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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 2. Februar 2024 beantragte die XXXX , vertreten durch die KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1, 3. Stock, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 26. Jänner 2024 im im
Betreff: genannten Vergabeverfahren, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Akteneinsicht und die Ausnahme der Aktenbestandteile des eigenen Angebots von d... mehr lesen...
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Begründung: 1. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (Im Folgenden: Auftraggeberin, AG oder ÖGK) führt ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich durch. Vergebende Stelle ist die Österreichische Gesundheitskasse, Fachbereich Bau, Facility Management und Beschaffung. Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung und Integration eines CAFM-Systems. Mit Schreiben vom 15.09.2023 erging eine Mitteilung an XXXX ... mehr lesen...
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Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (Im Folgenden: Auftraggeberin, AG oder ÖGK) führt ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich durch. Vergebende Stelle ist die Österreichische Gesundheitskasse, Fachbereich Bau, Facility Management und Beschaffung. Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung und Integration... mehr lesen...
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Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 02.08.2022 erging am 03.08.2023 die Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der XXXX (Im Folgenden: präsumtive Zuschlagsempfängerin oder präsZE, präZE, prZE). Zudem wurde die Bietergemeinschaft: XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) über das Ausscheiden ihres Angebots informiert. Mit Schreiben vom 02.08.2022 erging am 03.08.2023 die Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der römisch 40 (Im Folgenden: präsumtive Zuschlagsem... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Mit dem Schreiben vom 21.12.2023, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Die Antragstellerin entrichtete an Pauschalgebühren für den Nachprüfungsantrag und den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung insgesamt EUR 3.240... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Mit dem Schreiben vom 21.12.2023, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Die Antragstellerin entrichtete an Pauschalgebühren für den Nachprüfungsantrag und den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung insgesamt EUR 3.240... mehr lesen...
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Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Landesverteidigung (Im Folgenden: Auftraggeberin) führte ein offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zum Abschluss eines Dienstleistungsauftrags nach Bestbieterprinzip durch. Auftragsgegenstand sei die Erbringung von geistigen Dienstleistungen für Gener... mehr lesen...
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Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die Auftraggeberinnen 1. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und 2. Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), vertreten durch die vergebende Stelle Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), führen unter der Bezeichnung „Nadelstichsichere Systeme“ (Projektnummer: 2023-47) ein offenes Verfahren durch. Es handelt sich um ei... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Feststellungsantrag vom 19. Juni 2023, OZ 1 1.1 Mit Schriftsatz vom 19. Juni 2023 begehrte die XXXX , vertreten durch die XXXX | Berchtold Rechtsanwälte OG, Getreidemarkt 14, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, das Bundesverwaltungsgericht möge die Auftraggeberinnen vom Einlangen des Feststellungsantrages in Kenntnis setzen, der Antragstellerin Einsicht in den Vergabeakt gewäh... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1 Mit Schriftsatz vom 19. Juni 2023 begehrte XXXX vertreten durch die Huber | Berchtold Rechtsanwälte OG, Getreidemarkt 14, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, das Bundesverwaltungsgericht möge die Auftraggeberinnen vom Einlangen des Feststellungsantrages in Kenntnis setzen, der Antragstellerin Einsicht in den Vergabeakt gewähren, feststellen, dass wegen eines Verstoßes gegen vergaberechtliche Vorschr... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (Antragstellerin; in Folge: ASt) verfasste am 13.10.2021 einen Feststellungsantrag wegen Abruf aus der Rahmenvereinbarung betreffend das Vergabeverfahren „SARS-CoV-2 (Covid-19) Antigenschnelltests; GZ 9110007849487-3703.03821“ und entrichtete dafür Pauschalgebühren. 1. Die römisch 40 (Antragstellerin; in Folge: ASt) verfasste am 13.10.2021 einen Feststellungsantrag wegen Abruf aus der... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin legte im Vergabeverfahren „Nadelstichsichere Systeme“ für mehrere Lose, darunter Los 2 „Sicherheitsvenenverweilkanüle mit Zuspritzventil und Fixierflügel“ und Los XXXX ein Angebot. Mit Entscheidung vom 03.11.2023 schieden die Auftraggeberinnen das Angebot für Los 2 und Los XXXX mangels Erfüllung von Anforderungen der Leistungsbeschreibung aus. 1. Die Antragstelle... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (Antragstellerin; in Folge: ASt) verfasste am 19.07.2021 einen Feststellungsantrag wegen Abruf aus der Rahmenvereinbarung betreffend das Vergabeverfahren „SARS-CoV-2 (Covid-19) Antigenschnelltests; GZ 9110007849487-3703.03821“ und entrichtete dafür Pauschalgebühren. 1. Die römisch 40 (Antragstellerin; in Folge: ASt) verfasste am 19.07.2021 einen Feststellungsantrag wegen Abruf aus der... mehr lesen...
