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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 7. August 2023 beantragte die XXXX vertreten durch die CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 24 VwGVG, die Akteneinsicht und Ausnahme von der Akteneinsicht der eigenen Angaben, die Nichtigerklärung der Entscheidung vom 26. Juli 2023, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abges... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (Antragstellerin; in Folge: ASt) verfasste am 21.12.2022 einen Feststellungsantrag betreffend das Vergabeverfahren „Rahmenvereinbarung „SARS-CoV-2 (Covid-19) Antigenschnelltests“ Abruf von 15 Mio/eventualiter 5 Mio Stück Antigentests (BBG GZ 3703.03821)“ und entrichtete dafür die gemäß BVwG-PauschGebV Vergabe 2018 geschuldeten Pauschalgebühren. 1. Die römisch 40 (Antragstellerin; in F... mehr lesen...
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Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Landesverteidigung (Im Folgenden: Auftraggeberin) führte ein offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zum Abschluss eines Dienstleistungsauftrags nach Bestbieterprinzip durch. Auftragsgegenstand sei die Erbringung von geistigen Dienstleistungen für Gener... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 7. August 2023 beantragte die XXXX , vertreten durch die CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 24 VwGVG, die Akteneinsicht und Ausnahme von der Akteneinsicht der eigenen Angaben, die Nichtigerklärung der Entscheidung vom 26. Juli 2023, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abge... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 02.08.2023 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 28.07.2023, verbunden mit den Anträgen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Akteneinsicht bzw. Ausnahme von der Akteneinsicht, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz der von ihr entrichteten Pauschalgebühren. 2. Am 07.08.2023 gab die Auftraggeberin beka... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 02.08.2023 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 28.07.2023, verbunden mit den Anträgen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Akteneinsicht bzw. Ausnahme von der Akteneinsicht, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz der von ihr entrichteten Pauschalgebühren. 2. Am 07.08.2023 gab die Auftraggeberin beka... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 02.08.2023 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 28.07.2023, verbunden mit den Anträgen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Akteneinsicht bzw. Ausnahme von der Akteneinsicht, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz der von ihr entrichteten Pauschalgebühren. 2. Am 07.08.2023 gab die Auftraggeberin beka... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Mit dem Schreiben vom 14.07.2023, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Die Antragstellerin entrichtete an Pauschalgebühren für den Nachprüfungsantrag und den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung insgesamt EUR 3.240... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Mit dem Schreiben vom 14.07.2023, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Die Antragstellerin entrichtete an Pauschalgebühren für den Nachprüfungsantrag und den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung insgesamt EUR 3.240... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Mit dem Schreiben vom 14.07.2023, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Die Antragstellerin entrichtete an Pauschalgebühren für den Nachprüfungsantrag und den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung insgesamt EUR 3.240... mehr lesen...