zinsen verdeckte Gewinnaussc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Das Tatbestandselement der Änderung der wirtschaftlichen Struktur betrifft die wirtschaftliche Tätigkeit der Körperschaft. Um einen Mantelkauf annehmen zu können, muss sich diese in wesentlichem Umfang ändern. Eine Änderung der wirtschaftlichen Struktur setzt grundsätzlich einen Wechsel oder eine wesentliche Erweiterung des Unter... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der beschwerdeführenden GmbH gegenüber im Instanzenzug u.a. Körperschaftsteuer 1997 bis 1999 festgesetzt und die Haftung für Kapitalertragsteuer 1997 und 1998 geltend gemacht. Die belangte Behörde ging dabei davon aus, dass auf dem Verrechnungskonto des seinerzeitigen Gesellschafter-Geschäftsführers Horst P verbuchte Einlagen verdecktes Eigenkapital der Beschwerdeführerin seien, sodass die für 1997 und 1998 verrechneten Zinsen verdeckte Gewinnaussc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Das Tatbestandselement der Änderung der wirtschaftlichen Struktur betrifft die wirtschaftliche Tätigkeit der Körperschaft. Um einen Mantelkauf annehmen zu können, muss sich diese in wesentlichem Umfang ändern. Eine Änderung der wirtschaftlichen Struktur setzt grundsätzlich einen Wechsel oder eine wesentliche Erweiterung des Unter... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH erwarb am 2. Juni 1994 sämtliche Anteile an der - einen Verlustvortrag von rund 250,000.000 S verkörpernden - A-GmbH um den Kaufpreis von 63,610.020 S. Die Beschwerdeführerin ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 30. September. Mit Verschmelzungsvertrag vom 20. Juni 1994 wurde die A-GmbH (buchmäßiges Kapital von 33,876.873,50 S) zum 30. September 1993 gemäß Art I UmgrStG auf die Beschwerdeführerin verschmolzen. Dadu... mehr lesen...
Geschäftsgegenstand der beschwerdeführenden GmbH ist der Kaminbau. In ihrer Körperschaftsteuererklärung 1999 beantragte sie die Berücksichtigung eines Verlustabzuges als Sonderausgabe in Höhe von 218.825 S. Mit Bescheid vom 5. Juni 2001 setzte das Finanzamt die Körperschaftsteuer für 1999 fest, berücksichtigte den geltend gemachten Verlustabzug jedoch nicht und begründete dies damit, dass im Dezember 1998 ein "GmbH-Mantel" gekauft worden sei. Der Verlust des Jahres 1998 sei deshalb ni... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §8 Abs3;KStG 1988 §8 Abs4;UmgrStG 1991 §3 Abs2 Z1;UmgrStG 1991 §3 Abs2 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0081 E 23. September 2010
Rechtssatz: Die Möglichkeit des Verlustvortrages ist vergangenheitsbezogen und stel... mehr lesen...
Geschäftsgegenstand der beschwerdeführenden GmbH ist der Kaminbau. In ihrer Körperschaftsteuererklärung 1999 beantragte sie die Berücksichtigung eines Verlustabzuges als Sonderausgabe in Höhe von 218.825 S. Mit Bescheid vom 5. Juni 2001 setzte das Finanzamt die Körperschaftsteuer für 1999 fest, berücksichtigte den geltend gemachten Verlustabzug jedoch nicht und begründete dies damit, dass im Dezember 1998 ein "GmbH-Mantel" gekauft worden sei. Der Verlust des Jahres 1998 sei deshalb ni... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §18 Abs6;KStG 1988 §8 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Quantschnigg, Der Verlustabzug im KStG 1988, ÖStZ 1989, 40, sowie Bauer/Quantschnigg, KStG 1988 I, Tz 68.4.1 zu § 8, stehen auf dem Standpunkt, dass im Wirtschaftsjahr der Strukturänderung der Teil eines (negativen) Jahresergebnisses bis zur Strukturänderung m... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;KStG 1988 §8 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Das EStG 1988 versteht unter dem Verlustabzug den Abzug der "Verluste, die in einem vorangegangenen Jahr entstanden sind". Ab dem Zeitpunkt des Wechsels der Identität des Steuerpflichtigen steht nach § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 der Verlustabzug nicht mehr zu. Zu diesem Zeitpunkt bereits entstandene Verluste führen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;KStG 1988 §8 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Das EStG 1988 versteht unter dem Verlustabzug den Abzug der "Verluste, die in einem vorangegangenen Jahr entstanden sind". Ab dem Zeitpunkt des Wechsels der Identität des Steuerpflichtigen steht nach § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 der Verlustabzug nicht mehr zu. Zu diesem Zeitpunkt bereits entstandene Verluste führen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §18 Abs6;KStG 1988 §8 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Quantschnigg, Der Verlustabzug im KStG 1988, ÖStZ 1989, 40, sowie Bauer/Quantschnigg, KStG 1988 I, Tz 68.4.1 zu § 8, stehen auf dem Standpunkt, dass im Wirtschaftsjahr der Strukturänderung der Teil eines (negativen) Jahresergebnisses bis zur Strukturänderung m... