Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10 idF 1986/111;BAO §80 impl;BAO §9 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0013 E 25. April 1989 VwSlg 12911 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Mit der durch die 41 Nov zum ASVG, BGBl 1986/111, neu geschaffenen Bestimmung des § 67 Abs 10 ASVG wurde ua das Ziel verfolgt (vgl 774 Blg Nr 16 GP, 27), die H... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal82/06 Krankenanstalten
Norm: ÄrzteG 1984 §10;ÄrzteG 1984 §38;BAO §114;BAO §143 Abs1;BAO §143 Abs2;BAO §183 Abs3;BAO §80;BAO §9 Abs1;KAG 1957 §9; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 93;
Rechtssatz: Die Beweislast des Vertreters, der zur Haftung herangezogen wurde oder werden soll, darf nicht dahin überspannt we... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10 idF 1986/111;BAO §80;BAO §9 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0013 E 25. April 1989 VwSlg 12911 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist es Sache des Geschäftsführers einer GmbH, die
Gründe: darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 426;
Rechtssatz: Wenn der Geschäftsführer einer GmbH in der Zeit nach seiner Bestellung bis zur Beendigung seiner Funktion trotz aller Bemühungen nicht Einsicht in die Geschäftsunterlagen und keinen Zutritt z... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 426;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist es Sache des Geschäftsführers einer GmbH, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, dass die Ges die anfallenden Abgaben nicht rechtzeitig entrichtet hat, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §9;
Rechtssatz: Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht befaßte Vertreter seine eigenen Pflichten dadurch grob, daß er trotz Unregelmäßigkeiten des zur Wah... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §9;
Rechtssatz: Bei einer GmbH & Co KG wird die Gesellschaft durch die Komplementär-GmbH vertreten, im Ergebnis also durch deren Geschäftsführer (vgl Koppensteiner in Straube, HGB, S 170, Tz 7); diese Geschäftsführer haben die abgabenrechtlichen Pflichten zu erfüllen, die der GmbH obliegen und damit auch die abgabenrechtlichen Pfli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §9;
Rechtssatz: Der Ausfallshaftung liegt der Gedanke zugrunde, daß Vertreter Abgabenschulden nicht schlechter behandeln dürfen als die übrigen Schulden, die aus dem von ihnen verwalteten Vermögen zu begleichen sind. Die Vertreter dürfen bei Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen keine geringere Sorgfalt beobachten, als bei d... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80BAO §9 Beachte Siehe:91/13/0037 E 18.10.1995 VS VwSlg 7038 F/1995 RS 7 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0148 E 13. September 1988 RS 5 Stammrechtssatz Bezüglich der Haftungsfrage nach § 9 BAO ist es nicht entscheidungswesentlich, ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der GmbH ein Verschulden trifft und... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224;BAO §80;BAO §9; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 424;
Rechtssatz: Bei der Inanspruchnahme als Haftender liegt keine fehlerhafte Ermessensübung vor, wenn es vom für finanzielle Belange zuständigen Geschäftsführer einer GmbH unterlassen wurde, Abgabenerklärungen pünktlich zu erstatten, Abgabenschulden aus den der GmbH zur Verfügun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10 idF 1986/111;BAO §80 impl;BAO §9 impl;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist es Sache des Geschäftsführers einer GmbH, die
Gründe: darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10 idF 1986/111;BAO §80 impl;BAO §9 impl;
Rechtssatz: Mit der durch die 41 Nov zum ASVG, BGBl 1986/111, neu geschaffenen Bestimmung des § 67 Abs 10 ASVG wurde ua das Ziel verfolgt (vgl 774 Blg Nr 16 GP, 27), die Haftungsregelungen des ASVG an die der BAO anzupassen. Da sich die Regelung eng an § 9 BAO... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10 idF 1986/111;BAO §80 impl;BAO §9 impl;
Rechtssatz: Wenn der Geschäftsführer das Fehlen von Feststellungen über das Ausmaß der von ihm vorgenommenen Zahlungen und der vorhandenen Mittel rügt, so vermag er damit keine Rechtswidrigkeit aufzuzeigen, hat er doch kein konkretes Vorbringen erstattet, aus ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AusgleichsO §8 Abs3;AusgleichsO §8;AVG §9 impl;BAO §80 impl;BAO §9 Abs1 impl;KO §1 Abs1;KO §3;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Im Gegensatz zum Konkursverfahren wird im Ausgleichsverfahren dem Ausgleichsschuldner bzw dem g... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §9; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 157;
