RS Vwgh 1988/5/25 86/13/0152

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Veröffentlicht am 25.05.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80;
BAO §9;

Rechtssatz

Das tatbestandsmäßige Verschulden des Geschäftsführers einer GmbH kann auch in einem fahrlässigen Handeln oder Unterlassen bestehen. Fahrlässigkeit ist bereits dann anzunehmen, wenn der Geschäftsführer keine Gründe darzulegen vermag, wonach ihm die Erfüllung seiner Verpflichtung, für die Abgabenentrichtung Sorge zu tragen, unmöglich war (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung-Handbuch, 29).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986130152.X01

Im RIS seit

25.05.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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