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde mit Notariatsakt vom 9. Oktober 1990 gegründet. Vom zur Hälfte einbezahlten Stammkapital von 500.000 S übernahmen die W. GmbH 480.000 S und Dipl.Vw. Helmut B. 20.000 S. Gegenstand des Unternehmens war der Verlag von periodischen und sonstigen Druckschriften. Geschäftsführer waren der Minderheitsgesellschafter Dipl.Vw. Helmut B. sowie der Angestellte Karl S. Mit Notariatsakt vom 23. Oktober 1992 verkaufte Dipl.Vw. Helmut B. seinen Geschäftsanteil an der Bes... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde mit Notariatsakt vom 9. Oktober 1990 gegründet. Vom zur Hälfte einbezahlten Stammkapital von 500.000 S übernahmen die W. GmbH 480.000 S und Dipl.Vw. Helmut B. 20.000 S. Gegenstand des Unternehmens war der Verlag von periodischen und sonstigen Druckschriften. Geschäftsführer waren der Minderheitsgesellschafter Dipl.Vw. Helmut B. sowie der Angestellte Karl S. Mit Notariatsakt vom 23. Oktober 1992 verkaufte Dipl.Vw. Helmut B. seinen Geschäftsanteil an der Bes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Grundsätzlich kommt es nicht darauf an, in welcher zeitlichen Abfolge die Strukturänderungen eintreten. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass ein planmäßiger Zusammenhang zwischen den einzelnen Änderungen besteht. Ein Mantelkauf liegt somit auch dann vor, wenn die "alten" Gesellschafter vor der Anteilsübertragung in Wil... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: § 8 Abs. 4 Z. 2 KStG 1988 hat nicht zur Tatbestandsvoraussetzung, dass der Kauf der Gesellschaftsanteile ausschließlich zum Zwecke des Erwerbs von Verlustabzügen erfolgt ist. Anders als nach der Rechtslage vor Schaffung der gegenständlichen Bestimmung durch das K... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Versagung des Verlustabzuges ist, dass es zwischen dem Zeitpunkt des Entstehens eines Verlustes und dem Zeitpunkt des Verlustabzuges zu einem Verlust der wirtschaftlichen Identität der Körperschaft gekommen ist. Die wirtschaftliche Identität geht verloren, wenn wesentliche Änderungen der wirtsch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Der gesetzliche Mantelkauftatbestand bringt die Rechtsfolge des Unterganges des Verlustvortragsrechtes mit einer gesamthaften wesentlichen Änderung der Strukturen der Körperschaft innerhalb eines überschaubar kurzen Zeitraumes in Verbindung (vgl. Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988, Anm. 49 zu § 8). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Dem Zeitraum, innerhalb dessen die wirtschaftliche Identität einer Kapitalgesellschaft geändert wird, kommt Indizwirkung für die Frage des Vorliegens eines inneren Zusammenhanges der sukzessive vorgenommenen Änderungen zu. Diese Indizwirkung wird umso schwächer, je länger der Zeitraum wird, innerhalb dessen sich die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Grundsätzlich kommt es nicht darauf an, in welcher zeitlichen Abfolge die Strukturänderungen eintreten. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass ein planmäßiger Zusammenhang zwischen den einzelnen Änderungen besteht. Ein Mantelkauf liegt somit auch dann vor, wenn die "alten" Gesellschafter vor der Anteilsübertragung in Wil... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: § 8 Abs. 4 Z. 2 KStG 1988 hat nicht zur Tatbestandsvoraussetzung, dass der Kauf der Gesellschaftsanteile ausschließlich zum Zwecke des Erwerbs von Verlustabzügen erfolgt ist. Anders als nach der Rechtslage vor Schaffung der gegenständlichen Bestimmung durch das K... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Versagung des Verlustabzuges ist, dass es zwischen dem Zeitpunkt des Entstehens eines Verlustes und dem Zeitpunkt des Verlustabzuges zu einem Verlust der wirtschaftlichen Identität der Körperschaft gekommen ist. Die wirtschaftliche Identität geht verloren, wenn wesentliche Änderungen der wirtsch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Der gesetzliche Mantelkauftatbestand bringt die Rechtsfolge des Unterganges des Verlustvortragsrechtes mit einer gesamthaften wesentlichen Änderung der Strukturen der Körperschaft innerhalb eines überschaubar kurzen Zeitraumes in Verbindung (vgl. Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988, Anm. 49 zu § 8). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Dem Zeitraum, innerhalb dessen die wirtschaftliche Identität einer Kapitalgesellschaft geändert wird, kommt Indizwirkung für die Frage des Vorliegens eines inneren Zusammenhanges der sukzessive vorgenommenen Änderungen zu. Diese Indizwirkung wird umso schwächer, je länger der Zeitraum wird, innerhalb dessen sich die ... mehr lesen...