RS Vwgh 1987/10/23 85/17/0011

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Veröffentlicht am 23.10.1987
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Index

Abgabenverfahren - Landes- und Gemeindeabgaben
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1
BAO §279
BAO §280
BAO §80
BAO §9

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1981/01/20 2609/80 2

Stammrechtssatz

Der Grundsatz, daß der in Haftung Gezogene nachzuweisen hat,warum er nicht für die Entrichtung der Abgaben der von ihm vertretenen juristischen Person aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Sorge getragen hat (siehe VJ), entbindet die Abgabenbehörde ihrer Pflicht zur Ermittlung des maßgebenden

Sachverhaltes nicht restlos.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985170011.X04

Im RIS seit

10.08.2022

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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