Rechtssatz: Eine Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Abgabenrückstände ist auch dann zulässig, wenn Bescheide, die die Grundlage für den Haftungsbescheid bilden, noch nicht in Rechtskraft erwachsen sind. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO;BAO §80;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 141;
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
91/13/0037 E VS 18. Oktober 1995 VwSlg 7038 F/1995 RS 7;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Die Ausgleichseröffnung bewirkt nicht die Handlungsfähigkeit der Geschäftsfü... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80BAO §9 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 140;
Rechtssatz: Ein Geschäftsführer einer GmbH handelt schuldhaft, wenn er die Zahlung (Entrichtung) von Abgabenschulden gegenüber der anderer Verbindlichkeiten hintanstellt. Ein Zahlungserleichterungsansuchen entschuldigt in einem solchen Fall nicht (Hinweis E 10.6.1980, 53... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §9; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 157;
Rechtssatz: Wird ein Konkursantrag mangels Deckung der Kosten des Konkursverfahrens abgewiesen, ergibt sich zweifelsfrei, daß die strittigen Abgaben nicht mehr einbringbar sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986140095.X02... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80BAO §9 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 140;
Rechtssatz: Es entschuldigt den Geschäftsführer einer GmbH nicht, wenn er - aus welchen Gründen immer - den einem Geschäftsführer einer GmbH obliegenden Aufgaben nicht nachkommen kann. Er ist in diesem Fall vielmehr verpflichtet, die Geschäftsführung zurückzulegen, sofer... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80BAO §9 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 140;Siehe:91/13/0037 E 18.10.1995 VS VwSlg 7038 F/1995 RS 7
Rechtssatz: Bezüglich der Haftungsfrage nach § 9 BAO ist es nicht entscheidungswesentlich, ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der GmbH ein Verschulden trifft und ob er auf Grund dieser Insolvenz selbst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §9;
Rechtssatz: Das tatbestandsmäßige Verschulden des Geschäftsführers einer GmbH kann auch in einem fahrlässigen Handeln oder Unterlassen bestehen. Fahrlässigkeit ist bereits dann anzunehmen, wenn der Geschäftsführer keine
Gründe: darzulegen vermag, wonach ihm die Erfüllung seiner Verpflichtung, für die Abgabenentrichtung Sorge zu tragen, unmö... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 impl; AVG §9 impl; BAO §77; BAO §78; BAO §80; BAO §9;KO §1;KO §6;KO §80;KO §81; VwGG §27; VwGG §34 Abs1; AVG § 10 heute AVG § 10 gültig ab 01.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 impl;AVG §9 impl;BAO §77;BAO §78;BAO §80;BAO §9;KO §1;KO §6;KO §80;KO §81;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit Konkurseröffnung geht die Wahrnehmung aller abgabenrechtlichen Belange von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften auf den Masseverwalter über, sodaß ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299;BAO §80;BAO §9;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wurden Haftungsbescheide (§ 9 BAO und § 80 BAO) nach § 299 BAO behoben, so fehlt dem ursprünglich zur Haftung Herangezogenen auch die Beschwerdelegitimation gegen die den Haftungsbescheiden zugrundeliegenden Abgabenbescheide. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren - Landes- und Gemeindeabgaben32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1BAO §279BAO §280BAO §80BAO §9 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1981/01/20 2609/80 2 Stammrechtssatz Der Grundsatz, daß der in Haftung Gezogene nachzuweisen hat,warum er nicht für die Entrichtung der Abgaben der von ihm vertretenen juristischen Person aus de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/13/0110 E 27. März 1985 RS 2 Stammrechtssatz Ein in seiner Funktionsausübung behinderter Geschäftsführer muß entweder im Rechtsweg die unbehinderte Funktionsausübungsmöglichkeit erzwingen oder seine Funktion als Geschäftsführer niederlegen, widrigenfalls er infolge schuldhaften Verhaltens für Abgaben der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §9;
Rechtssatz: Ein für die Haftung nach § 9 BAO und § 80 BAO relevantes Verschulden liegt vor, wenn sich der Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt, die ihm die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtugen, insb auch den Finanzbehörden gegenüber, unmöglic... mehr lesen...