RS Vwgh 1989/5/30 89/14/0043

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Veröffentlicht am 30.05.1989
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80
BAO §9

Beachte


Siehe:
91/13/0037 E 18.10.1995 VS VwSlg 7038 F/1995 RS 7

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/14/0148 E 13. September 1988 RS 5

Stammrechtssatz

Bezüglich der Haftungsfrage nach § 9 BAO ist es nicht entscheidungswesentlich, ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der GmbH ein Verschulden trifft und ob er auf Grund dieser Insolvenz selbst einen Schaden erlitt, da nicht das Verschulden an (und der Schaden aus) der Insolvenz ins Gewicht fällt, sondern das Verschulden an der nicht ordnungsgemäßen (rechtzeitigen) Abgabenentrichtung vor Konkurseröffnung.

Schlagworte

Mantelzession

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140043.X07

Im RIS seit

21.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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