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Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 21.12.2023 begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 11.12.2023, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung, Akteneinsicht und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausg... mehr lesen...
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Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 26.06.2023 erging am 27.06.2023 die Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der Bietergemeinschaft XXXX (Im Folgenden: präsumtive Zuschlagsempfängerin oder präsZE, präZE, prZE). Mit Schreiben vom 26.06.2023 erging am 27.06.2023 die Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der Bietergemeinschaft römisch 40 (Im Folgenden: präsumtive Zuschlagsempfängerin oder präsZE, präZE, prZE). Mit Schriftsatz vom 07.07.2023 stellte die Bi... mehr lesen...
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Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 26.06.2023 erging am 27.06.2023 die Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der Bietergemeinschaft XXXX (Im Folgenden: präsumtive Zuschlagsempfängerin oder präsZE, präZE, prZE). Mit Schreiben vom 26.06.2023 erging am 27.06.2023 die Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der Bietergemeinschaft römisch 40 (Im Folgenden: präsumtive Zuschlagsempfängerin oder präsZE, präZE, prZE). Mit Schriftsatz vom 07.07.2023 stellte die X... mehr lesen...
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Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Im Juni 2023 schrieb die Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft m.b.H. den verfahrensgegenständlichen Auftrag „Betrieb des Cafés Meierei und des Café-Restaurants im Kavalierstrakt auf dem Areal des Schlosses Schönbrunn“ in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip aus. Der geschätzte Auftragswe... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 21. September 2023 beantragte die AAAA , vertreten durch die KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1, 3. Stock, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Akteneinsicht, die Ausnahme der Aktenbestandteile des eigenen Angebots vo... mehr lesen...
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Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 20.10.2023 stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 12.10.2023, einem Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung sowie einem Antrag auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst... mehr lesen...
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Begründung: 1. Sachverhalt Mit dem Schreiben vom 30.08.2023, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte der Antragsteller die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Der Antragsteller entrichtete an Pauschalgebühren für den Nachprüfungsantrag und den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung insgesamt EUR 135,-. Mit Schreiben der Auftraggeberin vom 06.09.20... mehr lesen...
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Begründung: 1. Sachverhalt Mit dem Schreiben vom 30.08.2023, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte der Antragsteller die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Der Antragsteller entrichtete an Pauschalgebühren für den Nachprüfungsantrag und den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung insgesamt EUR 135,-. Mit Schreiben der Auftraggeberin vom 06.09.20... mehr lesen...
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Begründung: 1. Sachverhalt Mit dem Schreiben vom 30.08.2023, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte der Antragsteller die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Der Antragsteller entrichtete an Pauschalgebühren für den Nachprüfungsantrag und den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung insgesamt EUR 135,-. Mit Schreiben der Auftraggeberin vom 06.09.20... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Mit dem Schreiben vom 27.11.2019 begehrte die Antragstellerin unter anderem die Feststellung, dass die Durchführung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung „Kombiniertes Röntgenmess-Komplettsystem (Röntgenvollschutzgerät)“ durch die MedUni Graz wegen Verstoßes gegen das Bundesvergabegesetz 2018 rechtswidrig war und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Mit Erkenntnis de... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Mit dem Schreiben vom 27.11.2019 begehrte die Antragstellerin unter anderem die Feststellung, dass die Durchführung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung „Kombiniertes Röntgenmess-Komplettsystem (Röntgenvollschutzgerät)“ durch die MedUni Graz wegen Verstoßes gegen das Bundesvergabegesetz 2018 rechtswidrig war und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Mit Erkenntnis de... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (Im Folgenden: Auftraggeberin oder ÖGK) führt ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich durch. Vergebende Stelle ist die Österreichische Gesundheitskasse, Fachbereich Bau, Facility Management und Beschaffung. Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung und Integration ein... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.09.2023 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 08.09.2023, verbunden mit den Anträgen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Akteneinsicht, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz der von ihr entrichteten Pauschalgebühren. 2. Mit Beschluss vom 25.09.2023, Zl. W139 2278158-1/2E, gab das... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.09.2023 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 08.09.2023, verbunden mit den Anträgen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Akteneinsicht, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz der von ihr entrichteten Pauschalgebühren. 2. Mit Beschluss vom 25.09.2023, Zl. W139 2278158-1/2E, gab das... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 21. September 2023 beantragte die XXXX vertreten durch die KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1, 3. Stock, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Akteneinsicht, die Ausnahme der Aktenbestandteile des eigenen Angebots von der Akteneinsich... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 18. September 2023 beantragte die XXXX , vertreten durch die Müller Partner Rechtsanwälte GmbH, Rockhgasse 6/4, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht, den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügun... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 7. August 2023 beantragte die XXXX vertreten durch die CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 24 VwGVG, die Akteneinsicht und Ausnahme von der Akteneinsicht der eigenen Angaben, die Nichtigerklärung der Entscheidung vom 26. Juli 2023, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abges... mehr lesen...